Steuererklärung für Zeitarbeitnehmer
Hallo liebe Community.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin bei einer bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und eben über diese Firma bei einem Kundenunternehmen eingesetzt.
Für die Steuererklärung gilt ja, dass Fahrten zur "ersten Tätigkeitsstätte" als Fahrtkosten also einfache Wegstrecke abgerechnet werden müssen. Fahrten durch eine dienstliche Auswärtstätigkeit bedingt, dürfen als Reisekosten, also tatsächliche Wegstrecke, abgerechnet werden.
Jetz hat also die Zeitarbeitsfirma festgelegt, dass der Hauptsitz der Zeitarbeitsfirma die "erste Tätigkeitsstätte" ist. Ergo sind die Fahrten zum Einsatzort (210 Tage je 2 Strecken a 38km) doch als Reisekosten abzurechnen, oder? Wie trage ich das aber in Elster Formular ein?
Muss man sonst noch was beachten? Zumal ich nie zur Zeitarbeitsfirma fahre. Immer nur Zum Einsatzort.
Vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
wenn du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitest, kannst du die Hin- und Rückfahrt anrechnen, also die vollen Fahrtkosten
Genau so wie du das oben geschrieben hast trägst du das bei Elster ein. Und als Arbeitsstätte nimmst du den Betrieb wohin dich die Zeitarbeitsfirma hin ausgeliehen hat. Noch etwas : Das Finanzamt rechnet im Durchschnitt im Jahr bei einer 5-Tage-Woche mit 250 Arbeitstage. Ich mache schon seit 10 Jahren meine Einkommenssteuererklärung selbst . Hab bis jetzt jedes mal was wieder bekommen. so schwer ist das ja nicht
Ehm... ich kann ja im Formular nur die Erste Tätigkeiststätte eintragen und das ist in meinem Fall ja die Zeitarbeitsfirma. Aber dort bin ich nie gewesen. Wenn ich unter erste Tätigkeitsstätte den Betrieb angebe kann ich ja hier auch nur einfache Wegstrecke absetzen. Ich will diese Fahrten aber doch als Reisekosten absetzen... Ich blicks irgendwie nicht ganz.. sorry!