Gebrauchtwagen beim Händler. Übergabe lässt auf sich warten. Was tun?
Folgendes Problem beim Autokauf (Händler):
Vor einigen Wochen habe ich ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Genauer gesagt den Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung gemacht. Es war ein gutes Angebot und beim Händler hat man eine Gewährleistung also habe ich vertraut, dass nicht schief laufen kann. Laut Kaufvertrag hatte das Auto keine Macken außer Lackschäden und kleine Dellen. Probefahrt konnte ich leider nicht machen weil das Auto gerade erst eingetroffen war und nicht richtig durchgeprüft würde. Das hat mich etwas stutzig gemacht.
Wir haben ausgemacht, dass ich in der nächsten Woche die Papiere zur Anmeldung bekomme und dann das Auto abholen kann. Leider kamm nicht.
Ende der Woche bin ich hingefahren um mich zu vergewissern was los ist. Leider war es nicht fertig. Ich habe die Papiere bekommen und habe es dann angemeldet.
Nächste Woche war es leider nicht fertig. Diese Woche kamm die selbe Antwort. Jetzt meinte der Händler, dass am Auto was dran ist und es muss repariert werden. Jetzt sind also schon fast 3 Wochen um!
Ich gehe davon aus dass, das Auto beim Abschluss des Vertrages mangelhaft war.
Was kann ich jetzt machen? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten in Anbetracht der Mängel die nicht im Vertrag aufgeführt waren? Steht mir vom Händler ein Ersatzfahrzeug für die lange Wartezeit zu?
Gruß Kris
1 Antwort
...wenn ein Verkäufer nicht leistet, wird man nicht so ohne weiteres unterstellen können, daß die Kaufsache mangelhaft war/ist. Man kann ihn aber in Verzug setzen. Wenn kein fester Liefertermin vereinbart war, muß ma dem Verkäufer dazu eine Frist setzen. Liefert er nicht, befindet er sich, mit Ablauf der Frist, in Verzug, mit der Folge, daß er dem Käufer von nun an alle, aus der Verzögerung enstehenden, Kosten zu ersetzen hat (also auch die für ein Ersatzfahrzeug). Will man vom Kaufvertrag zurücktreten, muß man dem Verkäufer eine weitere Lieferfrist setzen. Sobald diese abgelaufen ist, kann man, durch entsprechende Erklärung, vom Vertrag zurücktreten + sein Geld zurück verlangen...