Ist die Mahnung richtig?

5 Antworten

.. aber ja doch, steht doch auch Mahnung daruf. Warum sollte so ein Schreiben denn nicht richtig sein?

mepeisen  27.04.2015, 16:59

In der Grundsache ist es so, dass eine Zahlungserinnerung grundsätzlich zunächst kostenfrei zu sein hat. Auch wenn sich in der Praxis niemand dran hält. Insofern ist die Frage des TE durchaus berechtigt.

Aber: Hier dürfte im Vertrag und in der Satzung eindeutig nach dem Kalender bestimmt sein, wann was zu zahlen ist. Und genau deswegen gilt hier dann wohl eine der Ausnahmen des BGB, wo man automatisch in Verzug gerät, ohne dass es einer Zahlungserinnerung bedarf.

Alles andere zur Höhe der 15€ und dass die korrekt ist, WENN sie so in der Satzung steht, wurde bereits gesagt.

schleudermaxe  27.04.2015, 17:45
@mepeisen

... aber danach wird doch gar nicht gefragt, oder?

mepeisen  28.04.2015, 08:23
@schleudermaxe

äähm doch. Der TE hat doch dem Kassenwart explizit geschrieben, dass er erst eine kostenfreie Zahlungserinnerung erwartet hatte. Normalerweise liegt er damit richtig. Bei handelsüblichen Verträgen. Aber nicht bei so Dingen wie Wohnraummiete oder auch Jahresbeiträgen eines Vereins u.ä., wo der Zahlungstermin eindeutig vertraglich bestimmt ist.

schleudermaxe  28.04.2015, 11:07
@mepeisen

... kann ich nicht ersehen, die Frage lautet doch lapidar: Ist die Mahnung richtig?

Ob es rechtens ist, steht in der Satzung des KGVereines. Ich würde da mal einen Blick reinwerfen. Die Satzung ist im zuständigen Amtsgericht hinterlegt, jeder darf sie einsehen und es kostet nichts. Und ich wette, da steht nichts drin über 15€ Mahngebühren.

Viele Vereine beschließen etwas und lassen es nicht notariell beglaubigen. Dann steht es auch nicht in der Satzung und ist nichtig. Also schau nach.

In der Satzung steht ebenfalls das Prozedere vor einem Beschluß. Bei uns steht sinngemäß: Wenn Satzungsänderungen beschlossen werden sollen (Gebühren festgelegt oder Stundensätze...) dann muß jedes Mitglied dazu schriftlich zur Mitgliederversammlung eingeladen werden und die vorgeschlagene Satzungsänderung muß öffentlich bekannt gegeben werden. (Damit nicht X und Y heimlich Änderungen in ihrem Sinne vornehmen können)

Nun geh mal in dich. Wann wurde die letzte Satzungsänderung vorgenommen? Warst du anwesend bei der Versammlung? Bist du schriftlich dazu eingeladen worden? Ist die neue Satzung im Amtsgericht hinterlegt?

feala 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 23:31

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. In der Satzung steht nichts von Mahngebühren. Ich habe den Vorsitzender gebeten mir noch auf mein Widerspruch Paar Wochen Zeit zu geben und keine Mahnungen mehr zu schicken, bis ich die Sache mit meine Rechtsanwalt klären kann. Was er mir auf meinen Brief geantwortet hat: Es gibt nun keine Mahnungen mehr, nach Ablauf, der Frist kommt die Kündigung. Danach bekommen Sie die Einladung zur Schätzung, parallel dazu geht alles zum Anwalt um die ausstehenden Beträge einzufordern.Diese erhöhen sich dann allerdings um Schätzung und Anwaltsgebühren und eventuelle Gebühr für Kündigungsrücknahme. Übrigens War ich heute zur Kreisverbandsversammlung, hier ist eine Mahngebühr von 20 Euro beschlossen worden.Und es ist nicht unsere Schuld, das Sie einen Zahlenreihe hatten. Sie haben im Februar eingezahlt wie Sie sagen, dann War ja noch genug Zeit es anders zu regeln. Mit freundlichen Grüßen Thomas Harder, Vorsitzender

Die Hauptschuld ist beglichen, nun geht es um die weiterne Kosten. Die Satzung gilt als Vereinbarung/Vertrag und ist zunächst bindend. Was steht in der Satzung genau?

Ist das richtig, dass ich jetzt noch schnell 30 EUR überweisen soll, sonst werde ich als nächstens einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen?

Das kommt darauf an: Sind Mahngebühren als Strafgeld oder Vereinsstrafe  in der Satzung des Vereins verankert, ja.

Gegen solches Unbill schützt übrigens ein Dauerauftrag :-)

G imager761

Das ist rechtens. Der Kleingartenverein ist keine Firma. Da gilt stattdessen die Satzung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Was in dem Brief steht, das ist schon so korrekt.