Kfz Kaufvertrag zwischen privat unterschrieben, Geld noch nicht bezahlt, Rücktritt möglich?
Hallo,
ich habe folgenden Frage.
Ich habe einen Kfz-Kaufvertrag von einem Privatverkäufer unterschrieben, das Auto aber noch nicht bezahlt. Der Verkäufer hat mir mündlich im Beisein eines Zeugen zugesichert, dass das Auto unfallfrei ist. Allerdings ist mir nun im Nachhinein aufgefallen, dass im Vertrag selbst kein Kreuz bei "unfallfrei" gesetzt ist. Weiterhin wurde im Vertrag selbst keine Rücktrittsfrist oder Widerruf von 14 Tagen festgelegt. Nun möchte ich gerne - aufgrund der nicht angegebenen aber mündlich zugesagten Unfallfreiheit - von dem Vertrag zurücktreten bzw. ihn widerrufen. Ist dies möglich? Wenn ja, wie muss ich nun vorgehen?
Für die Antworten schon jetzt vielen Dank.
3 Antworten
Eine 14 tägige Rücktritts- oder Widerrufsmöglichkeit hat du so oder so nicht.
Ansonsten musst du dem Vertrag natürlich erfüllen. Du hattest vor Unterzeichnung ja sicher die Möglichkeit diesem zu prüfen.
Da hätte das mit dem fehlenden Kreuz auffallen müssen. Sprich: So kommst du nicht aus dem Vertrag.
Darüber hinaus bedeutet das fehlende Kreuz ja nicht, dass der Wagen nicht unfallfrei ist. Das wurde beim Ausfüllen vielleicht einfach nur vergessen? Das kannst du ja mit dem Verkäufer noch klären. Ggf bekommst du dann einen neuen Vertrag.
Wenn du hier einen Zeugen hast, kannst du wohl verlangen, dass der Begriff unfallfrei noch in den Vertrag eingetragen wird.
Wenn das Fahrzeug unfallfrei war, dann hast du hier aber kein Rücktrittsrecht.
Das Kreuz kann doch bei Abholung und Bezahlung noch gemacht werden. Ein Rücktrittsrecht gibt es da nicht.