Handelt es sich bei der Mitvermietung eines PKW-Stellplatzes um einen bestimmten Stellplatz?
Wir haben eine Wohnung angemietet und im Mietvertrag steht, dass der Stellplatz Nr. 2 zur angemieteten Wohnung gehört und in der Kaltmiete inklusive sei.
Nun hat die Hausverwaltung per Rundschreiben die Stellplatz-Bindung für 12 Monate aufgehoben. Können wir jetzt die Miete kürzen oder verlangen, dass die Entscheidung der Hausverwaltung rückgängig gemacht wird? Immerhin steht im Mietvertrag, dass in der Kaltmiete die Miete für Stellplatz Nr. 2 mit enthalten sei, und jetzt ist der Stellplatz ab und zu anderweitig beparkt.
Also die Aufhebung der Stellplatz-Bindung bedeutet, dass sich quasi jeder auf jeden beliebigen freien Stellplatz stellen kann.
Die Hausverwaltung ist nicht der Vermieter, sondern Vermieter ist derjenige, dem die Eigentumswohnung, eine von 24 oder 32, gehört.
Bitte weitere Antworten! Wir möchten wissen, ob es rechtens ist, dass unser Vermieter trotzdem Geld für einen PKW-Stellplatz bekommt, auch wenn der im Mietvertrag angegebene Stellplatz nicht immer frei ist, sondern jetzt jeder jeden beliebigen freien Stellplatz besetzen darf.
6 Antworten
Einseitige Änderung ist doch nicht, und eine fremde Hausverwaltung hat ja nun damit gar nichts am Hut.
Schicke das Schreiben zurück mit Hinweis "Irrläufer".
Sollte jemand auf Deinem Stellplatz stehen, klemme ihm eine Rechnung ans Auto mit 50 EUR/Tag und Du hast Ruhe. Die Forderunge natürlich auch durchsetzen.
Wenn ein Stellplatz einer deffinierten Wohnung zugeordnet ist dann kann keine Hausverwaltung das so einfach ändern. Der Vermiter hat mit Sicherheit eine Menge Geld für den Stellplatz bezahlt und das lässt sich nicht so einfach aushebeln.. Vermieter informieren und mit Mietkürzung drohen wenn er nicht reagiert. Mängelrüge an die Hausverwaltung senden, per Einschreiben und die Zuordnung des Stellplatzes einfordern..
Das ist vermutlich eine Gechichte die der Vermieter mit der Hausverwaltung zu klären hat , ein Schild mit Parken verboten / Gemietete Parkfläche / oder eines mit deinem Kennzeichen könnte das schon klären aber ist das dein Problem ? Du hast vom Vermieter gemietet und bezahlst.. also hat der sich damit Auseinandertzusetzen -. Ev weis er nichtmal davon und die HV will sich so vor Beschwerden anderer schützen .
Keine Miete kürzen, sondern auf die vollständige Erfüllung des Mietvertrags bestehen.
Euren Platz kann euch niemand wegnehmen. Zur Not ein Schild mit eurem Kennzeichen dort anbringen und durchsetzen, dass dort niemand parkt. Anregungen gab es ja schon genug in den anderen Antworten.
Die Hausverwaltung ist nicht dein Vertragspartner. Dieses Rundschreiben ist für dich ohne Belang. Selbst dein Vermieter und Wohnungseigentümer könnte nicht einseitig den Mietvertrag ändern. Zudem glaube ich, dass der Parkplatz zum Wohneigentum deines Vermieters gehört und die Hausverwaltung darüber nicht Verfügen darf.
Teile deinem Vermieter das rechtswidrige Ansinnen der "Hausverwaltung" mit und fordere von ihm eine Unterbindung derartiger nichtiger Rundschreiben. Sollten auf deinem Parkplatz fremde Fahrzeuge abgestellt werden, so klemme dort unter den Scheibenwischer die Androhung eines kostenpflichtigen Abschleppens.
Da musst du schon deinen VM befragen, ob dem ein Mehrheitsbeschluss der WEG zugrunde liegt.
Und ihm taggenau und angemessen die Miete kürzen, wenn kein Stellplatz für dich verfügbar ist oder besser einen Sperrpfosten auf deinen Stellplatz einbauen lassen :-O.
Aber die HV hat doch mit dem MV gar nichts am Hut. Den Vermieter auf den Topf setzen, der schuldet den Stellplatz, denke ich.