Zeitarbeitsfirma Strafe bei nicht antreten zur Arbeit?

3 Antworten

Yes..die dürfen das:

Vertragsstrafe kann zur Sicherung eines  Wettbewerbsverbots des Arbeitnehmers (§ 75c HGB) oder zur Absicherung des Arbeitgebers gegen  Arbeitsvertragsbruch ( Vertragsbruch) abgeschlossen, um als Druckmittel zur Erfüllung der Hauptverbindlichkeit zu dienen oder im Fall ihrer Verwirkung dem Arbeitgeber den Nachweis des Schadens zu erleichtern.
Derartige Vertragsstrafen sind grundsätzlich wirksam, unterliegen aber einer AGB-Kontrolle (AGB im Arbeitsrecht). Zwar ist § 309 Nr. 6 BGB nicht einschlägig. Die Vertragsstrafe darf aber nicht überraschend sein; außerdem muss sie inhaltlich bestimmt und angemessen sein, anderenfalls ist die Regelung aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam.
Eine Vertragsstrafe von mehr als 1 Monatsgehalt wird häufig als unangemessen und unwirksam gewertet. Eine solche Klausel kann dann nicht mithile von § 343 BGB gerettet werden. Unzulässig ist die Vertragsstrafe für den Fall einer fristgemäßen  Kündigung des Arbeitnehmers.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vertragsstrafe-50946

die Vertragsstrafen, die diese Zeitarbeitsfirma ggü ihrer Kunden (Firmen) hat, sind bedeutend höher. Daher finde ich es sehr gut, wenn es auch weitergegeben wird.

und wie du selbst sagst, es ist unentschuldigtes Fehlen. sie zwingen niemanden bei Krankheit zu arbeiten.

ich arbeite nicht in der Zeitarbeit, aber bei mir steht ähnliches auch im Arbeitsvertrag, denke, es ist rechtsgültig