Betrogen worden vom Autohändler, was kann ich tun?
Hallo, ich habe im Januar 2018 mein erstes Auto bei einem Autohändler gekauft. Es war ein Seat Ibiza Baujahr 2013, 65.000km, Unfallfrei, 1. Hand.
Ich war im Juli in der Werkstatt eines bekannten, um meine Reifen wechseln zu lassen, da meinte er, dass mein Auto wahrscheilich ein Unfall hatte, weil die Beifahrer Tür gespachtelt wurde. Ich habe mit meinem Opa geredet, mit dem ich das Auto kaufen war und er meinte es würde nichts bringen was dagegen zu machen. Nun war ich letzte Woche beim TÜV und der von der Werkstatt konnte mir bestätigen, dass das Auto mal einen Unfall hatte. Er hätte auch ich könnte es probieren den Händler zu kontaktieren, aber er könnte behaupten, dass ich den Unfall gebaut hätte. Da ich keine Rechtsschutz Versicherung habe, würde klagen auch nichts bringen.
Nun ist mir gestern auf der Autobahn plötzllich der Motor geplatzt. Auto kaputt.
Kann ich jetzt irgendwas tun, dass er Händler mir ein Teil von meinem Geld wieder gibt? Ich bin auszubildene und kann mir kein neues Auto leisten.
8 Antworten
Da hast du genau genommen riesen Glück gehabt.
Du kannst wegen des Mangels des Autos ( Unfallwagen statt unfallfrei) von dem Kaufvertrag zurück treten.
Die Tatsache, dass das Auto mittlerweile einen Motorschaden hatte, kann dir dabei egal sein, du kannst es so zurückgeben.
Frage doch mal den Erstbesitzer mit welchem Kilometerstand er sein Auto in Zahlung gegeben hat. Wirst dich wundern. Wer weiß was der wirklich auf der Uhr hatte.
Normalerweise platzt so ein Motor nicht einfach nach 5 Jahren. Bei VW kommt das jedoch wohl häufiger vor als bei der Konkurrenz 😅
Normalerweise solltest du 1 Jahr Gewährleistung vom Händler haben, von daher darf er sich da jetzt drum kümmern.
Was den Unfallschaden angeht, saß kannst du das durchaus beim Händler reklamieren, schließlich hast du einen Wagen ohne Unfallschaden gekauft was aber nicht der Tatsache entspricht!
wenn der schaden ordnungsgemäß repariert wurde und der händler von alldem nichts wußte, kann man ihm das nicht ankreiden. dann gewährleistung 1 jahr und im 2. hj beweislastumkehr, dann hast du schlechte karten.
Im Grunde genommen ist doch fast jeder im ADAC. Beim ADAC ist die erste Rechtsberatung kostenlos.
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Ich fürchte, Ihr braucht doch einen Anwalt.