Zeitarbeit wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit hat und wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat?
Hallo ihr lieben habe folgende Frage. Habe gerade mein Lohn für September bekommen. Und das sind nur 110€mehr als im August. Im August habe ich teilzeit gearbeitet und ab September einen vollzeit Vertrag. Wie ist das wenn mein Chef keine Arbeit hat und genauso wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat weil keine Arbeit da ist. Es ist ja nicht mein verschulden muß er trotzdem vollzeit bezahlen? Vielen Dank im voraus
3 Antworten
die Zeitarbeitsfa. hat das Betriebsrisiko nach § 615 BGB & muß trotzdem den vollen Lohn zahlen.
Evtl. gibt es neue Entleihbetriebe. Längerfristig bekommt man meist eine Kündigung, gerade im Winter, wenn Folgeaufträge fehlen.
Wie ist das wenn mein Chef keine Arbeit hat und genauso wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat weil keine Arbeit da ist. Es ist ja nicht mein verschulden muß er trotzdem vollzeit bezahlen?
Hat der Verleiher keine Arbeit, so muss der trotzdem Lohn zahlen denn er befindet sich im Annahmeverzug und Nichteinsatz ist sein unternehmerisches Risiko.
Wenn ein bestimmte Anzahl an stunden in der Woche bzw. im Monat im Arbeitsvertrag vereinbart sind, dann muss der Arbeitgeber diese Stunden auch bezahlen.
Leider gibt es immer wieder Arbeitgeber die das nicht machen.
Das ist normalerweise möglich.
Ja er kann betriebsbedingt kündigen. Solltest du die Kündigung anfechten muss der Arbeitgeber nachweisen dass er keinen Einsatz mehr für dich gefunden hat.darauf sind Zeitarbeirsfirmen aber gut vorbereitet. Die zeigen dann ihre Anrufe und Besuche bei Kunden und sind fein raus weil sie ja "alles" gegeben haben um dich zu vermitteln.
Meine Zeitarbeitsfirma kündigt zb sofort bei nicheinsatz und nimmt nachher die Kündigung zurück falls sie innerhalb der Kündigungsfrist doch nen Einsatz finden.
Meine Zeitarbeitsfirma kündigt zb sofort bei nicheinsatz
Nur darf sie das nicht!
Eine (absehbare) Nichteinsatzmöglichkeit berechtigt den Zeitarbeitgeber nicht zu einer (betriebsbedingten) Kündigung!
Kann der AG den AN evtl. aus Betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen?
"Können": ja; "dürfen": nein! - jedenfalls dann nicht, wenn die Zeit einer fehlenden Einsatzmöglichkeit absehbar ist; die Rechtsprechung geht dabei von mehr als 3 Monaten aus (bis zu 6)
In der Regel findet sich ein Einsatz innerhalb von 1-2 Monaten trotzdem werden viele Zeitarbeiter gekündigt und weil die sich nicht auskennen,klagt auch kaum jemand.
Wie siehts denn aus wenn der Einsatz von vornherein befristet ist (aber die Anstellung unbefristet)und bereits Vorstellungsgespräche für den folgenden Einsatz stattfanden? So war das nämlich bei mir. Wir haben gut drei Monate vor Ende des Einsatzes regelmäßig über Folgeeinsätze gesprochen. Ideen ausgetauscht usw. Ich habe regelmäßig Updates bekommen wo meine Zeitarbeitsfirma überall angefragt hat, hatte auch zwei Vorstellungsgespräche. Ich kann meinem Arbeitgeber nicht vorwerfen dass die nicht versucht haben mich irgendwie unterzubringen.
Kommt auf die vertragliche Regelung an. Meistens gibt es ein Zeitkonto, von dem die Stunden dann abgezogen werden. Frag mal nach
Hab gerade auch bei Verdi geschaut da steht das man sich das nicht vom Zeit konto abbrechen lassen muss. Denn es soll wohl deren Risiko sein. Bin gerade etwas verunsichert.
Warum verunsichert?
Du bekommst hier fachkundige Auskunft die man sogar selber googeln kann.
Zeitarbeitsfirmen dürfen nicht sofort bei Nichteinsatz kündigen und einfach an das Zeitkonto gehen und Minusstunden aufschreiben dürfen sie auch nicht.
Google:
Zeitarbeit, Kündigung bei Nichteinsatz rechtens?
Da kommt das hier:
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html
Google:
Zeitarbeit, minusstunden bei Nichteinsatz rechtens?
Meistens gibt es ein Zeitkonto, von dem die Stunden dann abgezogen werden.
Das ist allerdings nicht erlaubt!
Kann der AG den AN evtl. aus Betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen?
Augenscheinlich fällt der AN auch nicht unbedingt unter das KSchG oder? :o