Kann man Zwangsgeld per Rücklastschrift zurückbekommen?
Angenommen, das Finanzamt hat ein Zwangsgeld wegen einer nicht abgegebenen Steuererklärung festgesetzt und am Fälligkeitstag per Lastschrift von meinem Konto eingezogen.
Erst nach dem Fälligkeitstag gebe ich die geforderte Steuererklärung ab.
Kann ich dann das Zwangsgeld einfach per Rücklastschrift zurückbekommen? Oder muss ich im Falle einer solchen Rücklastschrift mit Zwangsvollstreckung rechnen?
Angeblich wird ja die Vollstreckung des Zwangsgeldes ausgesetzt, sobald ich die geforderte Erklärung abgebe. Aber in diesem Fall ist die Zahlung ans Finanzamt ja bereits per Lastschrift erfolgt und wird erst später zurückgeholt. Ist man da auf der sicheren Seite?
3 Antworten
angeblich wird ja die Vollstreckung des Zwangsgeldes ausgesetzt, sobald ich die geforderte Erklärung abgebe.
ich denke, die ZVS wird nur ausgesetzt, wenn du die geforderte Erklärung FRISTGERECHT abgibst.
das Zwangsgeld soll ja ein „Anreiz“/Beugemittel sein, dass du der Aufforderung nicht nur nachkommst, sondern auch fristgemäß. Da du das nicht getan hast, kann und wird vollstreckt werden.
eine Rückforderung kann man nur geltend machen, wenn die Festsetzung des Zwangsgeldes rechtswidrig war.
Ohne Vereinbarung mit dem Finanzamt solltest Du das nicht tun. Wenn das Zwangsgeld zu Unrecht eingezogen wurde, werden sie es zurück überweisen.
So gefühlsmässig möchte ich mal sagen, Du legst es wohl drauf an.
Du hast den Stichtag überschritten. Wenn Dein Fliege um 17.00 abhebt, steigst Du nicht mehr um kurz nach ein.