Unfallfrei trotz unfallfrei stoßfänger Kotflügel getauscht?
Hi Leute, Habe eben ein "unfallfreies" Auto bei Handler gekauft aber auf dem Kaufvertrag sehe ich jetzt da steht "unfallschäden: stoßfänger vorne und Kotflügel links getauscht". Der Handler meinte, die Schäden durch Parken entstanden sind und es sich hier nicht um primär tragende Teile handelt, so ist das trotzdem ein "unfallfreies" Auto. stimmt das? vielen Dank
5 Antworten
Das Auto gilt rechtlich zwar eigentlich nicht mehr als unfallfrei, allerdings hat der Händler dir den Teiletausch vertraglich mitgeteilt. Somit wird die Zusicherung als unfallfrei auf den Rest des Fahrzeugs beziehen, auch wenn die Formulierung unglücklich gewählt wurde. Getäuscht/betrogen wurdest du allerdings nicht, denn der Händler hat dich nachweislich über die Reparatur informiert.
Ein Nachweis über die Höhe des Schadens zu verlangen macht immer Sinn, steht dir aber gesetzlich nicht zu.
Unseriös ist die Gestaltung so eines Inserats bei mobile.de keinesfalls. Es könnte sich auch um ein Versehen gehandelt haben.
peterobm hat ja schon richtig geschrieben, dass der Teiletausch im rechtlichen Sinn bedeutet, dass es sich um einen Unfallschaden bzw. Unfallwagen handelt- Parkschäden sind auch Unfallschäden. Spannend ist jetzt aber natürlich die Frage, ob der Verkäufer unfallfrei im Kaufvertrag hätte schreiben dürfen und sich für dich aus diesem Versehen (?) irgendwelche rechtlichen Ansprüche für dich ergeben. Da die Schäden ja genau aufgeführt wurden vermute ich aber mal, dass sich keine Ansprüche ergeben würden.
danke, da ich das Auto noch nicht habe, gilt hier auch 14 tage vertrag widerrufsrecht?
ja stimmt- die 14 Tage gelten unabhängig von den genauen Details des Kaufvertrages nach Abschluss (Unterschrift) von diesem. Hier muss aber ein schriftlicher Widerruf erfolgen.
ein Widerrufsrecht gibt es aber nur bei Fernabsatz oder einer Finanzierung. Bei Barkauf gibt es kein Widerrufsrecht, gekauft ist gekauft.
vorausgesetzt man ist Privatkäufer - dann stimmt die Aussage nicht und es gelten 14 Tage Rücktrittsrecht. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
stimmt nur, wenn dem Verbraucher nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht zusteht. Ein normaler Barkauf eines Autos ist kein Vertrag, bei dem es ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt!
hier gab es ja letztes Jahr eine Gesetzesreform- ich verstehe die Sache nach wie vor so, dass auch bei einem Barankauf von einer Privatperson bei einem Händler einer Verbrauchervertrag mit entsprechendem Rücktrittsrecht vorliegt.
dem ist aber nicht so, es gibt kein generelles Widerrufsrecht beim Autokauf (genauso wie im Supermarkt oder Kaufhaus, wo das Gerücht ja auch immer wieder auftaucht, man hätte ein 14 tägiges "Umtauschrecht"). Ausnahme davon ist wie schon geschrieben bei einer Finanzierung oder bei Kauf per Fernabsatz.
mir ist klar, dass es das bis 2014 nicht gab- ich habe aber den Paragraphen genannt aus dem für mich hervorgeht, dass dem jetzt doch so ist. Ich lasse mich ja gerne vom Gegenteil überzeugen (grundsätzlich sind solche rechtlichen Auslegungen ja auch nicht immer einfach)- dann aber bitte auch mit genauer rechtlicher Erläuterung- die pauschale Aussage, dass es das nicht gibt oder ein Verbrauchervertrag hier nicht vorliegt reicht mir nicht. Worin siehst du hier ein konkretes Auschlußkriterium eines Verbrauchervertrages? Bitte anhand von § 355 BGB erläutern.
ich habe mich tatsächlich geirrt - die Sache ist mit Blick auf die Gesetze aber auch schwer zu verstehen: Widerruf ist nur bei den folgenden Vertragsarten möglich:
Haustürwiderrufsgeschäft
Verbraucherdarlehnsvertrag ( § 495 BGB )
Finanzierungsleasing ( § 500 BGB )
Teilzahlungsgeschäfte ( § 501 BGB )
Zahlungsaufschübe ( § 499 BGB )
Ratenlieferungsverträge ( § 505 BGB )
Teilzeit-Wohnrechtsverträge
Fernabsatzvertrag
Wäre aber trotzdem sinnvoll solche Antworten zukünftig ausführlich darzulegen.
Sobald Teile getauscht wurden ist es nicht mehr Unfallfrei.
HI danke für die schnelle Antwort...
den Vertrag habe ich dummerweise unterschrieben aber geld habe ich noch nicht überwiesen. stimmt das dass14 tage vertrag widerrufsrecht auch gilt?
Es gibt bei normalen Kaufverträgen kein Widerrufsrecht - außer du hast finanziert oder per Fernabsatz gekauft (z.B. im Internet oder per Fax).
du hast einen Vertrag unterschrieben, direkt beim Händler? Man lese dazu im Vertrag bezgl. Widerrufsfrist; Widerrufsrecht in § 355 BGB. Das sind Bagatellschäden und wird nicht auffallen.
nächstens BITTE die Kommentarfunktion nutzen
Stimmt, das ist kein "unfallfreies" Auto mehr
Ja. "Unfallfrei" steht auf 'Mobile.de' Anzeige, wenn ich jetzt darauf klicken dann sehe ich
"Beschädigt sind Fahrzeuge mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z. B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel, Wasser, Motor- oder Getriebeschaden. Nicht gemeint ist damit: 1.) normaler Verschleiß; 2.) Bagatellschäden; 3.) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug. Weiterhin gilt ein Fahrzeug nur dann als unfallfrei, wenn es noch nie einen erheblichen Unfallschaden erlitten hat..."
dann die Frage:
Also er hat im Vertrag auch geschrieben dass die Teile getauscht sind. auf mobile.de ist es aber 'unfallfrei', ist das gängig oder unseriös?
nochmals die andere Frage:
macht es sinn wenn ich jetzt verlange die Nachweise von Park-schaden (es konnte auch durch schweren Unfall entstehen), da das Auto relativ neu ist dann muss Vollkasko versichert wär. man sieht vielleicht ob das wirklich park schaden wär.