Gartentor auf Rettungsweg?

8 Antworten

Müsste eigentlich alles gut sein, wenn die Türen im Fall der Fälle problemlos zu öffnen sind.

Übrigens, die Feuerwehr darf dein Grundstück auch ohne spezielle Erlaubnis betreten, um ihren hoheitlichen Aufgaben nachzukommen. Ich vermute mal, dass es bei dir eher um einen Fluchtweg geht, also die Bewohner des Nachbarhauses dieses über dein Grundstück verlassen.

Ano1989 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 21:59

Der Weg durch "meinen" Garten ist vor allem ein Zugang für die Feuerwehr zum Nachbarhaus im Brandfall. Das ist ja auch völlig in Ordnung :) Ich find nur keine Regelung, wie viele Türen auf solch einem Zugang erlaubt sind. Grundsätzlich dürfen Türen dort sein, solange sie eben problemlos zu öffnen sind. Ich hatte mich gefragt, ob es da vielleicht auch eine Maximalanzahl an Türen gibt..

RedPanther  22.03.2019, 21:59
@Ano1989

Kann ich mir nicht vorstellen. Eine Tür, bei der ich nur die Klinke drücken muss, hält mich ja nicht signifikant auf.

26Sammy112  23.03.2019, 14:25
@RedPanther

Naja... es geht ja nicht nur darum, dass die Feuerwehrleute zum Nachbarhaus kommen (da wäre ein kleiner Zaun, eine kleine Pforte etc. kein Problem), sondern dass hier ggfs. auch Geräte durch den Garten ans Nachbarhaus nachgeführt werden müsen (ggfs. Lüfter, Stromerzeuger, Leitern, Tragen, Beleuchtung usw.) - und da können Hindernisse wie Büsche und Hecken (die ja auch noch wachsen), Zäune und Pforten, Mauern etc. durchaus ein nicht zu unterschätzendes Hindernis darstellen.

Zudem geht es, wie oklein bereits geschrieben hat, ggfs. auch um notwendige Flächen direkt am Gebäude, um z.B. Leitern, einen Sprungretter o.ä. in Stellung bringen zu können. Dabei können nicht genehmigte Zäune und Pforten dann ziemlich störend sein.

Laß dir deine Zusatztürchen durch die Feuerwehr abnehmen , schließbar durch 3 kanntschlüssel geht eigentlich immer !

Woher ich das weiß:Hobby

Aufgrund der im Detail zu knappen Info in der Frage, ist mein Ergebnis:

Du musst es mit der Feuerwehr abstimmen.

Begründung an einem konkreten Beispiel einer Wohnanlage, die ich saniert habe:

  1. Garten/Grünanlage im Innenhof war nicht mit Drehleiter befahrbar
  2. Da die Häuser nur bis ins 2. OG ausgebaut (3. Etage), ist eine Handanleiterung möglich, bei uns an den Balkonen (2. Rettungsweg)
  3. Diese Leitern sind lang und werden zu Stabilisierung und wegen der Aufstellgeschwindigkeit seitlich ggfs. mit 2 Stangen nach oben aufgestellt, also flach gelegt und dann "hochgedreht"
  4. Dazu braucht es neben der reinen Leiterfläche auch rechts und links eine begehbare Fläche für die seitlichen Stangen.

Wenn ich nun davon ausgehe, dass Du die 2 weiteren Türchen nicht einfach alleinstehend in den Garten stellen willst, sondern daneben auch ein Zaun ist, könnte dieser Zaun in der Aufstellfläche der Stangen liegen und die Rettung damit behindern. Bei uns hatten wir den Pflanzort von Büschen verändern müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nomex64  23.03.2019, 14:47

zu 3. Die dreiteilige Schiebleiter ist in Bayern grundsätzlich nicht als Rettungsmittel angesehen. Siehe: https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/4c/68/4c687da4-af3e-4350-8066-2a178ff9a11c/13-fachinfo_rettungsmoeglichkeiten_2004_2015_1.pdf

oklein  23.03.2019, 21:35
@Nomex64

Danke für die Info. In Bayern hatte ich mein letztes Bauprojekt vor ewigen Zeiten. Aber da ich mich eh immer mit der Feuerwehr abstimme …

Wie kommst Du darauf, dass der FS im Raum München wohnt und was wäre, wenn es z.B. in Sachsen wäre - das war mein Fall?

Nomex64  24.03.2019, 00:39
@oklein

München steht in der Frage und da ich dort jemanden im VB kenne wusste ich auch was die richtige Abteilung ist.

Mit der Feuerwehr abstimmen geht eigentlich nur wenn es eine BF ist und die eine Abt. VB haben. Ansonsten ist die Brandschutzbehörde des Landkreises der Ansprechpartner. Gibt zwar auch ab und an bei den Feuerwehren jemanden der von VB eine Ahnung hat, die kannst du aber mit der Lupe suchen.

Für Sachsen bin ich ein wenig überfragt da ich schon ein paar Jahre aus dem VB raus bin. Habe aber den Vortrag http://www.lfs.sachsen.de/download/lfs/Vortrag3_Zweiter_Rettungsweg_Rettungsgeraete_Feuerwehr_Weise.pdf der letzten Florian-Messe in Dresden gefunden und daraus würde ich schließen das es in Sachen noch zulässig ist. Ich würde einfach mal in Nardt anrufen http://www.lfs.sachsen.de/index.html, die können dir da sicher eher weiter helfen.

oklein  24.03.2019, 01:03
@Nomex64

Danke, das mit München hatte ich sogar beim 2. Mal glatt überlesen. Das Alter halt;-)

Frage das Bauamt bzw. die Feuerwehr 😎😁