Nach 4 Jahren festgestellt dass ein als unfallfrei verkauftes Auto vor dem Kauf einen schlimmen Unfall hatte. Macht es Sinn jetzt noch zu klagen?
Hallo, ich habe vor 4 Jahren einen Audi A5 bei einem kleineren Autohändler (kein direkter Audi Händler) als unfallfrei mit nur einem Vorbesitzer gekauft, nun hab ich rausgefunden dass dieses Auto einen Schaden hatte der in Rumänien registriert und auf sage und schreibe umgerechnet 27000€ berechnet und ganz offensichtlich dann repariert wurde, habe dazu auch ein Foto entdeckt wo sogar das Dach komplett eingedrückt zu sehen ist.
Man merkte die Jahre soweit eigentlich keine Nachteile am Auto, es sieht gut aus und fährt auch einwandfrei und alle Daten passen, es ist nichts manipuliert. Nichts desto trotz habe ich von einem Händler einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft bekommen, nur ist nun die Frage würde es Sinn machen jetzt nach 4 Jahren noch Klage einzureichen? Der Schaden ist März 2016 registriert worden, das Auto besitze ich seit Juli 2016 also war das ja kurz bevor ich das Auto gekauft habe.
Rechtsschutz habe ich auf jeden fall.
9 Antworten
Ich denke auch das du nach so langer Zeit kaum noch Chancen haben wirst. Du wirst das Auto fahren dürfen BIS DAS DER TÜV EUCH SCHEIDET, du nochmal nen Unfall (Gott bewahre) hast oder beim Verkauf Abstriche in Kauf nehmen müssen
Ich sage mal so. Ein Unfallauto wird immer ein Unfallauto bleiben. Aber wenn die Reparatur gut gemacht wurde und der Deutsche TÜV sein ok gibt nicht. Sprich das sich alle Türen öffnen lassen, das soweit alles funktioniert, das die Spaltmaße passen u.s.w.
Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis, §§ 438 Abs. 3 S. 1, 195, 199 BGB.
Anwaltszwang besteht eh, also ab zum Anwalt, Deckungszusage einholen und alles weitere dann.
Es könnte sein, dass etwaige Ansprüche schon verjährt sind. Da bin ich mir nicht sicher, aber das kann jeder Rechtskundige aus dem Stand beantworten.
Du hast damals wohl mehr bezahlt, als du hättest müssen, wenn der Verkäufer ehrlich gewesen wäre. Die Höhe des Schadens könnte ein Gutachter ermitteln. Sehr viel wird es m.E. nicht sein.
Ich zweifle daran, dass es das Prozessrisiko wert ist, wenn nicht ohnehin schon die Verjährung eingetreten ist.
Der Punkt ist das das spätestens beim Verkauf Probleme geben könnte.
Ja das ist eben genau die Sache weil ich das Auto demnächst verkaufen will...
Wahrscheinlich verjährt das nach 3 Jahren (korrigiert mich, wenn es länger ist).
In dem Fall ist es müsig zu überlegen was besser gewesen wäre. Es ist jetzt einfach so und du kannst nichts dagegen machen.
Wahrscheinlich verjährt das nach 3 Jahren (korrigiert mich, wenn es länger ist).
Ist im Ergebnis richtig, diese Verjährungsfrist beginnt aber erst ab Kenntnis zu laufen.
Ist das sicher? Klingt irgendwie unlogisch, weil die Verjährung ist ja dazu da Rechtssicherheit zu schaffen, dass nicht nach 20 Jahren noch jemand mit irgendwas daherkommt.... wenn das so wäre, dann kann ja beliebig später noch jemand Ansprüche Stellen.
Bekannte hatten Baumängel, die sind erst nach 5,5 Jahren entdeckt worden, da mussten Baufirmen und Architekt nicht mehr ran, weil das nach 5 Jahren verjährt war (antwaltlich bestätigt)...
§ 438 BGB für alle Ansprüche aus einem Kaufvertrag:
Abs. 3 S. 1:
Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Regelmäßige Verjährungsfrist §§ 195, 199:
§ 195:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Abs. 1:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Und zu dem Einwand:
weil die Verjährung ist ja dazu da Rechtssicherheit zu schaffen, dass nicht nach 20 Jahren noch jemand mit irgendwas daherkommt.... wenn das so wäre, dann kann ja beliebig später noch jemand Ansprüche Stellen
gibt es § 199 Abs. 3:
Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Maßgeblich ist die früher endende Frist.
Und hierzu:
Bekannte hatten Baumängel, die sind erst nach 5,5 Jahren entdeckt worden, da mussten Baufirmen und Architekt nicht mehr ran, weil das nach 5 Jahren verjährt war (antwaltlich bestätigt)...
Ich habe mit dem auto in den 4 jahren logischerweise 2 mal tüv gehabt also wird sich da in zukunft auch nichts fehlen denke ich mal