Muss man als Arbeitsloser eine Stelle als "Freiberufler" annehmen?

4 Antworten

Muss ich eine Stelle als Freiberufler annehmen ?

Nein!

Da im SGB III-Recht die Aufgabe einer Selbständigkeit - dazu gehören grundsätzlich auch Freiberufler - niemals sanktionsbewährt ist, kann selbstverständlich auch nicht deren Aufnahme gefordert werden.

Vgl. Rz: 159.6

Ohne Bedeutung ist die Aufgabe selbständiger Tätigkeiten. Dies gilt auch dann, wenn Versicherungspflicht gem. § 28a vorgelegen hat.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-159.pdf

Eigentlich darf die Arbeitsagentur dich grundsätzlich nur in versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln. Dass mittlerweile auch Angbote für selbständige Täigkeiten als Handelsvertreter usw. angeboten werden, soll nur das Angebot vervollständigen. Jedenfalls darf man dich nicht (mit Sanktionen) zwingen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Eine erzwungene Selbständigkeit ist zu 90 % zum Scheitern verurteilt. Wer sich dazu nicht freiwillig bekennt, wird diese Mehrbelastung niemals durchstehen.

Sobald Du Leistungen vom AA beziehst musst Du eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, welche Dich verpflichtet jede Arbeitstelle, welche das AA Dir anbietet, anzutreten, sofern Du im hinblick auf die angebotene Stelle, seelisch und körperlich in der Lage bist.

Wenn Du aber nebenbei bei einer gemeldeten Stelle arbeitest, sollte es eigentlich, gar keine Arbeitsangebote geben.

Das mit dem Freiberufler versuchen sie immer, musst du aber nicht. Verhaare auf der festen Stelle ;)