Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt Einkommenssteuer Zwangsgeld?

4 Antworten

  1. nein
  2. ja (Mahnungen hast du ja anscheinend ignoriert)
  3. nein
  4. nein
vssssv 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 18:36

Nicht ignoriert. Das hätte ich auch offen gesagt. Mitte 2020 ist sie umgezogen. Alte Adresse war wohl noch in der Datenbank

JuristHelfer  24.04.2022, 18:30
Mahnungen hast du ja anscheinend ignoriert

Das geht aus der Frage anders hervor, also lass diese Behauptungen.

1) Nein. Die Frage, ob hier eine Veranlagungspflicht besteht oder nicht, kann jedenfalls so nicht beantwortet werden. Da aber in 2020 für 2019 eine EStE abgegeben wurde, wäre auch für 2020 eine abzugeben gewesen, zumindest nach Meinung des FA.

2) Ja, denn sofern eine Pflicht zur Abgabe bestand, ist dies eine Bringschuld des Steuerpflichtigen. Mahnungen sind fakultativ; das FA ist nicht verpflichtet, den Steuerpflichtigen ausdrücklich an seine Pflichten zu erinnern (tut es aber in aller Regel mehrfach).

3) Ja. Die EStE 2020 hätte spätestens zum 01. (respektve 02.). November 2021 beim zuständigen Wohnsitz-FA eingehen müssen.

4) Nein. Hier handelt es sich um ein festgesetztes Zwangsgeld wegen Nichtabgabe. Allenfalls könnte man den zuständigen SB im FA bitten, auf diese Festsetzung zu verzichten mit Verweis auf die umzugebedingt nie eingegangenen Erinnerungen. Aber ein Anspruch besteht darauf nicht.

Die EStE ist unverzüglich abzugeben; da die Frist zur Zahlung des Zwangsgeldes heute (25.4.) ausläuft, ist unverzüglich Kontakt mit dem SB herzustellen und dieser Betrag anzuweisen - denn fristwahrend kann die ÜW nicht mehr erfolgen, da die Finanzverwaltungen auf ihren Konten keine Echtzeitgutschriften gestatten. Es droht sonst eine Pfändung!

vssssv 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 23:03

Uns hat gewundert, aber ein Telefonat und eine Ebtschuldigung hat gereicht und nun muss das laut Finabzamt nicht gezahlt werden

Ausnahmeregeln gelten für das Steuerjahr 2020: Wegen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber eine dreimonatige Fristverlängerung beschlossen, also bis Sonntag, den 31. Oktober 2021, faktisch musste Deine Steu­er­er­klä­rung erst bis zum 1. November 2021 beim Finanzamt eingetroffen sein. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Saarland gilt wegen des Feiertags Allerheiligen der 2. November 2021. 

Also wurde ein Steuerjahr verschlammt.

Entweder die Forderungen begleichen oder sofort einen Steuerberater aufsuchen, der kann dann noch was unternehmen.

https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-frist/

vssssv 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 23:05

Uns hat gewundert, aber ein Telefonat und eine Entschuldigung hat gereicht und nun muss das laut Finanzamt nicht gezahlt werden. Wir Rückwirkend gemacht mit der nächsten

das ist keine Rechnung.

Sondern eine Versäumnisgebühr.

Am besten und billigsten: zahlen.

Und rückwirkend Einkommenserklärungen abgeben. Sonst wird die Summer höher und höher und höher.....

vssssv 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 23:05

Uns hat gewundert, aber ein Telefonat und eine Entschuldigung hat gereicht und nun muss das laut Finanzamt nicht gezahlt werden. Wir Rückwirkend gemacht mit der nächsten