Rechnung von First Telecom. Im Minutentakt 250 € an Leistungen in Anspruch genommen.
So, ich habe im April über diesen Anbieter Leistungen in Höhe von ca. 250 € in Anspruch genommen. Angeblich. Habe dort auch per Mail nachgefragt, was es konkret war. Es kam keine Antwort, nur eine 2. Mahnung. Jetzt meldet sich ein Inkasso.-Büro.
Ich habe aber nie bewusst irgendwelche Leistungen oder Dienste gebucht bzw. in Anspruch genommen. Was soll ich jetzt machen?
Vielen Dank für Eure hilfreichen Ratschläge.
5 Antworten
Nachweisbar (Einschreiben) das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :
" Mit Ihrem Schreiben vom z.b xx.xx.2013 werde ich erstmalig von einer angeblich offenen Forderung Ihres Auftraggebers xy in Kenntnis gesetzt Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch. Mit der Kontaktaufnahme per telefon bin ich nicht einverstanden "
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html
Bin mit dieser Vorgehensweise immer gut gefahren
Rücklastschrift und selbst unstrittigen Betrag mtl. überweisen?
Ja.
und Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren kosten je Rechnung 3,95 (zulassig nach eine AG-Urteil).
Der Kluge Kunde entzieht dem Anbieter auch nicht die Lastschriftermächtigung. ;-)
Das summiert sich...
Nein, tut es nicht. Du hast dem Posten des Drittanbieters widersprochen. Dein Anbieter hat damit keine andere Chance, als dies dem Drittanbieter mitzuteilen. Dann muss der Drittanbieter das direkt bei dir einfordern.
@manuel
Wie kommst Du darauf das man da nur bei einer rechnung weiterkommt ?
Stimmt einfach nicht
Warum Angst vor nervenden Inkassobriefen ?
Ich würde Dir zumindest hier unterstützend beistehen ( Ex Inkasso MA )
Alles halb so wild
Du hast 8 Wochen nach Rechnungszugang die Möglichkeit diese schriftlich zu bestreiten. Schriftlich heißt per Brief nicht per Email!!! Am besten immer per Einwurfeinschreiben versenden und vorab per Fax schicken.
Du kannst ein qualifiziertes Prüfprotokoll nach § 45i TKG verlangen. In diesem muss jede Verbdinung, jeder Knotenpunkt und jeder Provider genaustens aufgeschlüsselt werden.
Inkassobüro ignorieren. Schau aufs Rechnungsdatum und leite die entsprechenden Schritte ein. Widerspreche der Forderung wie oben angegeben.
nicht nur per Brief, sondern idealerweise auch schon per Einschreiben der Rechnung widersprechen und das Prüfprotokoll beantragen.
In solchen Fällen würde ich ausnahmsweise das beauftragte Inkasso "belästigen"
Man fordert ja was vom Inkassoladen ;-)
Widersprechen und auf der Klärung bestehen...
Kritisch wird es erst wenn der Mahnbescheid eintrudelt, dann musst Du zwingend fristgerecht Einspruch einlegen - dann sind sie aber auch gezwungen die Forderungen zu begründen...
An sonsten hilft der Verbraucherschutz auch immer gern
Hallo
wie hatten auch so ähnliche Problem mit den Verein
unter www rechnungsauskunft de kann man sich anzeigen lassen was für eine Leistung man genutzt werden sollte.
Hier die Rechnungsnummer von der Telekom Rechnung und Buchunskonto auch von der Telekom steht auf jeder Rechnung rechts oben eintragen.
Empfehlung nicht zahlen - wir hatten 2 Jahre unseren Spass alle paar Tage Anrufe Mails mit diversen drohungen
Geh zur Polizei und sage ihnen auch, das sie dir nicht geantwortet haben auf die E-Mail!
Und was soll die Polizei dann machen?
Was hat die Polizei mit zivilrechtlichen Forderungen zu tun?
Die Polizei kommt erst ins Spiel, wenn man Hinweise auf einen Betrug hat.
Naja, wenn es mehrere Geschädigte gibt, die Opfer eines Mehrwertdienstbetruges von First Telecom geworden wären, könnte das einem ausgeschlafenen Staatsanwalt auffallen:
der ermitteln und stellt nicht nur einfach ein
Aber dazu muss man es anzeigen!!! Wenn die Faden auf eine Firma zusammen laufen, dann könnte sich was rühren. Das Geld gibt leider nur mit zivilrechlicher Gewalt zurück, das ist leider so...
First Telecom kenne ich noch aus den 90ern, die für kleines Geld Anrufe vom Handy über eine 0800 Nummer anboten... das die so gesunken sind...
Damit wird man leider nur bei einer Rechnung weiter kommen.... Auf meinem EVN taucht unter der Rufnummer 999999 ein 55min Gespräch mit über 100 EURO auf. Der Widerspruch wurde par Mail abgelehnt "alles ist richtig, es gibt nichts zurück" Das wurde bereits vom Konto abgezogen.
Rücklastschrift und selbst unstrittigen Betrag mtl. überweisen? Dann fangen die mit Inkasso an zu nerven - und Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren kosten je Rechnung 3,95 (zulassig nach eine AG-Urteil). Das summiert sich...
Ja, Einwurf-Einschreiben mit Widerspruch habe ich fristgerecht eingelegt. Ich habe keine Lust schon wieder mit unterstützung meiner RSV den rot-schwarzen Provider mit dem schlechten Ruf zu verklagen. Die lernen es nie und versuchen es immer. Ich werds aber tun!