Inkasso droht wegen offener Rechnung
Habe ein großes Problem. Hatte im November was bei Douglas bestellt und durch Weihnachten und Silvester vergessen die Rechnung zu überweisen. Nach 5,6 Wochen ist es mir eingefallen und habe sofort den Kundenservice darüber informiert und ihnen geschrieben das ich die Rechnung beglichen habe. Das war am 24.1 - darauf kam dann unfreundlich zurück das es ihnen egal sei, das sie am 21.1 das Inkasso eingeschaltet haben und ich mit denen das bitte regeln sollte. Sie hätten mir angeblich 3 Mahnungen zukommen lassen auf die ich nie reagiert hätte. Ich will niemanden was vor machen. Aber diese 3 "Mahnungen" habe ich nie bekommen und aufgrund auch dessen vergessen.
Gut, erst dacht ich mir ach das Inkasso schreiben ist eh erst dann gültig wenn's ankommt. Am 1.2 kams dann an, da war die Rechnung aber schon seit ner Woche bezahlt.
Jetzt habe ich denen ein schreiben geschickt wo drin steht das ich denen untersage meine Daten weiter zu geben und den Kontakt per Telefon untersage und ich Widerspruch gegen die "Bearbeitungsgebühren" einlege, das ging am 15.3 raus ... Heute kam ein schreiben vom Anwalt das ich das Zahlen muss sonst geht es vor Gericht und das wird sehr hohe kosten auf sich haben.
Ich verstehe das nicht, Douglas stellt sich stur und bezahlt die Rechnungen nicht und gesteht noch nicht mal ein das die Mahnungen nie angekommen sind. Ich meine dürfen die überhaupt das Inkasso einschalten wenn keine Mahnungen angekommen sind??
Ich habe erst gedacht naja komm Inkasso die Nerven ja oft und versuchen dir Angst zu machen damit du das Geld schnellst möglichst überweist.... vorallem weil es für doch rechtlich nicht okay ist, mir keine Mahnungen zu schicken.
Ist das rechtlich überhaupt erlaubt ?? Wenn am 23.1 das schreiben erstellt wurde um am 24.1 die Rechnung beglichen wurde das schreiben aber erst am 1.2 ankam. Gilt das ?? Oder hat sich das nicht überbrückt.
7 Antworten
Es stimmt in der Regel auch, dass mehrere Mahnungen kommen, bevor es an das Inkasso weiter geht. Entweder Du hast sie übersehen, oder jemand hat sie weg geschmissen! Evtl. wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. Auch wenn keine Mahnungen gekommen sind, man weiß doch selbst, dass man was gekauft hat und sollte doch einmal in 6 Wochen daran denken!
Die unstrittige hauptforderung ist an Douglas überwiesen worden ?
nöö, den inkasso müll ins alt papier und falls wirklich etwas vom gericht kommen solte (was ich mir aber nicht denken kann) dann hast du ja immer noch den kontoauszug als beweis das du die forderung längst bezahlt hast.
mahngebühren brauchst du nur bezahlen, wenn diese nachvollziehbar sind, sonst nicht.
und bezahlt hat sie die auch !
wo ist also das problem ?
das inkasso büro hat doch eh keinen titel über die schuld, was wollen die denn dann von ihr ??
Genau so sieht es aus. Dem ist auch nichts hinzuzufügen.
Inkassogebühren verstoßen sowieso nach Meinung vieler Gerichte gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Davon ab sind hier die Mahnungen augenscheinlich nicht zugegangen und den Nachweis, dass die Mahnungen verschickt wurde, der Schuldner also in Verzug war, dürfte Douglas unmöglich sein.
Naja, als erstes: das mit den Mahnungen kannst weder Du noch Douglas nachweisen, was da zugegangen ist und/oder ignoriert wurde. Ist ja leider auch ein Standard, dass Mahnungen nie nicht ankommen.
Von November bis 24.1. ist ja auch nicht eben kurze Zeit. Die haben ihre Forderung an das Inkasso verkauft (so funktioniert das), deshalb haben sie da im Endeffekt nichts mehr mit zu tun. Also geruhe, Dich mit Inkasso auseinander zu setzen.. Du hast ja die Konto-Auszüge, wo Du nachweisen kannst,d ass Douglas das geld gerkriegt hat. Zu einem Zeitpunkt, wo Du vom Inkasso noch nix wusstest. Weise ihnen das nach und klär das mit ihnen, Douglas ist tatsächlich nicht mehr der korrekte Ansprechpartner.
(Lustig nebenbei, dass Du denen nen Schreiben vom 23. ankreidest, wo Du erst am 24. gezahlt hast.. und schon 3 Monate vergangen sind,w eil Du es vergessen hast)
das mit den Mahnungen kannst weder Du noch Douglas nachweisen, was da zugegangen ist und/oder ignoriert wurde.
Man muss auch nichts nachweisen. Stattdessen ist Douglas grundsätzlich in der Beweispflicht, den Verzug nachzuweisen. Also die Zustellung der angeblich 3 Mahnungen nachzuweisen.
Alles andere habe ich beim Beitrag von beangato schon richtig gestellt. Du scheinst von der Materie einfach keine Ahnung zu haben.
Im übrigen: Wenn die Bestellung Mitte November war, sind es nur zwei Monate, keine drei.
Soweit ich weiß, müssen gar keine Mahnungen geschrieben werden.
Ich würde Douglas nochmals anschreiben und um Kulanz bitten - die Zahlung und das Schreiben haben sich ja überschnitten.
Oder Du zahlst einfach.
Soweit ich weiß, müssen gar keine Mahnungen geschrieben werden.
Das ist Quatsch. Man muss sich grundsätzlich in Verzug befinden. Eine Möglichkeit dafür ist es, Mahnungen zu schreiben...
@mepeisen
Dann les mal da:
"Drei Mahnungen sind eben keine Pflicht"
http://www.selbststaendig-machen.net/geld-und-finanzen/muss-man-immer-mahnen
Dann lies du mal: BGH Urteil des III. Zivilsenats vom 25.10.2007 - III ZR 91/07
Im Zweifel vertraue ich lieber auf unsere obersten Richter und nicht auf die teilweise falschen Angaben einer dahergelaufenen Webseite. Das Wichtigste Detail hast du aber anscheinend übersehen. Bei deiner Webseite steht durchaus die Gefahr drin, am Ende auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben, weil man den Schuldner nicht korrekt in Verzug gesetzt hat.
Hier nochmal der Wortlaut des Gesetzes (ich markiere das relevante einmal in Fett): "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."
mepeisen hat recht - der Verzug ist entscheidend
War mir irgendwie klar, dass von beangato nichts mehr kommt. Zu schade, dass hier immer wieder Leute im Forum diesen Unfug verbreiten... Dabei ist es so einfach zu kapieren, was richtig und was falsch ist, was ein Gläubiger darf, was nicht und was ein Schuldner für Pflichten hat und was für Rechte.
Douglas hat die Forderung verkauft ans Inkasso.. Douglas IST DER FALSCHE ANSPRECHPARTNER. Gebt doch nicht so hahnebüchene Tipps!
Einen Versuch ist es IMMER wert, finde ich.
Gebt doch nicht so hahnebüchene Tipps!
Beruht wohl ganz auf Gegenseitigkeit. Wenn die Forderung wirklich abgetreten wäre dürfte das Inkasso gar keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Das würde dann nämlich an Stelle des Gläubigers treten und dürfte in eigener Sache nichts fordern.
Stattdessen wird ja regelmäßig eine Rechtsdienstleistung beauftragt und das hat mit einer Abtretung nichts zu tun.
Also bitte: Bevor du hier anderen falsche Tipps unterstellst, informiere dich selbst einmal. Gerade bei diesem Thema, wo es um Geld geht, sollte man wissen, wovon man redet.
Stimmt nicht ! Nichts ist verkauft !
Lediglich der Forderungseinzug ist an den Inkassoladen abgetreten worden
Forderunginhaber istr nach wie vor Douglas ;)
Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten ist absurd
Kein sehr guter Tipp, wenn eine berechtigte Forderung besteht. Und die besteht. Denn die werte Dame hat ja Ware bezogen.