Genügt eine simple Kontovollmacht oder Vollmacht zur Herausgabe der PIN oder zum Geld abheben bei einer Bank?
Genügt eine Kontovollmacht oder Vollmacht zur Herausgabe der PIN bze. zum Geld abheben bei einer Bank?
Es geht um folgende Situation: Eine gute Freundin eines Bekannten ist im Krankenhaus und kann deshalb nicht oder nur sehr schwer persönlich bei ihrer Bank erscheinen. Außerdem hat Sie ihre PIN vergessen und findet sie auch nicht mehr. Diese hat jedoch diesem Bekannten eine Vollmacht mit ihrer Unterschrift zur Herausgabe der PIN erteilt und ihm ihre EC-Karte überlassen. Diese Vollmacht ist nicht mehr als ein einfacher Dreizeiler. Zudem verfügt er über eine ausgedruckte Ausweiskopie von ihr.
Kann dieser Bekannte mit so etwas bei der Bank denn Geld abheben oder eine neue PIN beantragen?
8 Antworten
Die Bank muß überprüfen können, ob die Unterschrift wirklich vom Kunden stammt. Ein selbstgebastelter Dreizeiler wird mit Sicherheit nicht anerkannt.
Es gibt 2 Lösungsmöglichkeiten:
Wenn die Patientin in ihrer Bank einen persönlichen Ansprechpartner hat der sie gut kennt, kann sie mit diesem die Situation telefonisch besprechen und ihn bitten, eine Bankvollmacht vorzubereiten und an das Krankenhaus zu senden. Wenn sie die dann unterschrieben zurück schickt ist die Vollmacht wirksam erteilt.
Alternativ könnte man fragen, ob die Bank über einen Außendienst verfügt, der in solchen Situationen die Kunden persönlich aufsucht und alles regelt.
Also ich hab die Vollmacht bei der Sparkasse über die EC-Karte meiner Oma, den PIN weiß die Bank eh nie, also kannst du am Automaten nix kriegen. Meine Oma hat leichte Demenz und kennt die Nummer nicht mehr, daher heb ich der immer was beim Angestellten am Bankschalter ab. Also wird dir eine Vollmacht nichts bringen, wenn du was vom EC-Automat hohlen willst, man dir aber den PIN nicht geben kann...
Dazu müsste er immer noch deine Unterschrift haben
?! Die Vollmacht ist unterschrieben. Was genau braucht er alles?
Wenn er sagt: "Ich will deinen PIN ändern" dann muss er einen Zettel zum unterschreiben an dich reichen und dann wird das an die Firma geschickt die deine EC-Karte gemacht hat. Das funktioniert aber in den meisten Fällen gar nicht, da dies abgelehnt wird.
Mit der Vollmacht kann er eine PIN beantragen. Die wird dann sowieso an seine Adresse geschickt.
Wenn sie diesem Bekannten vertraut und er sonst alle Daten außer der PIN-Nr. hat, dann soll er doch versuchen, über die Funktion "Passwort vergessen" an eine neue heranzukommen. Dazu braucht er aber Kontonummer und gültige E-Mail-Anschrift.
Ich weiß aber nicht, ob es da bei einer Bank besondere Vorschriften gibt. Ich habe z.B meine PIN per Post bekommen und nicht am Schalter.
Hallo,
ich würde deiner Bekannten vorschlagen dem Kumpel das Geld zu überweisen, so dass dieser es direkt von seinem Konto abheben kann.
Bei meiner Hausbank werden Ersatzpins per Post verschickt.
Schöne Grüße
Von Anfang an war mein Gedanke, dass das natürlich über den Automaten nichts wird. Nur kann er denn so eine neue PIN beantragen oder vielleicht sogar an den Schalter gehen?