Darf ich ein Auto ohne Zulassung auf einem privaten Stellplatz abstellen
Hallo liebes Forum !!
Ich bin Vermieter und habe 2 Mietwohnungen, zu der jeweils ein KFZ-Stellplatz gehört. Auf einem dieser Stellplätze steht ein Auto mit einer Nummertafel, jedoch ohne Zulassung, da diese aufgrund der Nicht-Zahlung der KFZ Versicherung entfernt wurde. Nun stört wohl der Anblick dieses KFZ die Nachbarschaft, Öl tropft etwas.
Da die Nachbarn mich jetzt darauf angesprochen haben, mit der Info, dass es nicht rechtens sei, monatelang ein nicht angemeldetes KFZ auf einem Privatstellplatz abzustellen, der NICHT eingezäunt ist, wollt ich mich erkundigen, ob es hier jemand gibt, der mir mehr Infos dazu geben kann.
Da ich bereits Ärger mit genau diesem Mieter habe und jetzt auch noch die Nachbarschaft anfängt, sich über die Zustände hier ums Haus aufzuregen, wollte ich hier mal nachfragen, ob es sich dabei tatsächlich um einen bedingt öffentlichen Verkehrsaum handelt.
Liebe Grüsse CarinnaW
8 Antworten
Grundsätzlich stellt das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum eine Ordnungswidrigkeit dar.
Öffentlicher Verkehrsraum ist alles was durch einen unbestimmten Personenkreis, also praktisch durch jeden, als Verkehrsfläche genutzt werden könnte. Selbst wenn es sich hier um einen gemieteten und deshalb für ein bestimmtes Fahrzeug reservierten Parkplatz handelt zählt dieser zum öffentlichen Verkehrsraum wenn er sich nicht auf privatem und eingezäuntem Gelände befindet das nur durch einen ganz bestimmten Personenkreis betreten werden kann.
Das Fahrzeug ist also unberechtigt dort abgestellt. Es muss entweder sofort zugelassen werden oder eben von dort entfernt werden. Das Öl stellt zudem eine Gefahr für die Umwelt dar.
Setze dem Mieter eine Frist von einer Woche um den Zustand zu beseitigen. Sollte nichts passieren dann wende Dich an das Ordnungsamt, die werden dann Maßnahmen ergreifen.
HIER noch ein paar weiterführende Info`s.
Nicht nur das, sobald da "Hinz und Kunz" an das Fahrzeug dran können ohne Hausfriedensbruch zu begehen ist es illegal.
Einfach direkt dem Ordnungsamt melden, die sollen das angucken und die entscheiden dann was getan werden muß. Da kannst Du Dich als Vermieter raus halten. Melde ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit Ölverlust, das reicht!
Okay !! Danke für die Antworten, den Ärger mit dem Mieter muss ich selbst klären, aber im Fall des Autos werd ich wohl den offiziellen Weg einschlagen. Vielen DANK !!!!! :-)
Ich arbeite beim Ordnungsamt und ich kann dir sagen, das die auf Privatparkplätzen nicht handeln.
@Schnatti17782:
Als was arbeitest du da? :-)
Das Ordnungsamt muss handeln, wenn die öffentliche Ordnung gestört wird und das ist er Fall, wenn ein zulassungspflichtiges, nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, was vorliegend gegeben ist.
Zudem droht durch das Öl eine Gefahr für die Umwelt. Das berechtigt und verpflichtet das Ordnungsamt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, auch auf privatem Grund.
Hi JotEs,
ich muß dich berichtigen... Das OA kann nur handeln wenn wenn es örtlich + sachlich zuständig ist, wenn es Gesetze für die Sache gibt.
Man kann maximal das austretende Öl als Umwelt-Gefahr einstufen und dem entsprechend handeln...
Alles weiter wird das OA nicht machen können...
Das stimmt. Das Gelände darf nicht "einfach so" zu betreten sein. Also entweder umzäunt oder eine Garage sein.
Zuständig ist hier das Ordnungsamt. Melde denen das nicht zugelassene Auto und den Ölverlust, die kümmern sich dann drum. Da brauchst Du als Vermieter nicht mehr eingreifen, ist also für Dich die sauberste Methode. Wenn sich der Mieter weigert, schleppt das Ordnungsamt das Auto ab. Die kosten gehen dann direkt an den Mieter, also für die Verwahrung und/oder Entsorgung.
Danke für die Antwort ! Aber ich werde versuchen, dem Mieter die Sachlage zu schildern und das erst mal selbst in die Hand nehmen !!!!!!
Darf ich ein Auto ohne Zulassung auf einem privaten Stellplatz abstellen
Ja.
Wenn Öl tropft, solltest du handeln, DU musst sonst für die Entfernung aufkommen, und wenn das Öl in das Grundwasser gelangt, kommen teils immense Kosten auf dich zu.
Ob der private Stellplatz eingefriedet ist oder nicht spielt übrigens keine Rolle. Ein Privatgrundstück ist übrigens keine Verkehrsfläche.
Ob der private Stellplatz eingefriedet ist oder nicht spielt übrigens keine Rolle. Ein Privatgrundstück ist übrigens keine Verkehrsfläche.
Da liegst Du leider falsch.
Selbst ein Privatgrundstück zählt zum öffentlichen Verkehrsraum wenn es frei zugänglich ist.
http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/StVO%20Download/%C3%96ffentlicher%20Verkehrsraum.pdf
Ah wieder was gelernt. Ich weiß nur dass eine Einfriedung in bestimmter Höhe vorhanden sein muss, damit keiner drauf darf. Mir war aber nicht klar, dass ein nicht eingefriedetes Grundstück freie Verkehrsfläche ist.
Nichtsdestotrotz darf ich ja auf meinem auch unbefriedeten Grundstück fast alles machen was ich möchte, also auch Autos abstellen.
Nichtsdestotrotz darf ich ja auf meinem auch unbefriedeten Grundstück fast alles machen was ich möchte, also auch Autos abstellen.
Richtig, allerdings müssen die Autos dann eben auch zugelassen sein ...
Danke für die Info, dass mit dem Stellplatz dachte ich mir schon ! Mir als Eigentümer geht es hauptsächlich um das Öl und die daraus resultierenden Konsequenzen. Ich werde den Mieter drum bitten, mal nen Karton drunter zu legen, damit ich sehen kann, ob wirklich Öl ausläuft.
Danke !!!!!!
Um bedingt öffentlichen Verkehrsaum handelt es sich hierbei wenn auf einer privaten Fläche keine verkehrsausschließenden Maßnahmen getroffen wurden sind, d.h. das die Fläche von jedermann zu jederzeit befahren werden kann.
In diesem geschilderten Fall wird das OA oder die Pol lediglich etwas gegen das auslaufende Öl unternehmen (können), alles weitere liegt bei dir als Vermieter. Du hast ein Kündigungsrecht was du ggf. Anwaltschaftlich prüfen lassen kannst.
Hallo Achilles,
dass heisst, ich kann von dem Mieter verlangen, dass Fahrzeug wegzustellen ????? Schon im voraus herzlichen Dank für Deine Antwort ! LG
na ja ich kenne den Mietvertrag nicht, eigentlich solltest du als Vermieter doch auch bestimmen können was dort abgestellt wird?
gerade + vor allem dann wenn da noch Öl ausläuft...
Wenn der Stellplatz lt. Mietvertrag mitvermietet wurde, darf dort das Auto stehen. Wenn Öl tropft, sollte Vorsorge getroffen werden, dass es aufgefangen wird.
und was ist dann mit einem abgemeldeten Fahrzeug, dass der Mieterin NICHT gehört ? Das besagte Auto auf dem Stellplatz gehört ihrem Ex-Freund, mit dem sie nichts mehr zu tun hat ......
Da bin ich leider überfragt. Ich denke aber so: Über das Kennzeichen müsste der Halter ermittelt werden können. Dieser wäre anzuschreiben (Einwurfeinschreiben) und aufgewfordert werden, binnen einer Frist von zwei Wochen das Auto zu entfernen, ansonsten würde es kostenpflichtig abgeschleppt.
Danke für den Hinweis !! Werd dies mal prüfen lassen, aber da der Ex-Freund in einer Suchttherapie ist, genauso wie die Mieterin, wird das ggf. etwas schwieriger. Die Nachbarschaft ärgert sich darüber und ich versuch das irgendwie mit der Mieterin zu klären, da ja sonst dieses Auto noch jahrelang evtl stehen bleibt......
Hallo Crack !
Das ist ja mal eine ausführliche Antwort !!! DANKE !!!!!! Da unsere Mieter-Stellplatze zwar auf unserem Privatgrundstück stehen, jedoch die Nachbarn jederzeit zum Wenden drauf fahren könnten, da kein Zaun/Kette oder ähnliches vorhanden ist, haben sie ja dann tatsächlich recht, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt ???