Videoüberwachung von meinem PKW Stellplatz?
Ich bin Mieter eines 3 Familienhauses, das Haus liegt etwas zurück an einer öffentlichen Straße, es befinden sich einige Parkplätze für die Mieter vor dem Haus, die öffentliche Straße ist nicht einsehbar, bedingt durch Bepflanzung und dichter Hecke. Vor geraumer Zeit wurde mein PKW beschädigt. Ich habe innerhalb meiner Wohnung eine Videokamera installiert, die den Stellplatz meines PKWs überwacht. Bedingt dadurch wird ein Teil des Haueingangs mit erfaßt. Kann es hier Beschwerden der anderen Mieter geben?
7 Antworten
Ja, Du darfst keinen öffentlich zugänglichen Bereich per Video überwachen. Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Ist ein Tor und mit einer Mauer oder Zaun umgeben, so dass nur Du Zutritt hast?
Ja, wenn du die Mieter nicht darüber informierst und das ganze "heimlich machst" schon. Gib den Mietern bescheid, lass dir von jedem ggf. eine Unterschrift geben, dass sie einverstanden sind. Wenn wer rumzickt... - du bist im Recht, keine Sorge.
Ja einer zickt rum, bis vor kurzen noch guter Bekannter, jetzt wo er nach Trunkenheit am Steuer Probleme hat und die Existenz der Kamera aber schon vor seinem Einzug vor 3 Monaten bekannt war.
Wenn wer rumzickt... - du bist im Recht, keine Sorge.
Wie kommst du denn bitte DARAUF?
Bedingt dadurch wird ein Teil des Haueingangs mit erfaßt.
Hier hast Du schon deine Antwort: Du hast nicht das Recht, andere Bewohner auf dem Grundstück zu filmen. Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte. Du könntest Dir in dem Fall nur die Genehmigung des Vermieters und aller Mieter einholen.
Bevor das nicht geklärt ist, solltest Du die Kamera schnellstmöglich entfernen, bevor Du dir ein paar Anzeigen einhandelst.
Meiner Einschätzung nach: Ja.
Den Außenbereich der Immobilie mit einer Videokamera zu erfassen wäre Angelegenheit des Vermieters unter Absprache aller Mietparteien.
Anders würde es aussehen, wenn du alleine in einem Eigenheim wohnen würdest, dann dürftest du dein eigenen Grundstück ohne Rücksprache Video überwachen.
Wenn andere das bemerken, dann können Sie auf die Einstellung der Überwacheung verklagt werden. Daruf hätte sogar ein Einbrecher Anspruch, falls am Fahrzeug kein Hinweis auf die Überwachung angebracht wurde.
Zweiter Satz: Quatsch
Verdeckte Aufnahmen sind nichts gerichtsverwertbar! Sie scheinen da über recht wenig Erfahrung mit solchen Verfahren zu verfügen!?!
Das ist doch in dem Sinne kein öffentlich zugänglicher Bereich