10er Streifenkarte zu viel gestempelt. Steht der Bahn eine Fahrpreisnacherhebung zu?
Hallo, vor einigen Wochen war ich zu Besuch in München, von wo aus mein Flieger weiter nach London gehen sollte. Um nun vom Marienplatz zum Flughafen zu gelangen kaufte ich mir nun eine 10er Streifenkarte, welche ich in eile abstempelte. Laut Beförderungsbedingungen müssen Erwachsene (>20 Jahre) 2 Streifen/Zone stempeln, jüngere Passagiere nur einfach. Mit 19 Jahren hätte ich also nur einfach Stemplen müssen, stempelte fälschlicherweise jedoch 8, statt der nötigen 4 Streifen ab.
Wie es kommen musste wurde ich nun in der S-Bahn zum Münchner Flughafen kontrolliert, wo ein aufmerksamer Kontrolleur meine Karte als ungültig beanstandete, obwohl ich die Fahrkarte sowohl bezahlt, als auch gestempelt hatte, sogar zu viel! Er stellte mir eine Fahrpreisnacherhebung aus, über welche ich in Angesicht meines Fluges nicht mehr mit ihm diskutieren konnte, worauf seine Kollegen mir rieten bei der DB einspruch einzulegen.
Genau dies habe ich dann getan. Ich legte Bilder meiner gestempelten Fahrkarte vor, schilderte die Situation und wartete erstmal einige Wochen auf Rückmeldung, bis dann endlich ein Brief der DB eintrudelte. In diesem behauptete das Unternehmen, ich müsse die 60€ gebühr zahlen, da ich ja des Fahrens "ohne gültigen Fahrschein" bezichtigt worden war, und die Streifenkarte ein "Nicht personalisiertes Ticket" sein, welches nicht nachgezeigt werden könne. Auf weitere Berufungen meinerseits, dass diese Aussage unberechtigt sein und nicht den Tatsachen entsprechen würden, wiederholte die Bahn lediglich dieses eine Argument.
Wie seht ihr das? Wer ist im Recht, und was kann ich tun?
3 Antworten
Da meinen sich irgendwelche, mit krimineller Energie behaftete, DB Clowns mit dir einen Spaß erlauben zu wollen.
Selbstverständlich musst du, nach der von dir geschilderten Lage, kein erhöhtes Beförderungsentgelt oder sonstige Gebühren bezahlen.
Denn du hast dich ja gerade nicht der bei solchen Angelegenheiten üblichen Straftaten wie Betrug ( 263 StGB ), Leistungserschleichung ( 265a StGB ) oder Urkundenfälschung ( 267 StGB ) strafbar gemacht.
Wenn du doppelt und dreifach abgestempelt hast, dann ist das dein zivilrechtliches Pech, begründet aber nicht die Ungültigkeit der Fahrkarte.
Wchtig ist das man die Mindestanzahl an Feldern wie vorgeschrieben gestempelt hat. Hat man zuviel abgestempelt, ist das belanglos.
Nur wenn man gar nicht oder zuwenig gestempelt hat, ist das von Relevanz.
Die Anschuldigungen der Deutschen Bahn sind haltlos und erfüllen den Straftatbestand des Betrug und der falschen Verdächtigung ( 164 StGB ) .
Es ist jedoch absolut sinnlos die DB anzuzeigen, da es ein Großunternehmen ist und dort somit selten einzelne Mitarbeitet haftbar gemacht werden können.
Wenn natürlich durch die dir ausgehändigte Zahlungsaufforderung vom Kontrolleur nachprüfbar wäre, wer der Kontrolleur war/ist, dann täte eine Strafanzeige gegen diesen sinnvoll erscheinen.
Selbstverständlich muss und musste dein Fahrschein nicht personalisiert sein. Das ist Unsinn.
Es muss auf dem Fahrschein nur ersichtlich sein, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war. Da er das offensichtlich ist, kannst du das mit Kopien gegenüber der DB nachweisen.
Nach Vorlage der Kopien oder des Originals in einem DB Kundencenter, hat die DB ihre unberechtigte Geldforderung zurück zu nehmen.
Nur weil dich jemand wegen etwas bezichtigt, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht das du auch schuldig bist und zahlen musst.
Dann können Kontrolleure ja bei jeden Kunden, die keine personalisierten Tickets vorweisen können, solche Behauptungen aufstellen. -.-
Du schreibst die Hauptstelle der DB ( bitte googeln ) per Brief an, legst eine gute, am besten Farbkopie deines Tickets bei ( hoffentlich zeigt dich die DB deswegen nicht wegen Urkundenfälschung an - Ironie ) und schilderst nochmals sachlich den Vorgang.
Forder die DB auf jegliche Geldforderungen gegen deine Person zurück zu ziehen.
Solltest du eine schriftliche Polizei Vorladung erhalten - geh da bitte nicht hin. Auch wenn du im Recht bist. Man sollte nie als Beschuldigter bei der Polizei aussagen.
Es ist keine Pflicht bei der Polizei auszusagen. Du bekommst dadurch keinerlei Nachteile.
Das man dich ohne gültigen Fahrschein angetroffen hat, kann man immer behaupten. Auch wenn die Kontrolleure in der Mehrzahl aufgetreten sind.
Lehnt die DB dein erneutes Gesuch auch diesmal ab - einfach ignorieren, bis eventuell ein Mahnbescheid und/oder Ladungen zur Staatsanwaltschaft oder Gericht kommen.
Den Mahnbescheid kannst du ganz schnell und kostenlos widersprechen.
Irgendetwas passt da nicht zusammen. Zuviele Streifen zu entwerten kann nicht das Problem sein.
Kannst du mal ein Bild der Streifenkarte hier einstellen oder verlinken?
Du bist im Recht, was dir aber leider nichts bringt. Die Bahn hat Recht mit ihrer Argumentation (auch wenn sie nicht zu der geschilderten Situation passt), was dir Probleme bereiten wird.
Außer viel Schriftverkehr bleibt dir nur der Gang zum Anwalt, wenn du nicht zahlen willst.
Ein Anwalt ist hier unnötig.