Zeitarbeit wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit hat und wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat?

3 Antworten

die Zeitarbeitsfa. hat das Betriebsrisiko nach § 615 BGB & muß trotzdem den vollen Lohn zahlen.

Evtl. gibt es neue Entleihbetriebe. Längerfristig bekommt man meist eine Kündigung, gerade im Winter, wenn Folgeaufträge fehlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie ist das wenn mein Chef keine Arbeit hat und genauso wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat weil keine Arbeit da ist. Es ist ja nicht mein verschulden muß er trotzdem vollzeit bezahlen?

Hat der Verleiher keine Arbeit, so muss der trotzdem Lohn zahlen denn er befindet sich im Annahmeverzug und Nichteinsatz ist sein unternehmerisches Risiko.

Wenn ein bestimmte Anzahl an stunden in der Woche  bzw. im Monat im Arbeitsvertrag vereinbart sind, dann muss der Arbeitgeber diese Stunden auch bezahlen.

Leider gibt es immer wieder Arbeitgeber die das nicht machen.  

Kommt auf die vertragliche Regelung an. Meistens gibt es ein Zeitkonto, von dem die Stunden dann abgezogen werden. Frag mal nach