Zeitarbeit wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit hat und wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat?
Hallo ihr lieben habe folgende Frage. Habe gerade mein Lohn für September bekommen. Und das sind nur 110€mehr als im August. Im August habe ich teilzeit gearbeitet und ab September einen vollzeit Vertrag. Wie ist das wenn mein Chef keine Arbeit hat und genauso wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat weil keine Arbeit da ist. Es ist ja nicht mein verschulden muß er trotzdem vollzeit bezahlen? Vielen Dank im voraus
3 Antworten
die Zeitarbeitsfa. hat das Betriebsrisiko nach § 615 BGB & muß trotzdem den vollen Lohn zahlen.
Evtl. gibt es neue Entleihbetriebe. Längerfristig bekommt man meist eine Kündigung, gerade im Winter, wenn Folgeaufträge fehlen.
Wie ist das wenn mein Chef keine Arbeit hat und genauso wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat weil keine Arbeit da ist. Es ist ja nicht mein verschulden muß er trotzdem vollzeit bezahlen?
Hat der Verleiher keine Arbeit, so muss der trotzdem Lohn zahlen denn er befindet sich im Annahmeverzug und Nichteinsatz ist sein unternehmerisches Risiko.
Wenn ein bestimmte Anzahl an stunden in der Woche bzw. im Monat im Arbeitsvertrag vereinbart sind, dann muss der Arbeitgeber diese Stunden auch bezahlen.
Leider gibt es immer wieder Arbeitgeber die das nicht machen.
Kommt auf die vertragliche Regelung an. Meistens gibt es ein Zeitkonto, von dem die Stunden dann abgezogen werden. Frag mal nach