Steuererklärung für Zeitarbeitnehmer

2 Antworten

wenn du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitest, kannst du die Hin- und Rückfahrt anrechnen, also die vollen Fahrtkosten

Genau so wie du das oben geschrieben hast trägst du das bei Elster ein. Und als Arbeitsstätte nimmst du den Betrieb wohin dich die Zeitarbeitsfirma hin ausgeliehen hat. Noch etwas : Das Finanzamt rechnet im Durchschnitt im Jahr bei einer 5-Tage-Woche mit 250 Arbeitstage. Ich mache schon seit 10 Jahren meine Einkommenssteuererklärung selbst . Hab bis jetzt jedes mal was wieder bekommen. so schwer ist das ja nicht

truschl 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 18:38

Ehm... ich kann ja im Formular nur die Erste Tätigkeiststätte eintragen und das ist in meinem Fall ja die Zeitarbeitsfirma. Aber dort bin ich nie gewesen. Wenn ich unter erste Tätigkeitsstätte den Betrieb angebe kann ich ja hier auch nur einfache Wegstrecke absetzen. Ich will diese Fahrten aber doch als Reisekosten absetzen... Ich blicks irgendwie nicht ganz.. sorry!