Vom Autohändler betrogen
ICh habe mir von einem Händler ein Auto gekauft. beim ansehen frage ich ihn ob er ein Unfallwagen ist und er verneite das.Allerdings im Kaufvertrag ist weder Unfallfrei noch Unfallwagen angekreutz.Und das auto hatte einen erheblichen schaden (seitenwand neu eingeschweisst)
Meine Frage ist nun...Rechtsstrei ein gehen oder nciht?Ich hab einen Zeugen (kumpel von mir) der auch gehört hat wie er UNFALLFREI sagte.
WAS TUN?
12 Antworten
Wenn im Kaufvertrag weder unfallfrei noch Unfallschaden angegeben ist, kannst du von unfallfrei ausgehen, da der Händler verpflichtet ist, dir mitzuteilen, ob der Wagen einen Unfall hatte, oder nicht. Ob dein Kumpel nun gehört hat ode rnicht, dass der Händler "unfallfrei" gesagt hat, spielt aus meienr Sicht keine allzugrosse Rolle. Tatsache ist, dass der Wagen einen Unfall hatte und der wurde dir verschwiegen.
Unfallwagen bedeutet meistens auch eine Wertminderung. Der V. ist verpflichtet dir noch so kleinen Schaden zu nennen, verschweigt er Dir dies, dann ist es eine arglistige Täuschung.
Ob Du zum Anwalt gehen willst oder nicht, ist Dir selber überlassen. Ich selber würde den Wagen erstmal von einer Werkstatt durchchecken lassen und überprüfen lassen ob es das Geld wert war.... und demnach handeln.
Du hast im Rahmen der gesetzl. Sachmängelhaftung Anspruch auf Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung bzw. Preisnachlass, da ein Mangel vorliegt, der weder durch Nachbesserung noch Ersatzlieferung geheilt werden kann!
Dem gewerbl. Verkäufer obliegt nämlich der Beweis, dass er dich vor Vertragsabschluss mündlich in der gebotenen Weise über den Umfang eines unfallbedingten Schadens aufgeklärt hat, wenn sich im Kaufvertrag unter dem Punkt „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden laut Vorbesitzer“ kein Eintrag befindet.
Musste der Verkäufer bereits beim Ankauf oder durch fachliches Wissen einen früheren Unfall des Fahrzeugs vermuten, muss er dir das auch ungefragt offenbaren, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will.
Da du - mit Zeugen belegst - sogar das Gegenteil beweisen kannst, ist die arglistige Täuschung zweifelsfrei.
Ist der Händler Mitglied der KfZ-Innung, kannst du zunächst kostenfrei deren Schiedsstelle anrufen.
Ansonsten Forderung (Differenz des tatsächlichen Zeitwertes zum Kaufpreis als Minderung oder Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung) unter Fristsetzung schriftlich per Übergabe-Einschreiben verlangen und Klage erheben - du hast hier beste Karten!
HTH
imager761
Hast du den Kaufvertrag schon unterschrieben? Dann geht das leider nicht mehr! Wenn nein, dann ab zum Rechtsanwalt. Du musst nichts kaufen, was nicht dem versprochenen Wert entspricht. Da du einen guten Zeugen hast, kannst du das ruhig eingehen.
Viel Glück.
auch wenn der vertrag unterschrieben ist, stehen die chancen nicht schlecht. ein händler darf kein fahrzeug verkaufen und den unfallschaden verschweigen.
Also der Händler ist definitiv verpflichtet dir zu sagen ob es sich um einen Unfallschaden handelt oder nicht.Selbst wenn er sagt es sei nur ein Kleiner Schaden und in Wirklichkeit war es fast ein Totalschaden muss er dir das sagen!
ob dein Freun als beweiss gilt weiss ich aber nicht
natürlich ist auch ein freund als zeuge tauglich. der freund bestätigt ja auch lediglich die angaben im kaufvertrag. dort war ja auch kein unfallschaden vermerkt.