Ist die Mahnung richtig?
Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben einen Kleingarten, für den wir jedes Jahr bezahlen müssen, was wir bis heute immer getan haben. Ich sollte die Rechnung im März bezahlen, was ich auch getan habe, habe aber wahrscheinlich beim Überweisen einen Zahlendreher sodass das Geld nicht überwiesen wurde. Ich habe aber es nicht kontrolliert, weil ich sowas noch nie hatte und war mir 100 % sicher dass das Geld überwiesen wurde. Am 13.04 bekomme ich eine 1. Mahnung mit 15 EUR Mahngebühren. Ich habe die Rechnung noch am selben Tag ( ohne Mahngebühren) überwiesen und kontrolliert, ob das Geld wirklich überwiesen wurde. Ich habe mich entschuldigt und habe auch geschrieben, dass rechtlich gesehen sollte ich erstmal eine Zahlungserinnerung erhalten und nicht sofort eine Mahnung mit hohen Mahngebühren. Trotzt der Überweisung habe ich am 25.04. eine 2. Mahnung bekommen, wo die Summe noch 15 EUR höher ist. Also insgesamt jetzt 15 EUR. Ich habe darauf sofort einen Widerspruch geschrieben und hier ist die Antwort auf meinen Widerspruch:
#### *Dann ist die 2. Mahnung ja auch richtig. Fakt ist, das Geld wurde nicht überwiesen. Eigentlich bräuchten wir gar keine Rechnung schreiben, denn es ist eine Bringeschuld. Mit der Höhe der Mahngebühr befinden Sie sich allerdings im irrtum, es ist keine Gebühr die der Vorstand festgesetzt hat, sondern die von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, Sie dürfen hier nicht mit Firmen vergleichen, über die Beiträge und Gebühren stimmen die Mitglieder ab, ist also bindend, wenn sie also die Mahngebühr schon bei der ersten zahlung abgezogen haben sollten, ist die 2. Mahnung also rechtens. Mit freundlichem Gruß* ####
Ist das richtig, dass ich jetzt noch schnell 30 EUR überweisen soll, sonst werde ich als nächstens einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen?
5 Antworten
.. aber ja doch, steht doch auch Mahnung daruf. Warum sollte so ein Schreiben denn nicht richtig sein?
... aber danach wird doch gar nicht gefragt, oder?
äähm doch. Der TE hat doch dem Kassenwart explizit geschrieben, dass er erst eine kostenfreie Zahlungserinnerung erwartet hatte. Normalerweise liegt er damit richtig. Bei handelsüblichen Verträgen. Aber nicht bei so Dingen wie Wohnraummiete oder auch Jahresbeiträgen eines Vereins u.ä., wo der Zahlungstermin eindeutig vertraglich bestimmt ist.
... kann ich nicht ersehen, die Frage lautet doch lapidar: Ist die Mahnung richtig?
Ob es rechtens ist, steht in der Satzung des KGVereines. Ich würde da mal einen Blick reinwerfen. Die Satzung ist im zuständigen Amtsgericht hinterlegt, jeder darf sie einsehen und es kostet nichts. Und ich wette, da steht nichts drin über 15€ Mahngebühren.
Viele Vereine beschließen etwas und lassen es nicht notariell beglaubigen. Dann steht es auch nicht in der Satzung und ist nichtig. Also schau nach.
In der Satzung steht ebenfalls das Prozedere vor einem Beschluß. Bei uns steht sinngemäß: Wenn Satzungsänderungen beschlossen werden sollen (Gebühren festgelegt oder Stundensätze...) dann muß jedes Mitglied dazu schriftlich zur Mitgliederversammlung eingeladen werden und die vorgeschlagene Satzungsänderung muß öffentlich bekannt gegeben werden. (Damit nicht X und Y heimlich Änderungen in ihrem Sinne vornehmen können)
Nun geh mal in dich. Wann wurde die letzte Satzungsänderung vorgenommen? Warst du anwesend bei der Versammlung? Bist du schriftlich dazu eingeladen worden? Ist die neue Satzung im Amtsgericht hinterlegt?
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. In der Satzung steht nichts von Mahngebühren. Ich habe den Vorsitzender gebeten mir noch auf mein Widerspruch Paar Wochen Zeit zu geben und keine Mahnungen mehr zu schicken, bis ich die Sache mit meine Rechtsanwalt klären kann. Was er mir auf meinen Brief geantwortet hat: Es gibt nun keine Mahnungen mehr, nach Ablauf, der Frist kommt die Kündigung. Danach bekommen Sie die Einladung zur Schätzung, parallel dazu geht alles zum Anwalt um die ausstehenden Beträge einzufordern.Diese erhöhen sich dann allerdings um Schätzung und Anwaltsgebühren und eventuelle Gebühr für Kündigungsrücknahme. Übrigens War ich heute zur Kreisverbandsversammlung, hier ist eine Mahngebühr von 20 Euro beschlossen worden.Und es ist nicht unsere Schuld, das Sie einen Zahlenreihe hatten. Sie haben im Februar eingezahlt wie Sie sagen, dann War ja noch genug Zeit es anders zu regeln. Mit freundlichen Grüßen Thomas Harder, Vorsitzender
Die Hauptschuld ist beglichen, nun geht es um die weiterne Kosten. Die Satzung gilt als Vereinbarung/Vertrag und ist zunächst bindend. Was steht in der Satzung genau?
Ist das richtig, dass ich jetzt noch schnell 30 EUR überweisen soll, sonst werde ich als nächstens einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen?
Das kommt darauf an: Sind Mahngebühren als Strafgeld oder Vereinsstrafe in der Satzung des Vereins verankert, ja.
Gegen solches Unbill schützt übrigens ein Dauerauftrag :-)
G imager761
Das ist rechtens. Der Kleingartenverein ist keine Firma. Da gilt stattdessen die Satzung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Was in dem Brief steht, das ist schon so korrekt.
In der Grundsache ist es so, dass eine Zahlungserinnerung grundsätzlich zunächst kostenfrei zu sein hat. Auch wenn sich in der Praxis niemand dran hält. Insofern ist die Frage des TE durchaus berechtigt.
Aber: Hier dürfte im Vertrag und in der Satzung eindeutig nach dem Kalender bestimmt sein, wann was zu zahlen ist. Und genau deswegen gilt hier dann wohl eine der Ausnahmen des BGB, wo man automatisch in Verzug gerät, ohne dass es einer Zahlungserinnerung bedarf.
Alles andere zur Höhe der 15€ und dass die korrekt ist, WENN sie so in der Satzung steht, wurde bereits gesagt.