Studenten-Visum ABLEHNUNG?
Sehr geehrter Herr ....
das Generalkonsulat bedauert, ihnen mitteilen zu müssen, dass ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage des deutschen Auslaenderrechts nicht entsprochen werden kann.
Sie haben die Erteilung eines Visums zum Zwecke des Studiums beantragt.
In Ihrem Falle bestehen erhebliche begründete Zweifel, dass Sie den angegebenen auch tatsaechlich verfolgen. Sie haben den Aufenthaltszweck (Studium mit ggf. Vorgeschaltetem Sprachkurs) nicht hinreichend glaubhaft machen können. Insbesondere Ihn bisheriger Werdegang laesst keine Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit Ihrer Studienabsichten zu. Zudem steht angesicht Ihrer bisherigen schulischen und akademischen Leistungen die Faehigkeiten, das Studium und den ggf. Vorgeschalteten Sprachkurs tatsaechlich innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens erfolgreich abzuschliessen, derart in Frage, dass hieraus auf eine missbrauchliche Inanspruchnahme des Visums geschlossen werden kann. Sie sind im Bundesgebiet geboren und kehrten mit Ihrer Familie in die Türkei zurück. Dort schlossen Sie die Schule bereits im Sommer 2014 ab.
Statt kurzfristig ein Studium aufzunehmen, gaben Sie an, bis heute, also zwei Jahre, ein Praktikum gemacht zu haben ( Arbeit im Call-Center).
Seite 2 von 2
Zum Wintersemester 2015/16 reisten Sie zu Studienzwecken ein, das begonnene Studium wurde umgehen abgebrochen , da Sie sicht mit ihrem Onkel nich verstanden haetten.
Obwohl Sie bereits im Motivationsschreiben für den vorangegangenen Studienaufenthalt angaben, früh (beim Spielen) besondere Interesse an der Informationstechnik entwickelt haben, verfügen sie lt.aktuellen Angaben bisher lediglich über Word und Exel-Kenntnisse. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sie nicht eher ein Bachelorstudium aufgenommen haben oder zumindest entsprechende Fortbildungsangebote im Informatikbereich genutzt wurden. Bei familiaeren Problemen mit dem Aufenthalt im Haushalt des Onkels haetten Sie den Wohnsitz und Studienort bereits direkt waehrend des vergangenen Aufenthalt zum Sommersemester wechseln können. Die Auslaenderbehörde hat aus den vorgenannten Gründen die zwingend erforderliche Zustimmung verweigert. Ihr Antrag war daher abzulehnen.
Mit Freundlichen Grüssen
Im auftrag ....
/ Wie sollte ich hier vorgehen ? Ich habe die Hochschule angrufen und werde auch eine Zulassung für das Sommersemester bekommen. Sollte ich remonstrieren ?wenn ja wie oder direkt alles sagen bei dem naechsten visum antrag was ich remonstieren will ?
6 Antworten
Gibt es eine Rechtsmittelbelehrung unter diesem Schreiben? (Wortlaut etwa: "Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden...").
Wenn ja: Förmlich Widerspruch einlegen und begründen.
Fehlt die Belehrung ist dies unschädlich, trotzdem Widerspruch einlegen (keine Monatsfrist einzuhalten).
Du hast bereits einen Wohnsitz und auch einen Platz an der Uni sicher, die nötigen Unterlagen hast du auch eingereicht. Eine erneute Ablehnung wäre in meinen Augen nicht nachvollziehbar, zumal du in Deutschland geboren und aufgewachsen bist, also auch fließend deutsch sprichst.
Halte dennoch, wie bereits ein User hier geschrieben hat, einen Plan B im Hintergrund. Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und die Schweiz sind auch deutschsprachige Länder. Auch die Niederlande wäre eine Option.
Probieren kannst du es ja mit der Remonstration. Sei dir klar darüber, dass deine Chancen nicht sehr gut sind.
Das hier ist im Schreiben eine reine Schutzbehauptung die nicht richtig ist, aber den Schwarzen Peter bequem weiterreicht.
Die Botschaft/Konsulat folgt in der Regel der Stellungnahme der Ausländerbehörde. Aber rechtlich daran gebunden wie dargestellt ist sie dabei nicht! Das ist eine klare Falschaussage die dir aber auch nicht viel nützen wird.
Die Auslaenderbehörde hat aus den vorgenannten Gründen die zwingend erforderliche Zustimmung verweigert. Ihr Antrag war daher abzulehnen.
wie meinen sie das ramay1418 ?
2014 habe ich mein Abschluss in der Türkei gemacht, aber die Ergebnisse bekommt mann erst im August dementsprechend konnte ich mich nicht für das Wintersemester sofort bewerben da die Frist in den meisten Unis im Juli Endet. /laut ablehnung Sie sind im Bundesgebiet geboren und kehrten mit Ihrer Familie in die Türkei zurück. Dort schlossen Sie die Schule bereits im Sommer 2014 ab. Statt kurzfristig ein Studium aufzunehmen, gaben Sie an, bis heute, also zwei Jahre, ein Praktikum gemacht zu haben ( Arbeit im Call-Center).
2015 habe ich ein Studium angefangen habe es aber abgebrochen weil ich bei meinem Onkel gewohnt habe und wir uns nicht einigen konnten. Eine Wohnungssuche habe ich gemacht aber unerfolgt, beim Studentenwerk habe ich auch nachgefragt aber da es Semesteranfang war würde ich erst in 3 Monaten frühstens eine Wohnung bekommen, aber so lange könnte ich bei meinem Onkel nicht wohnen. Für das Sommersemester gab es kein Angebot in meinem Bereich. Und da ich ein Internationaler Student bin habe ich ein ganz anderes verfahren. /laut der ablehnung (Zum Wintersemester 2015/16 reisten Sie zu Studienzwecken ein, das begonnene Studium wurde umgehen abgebrochen , da Sie sicht mit ihrem Onkel nich verstanden haetten.Bei familiaeren Problemen mit dem Aufenthalt im Haushalt des Onkels haetten Sie den Wohnsitz und Studienort bereits direkt waehrend des vergangenen Aufenthalt zum Sommersemester wechseln können.
dies waeren meine argumente.
Ich habe die Hochschule angrufen und werde auch eine Zulassung für das Sommersemester verschoben bekommen.
sollte ich eine Remonstration machen oder diese Gründe direkt bei einem neuen Antrag vorzeigen?
Tja - Du hattest Deine Chance und diese nicht genutzt sondern hingeworfen. Die Alternative die Du gehabt hättest wird ja ebenfalls genannt. Wer ein festes Ziel vor Augen hat hätte also die Chance auch ergriffen.
Die Begründung der Ablehnung ist sehr detailliert und nachvollziehbar geschildert.
In der Türkei gibt es ja auch Unis an denen Du zum Ziel kommen kannst.
Kannst Du etwas von dem widerlegen, was in dem amtlichen Schreiben steht?
Wenn ncht, brauchst Dir nicht die Mühe zu machen, einen erneuten Antrag für ein Visum zu stellen. Der wird genauso abgeschmettert werden.
Die Zulassung der Hochschule allein reicht nicht aus.
2014 sommer habe ich in Türkei die Schule abgeschlossen und in der Türkei bekommt mann erst im August die Prüfung und deswegen konnte ich mich nicht mehr für das Wintersemester bewerben. 2015 bin ich in Hamburg gewesen und wie in dem schreiben konnte ich nicht länger bei meinem Onkel wohnen habe auch eine wohnugssuche gemacht aber unerfolgt. Ich als Student habe in DE ein Sperrkonto wo ich jeden monat 670 euro abheben kann. Die günstigste wohnung die ich gefunden habe war zwischen 450-500 euro da waere es nicht möglich mit dem Geld auszukommen. zum sommersemester konnte ich mich nicht bewerben weil die frist vorbei war deswegen musste ich mich für das wintersemester bewerben.
2014 habe ich mein Abschluss in der Türkei gemacht, aber die Ergebnisse bekommt mann erst im August dementsprechend konnte ich mich nicht für das Wintersemester sofort bewerben da die Frist in den meisten Unis im Juli Endet. /laut ablehnung Sie sind im Bundesgebiet geboren und kehrten mit Ihrer Familie in die Türkei zurück. Dort schlossen Sie die Schule bereits im Sommer 2014 ab. Statt kurzfristig ein Studium aufzunehmen, gaben Sie an, bis heute, also zwei Jahre, ein Praktikum gemacht zu haben ( Arbeit im Call-Center).
2015 habe ich ein Studium angefangen habe es aber abgebrochen weil ich bei meinem Onkel gewohnt habe und wir uns nicht einigen konnten. Eine Wohnungssuche habe ich gemacht aber unerfolgt, beim Studentenwerk habe ich auch nachgefragt aber da es Semesteranfang war würde ich erst in 3 Monaten frühstens eine Wohnung bekommen, aber so lange könnte ich bei meinem Onkel nicht wohnen. Für das Sommersemester gab es kein Angebot in meinem Bereich. Und da ich ein Internationaler Student bin habe ich ein ganz anderes verfahren. /laut der ablehnung (Zum Wintersemester 2015/16 reisten Sie zu Studienzwecken ein, das begonnene Studium wurde umgehen abgebrochen , da Sie sicht mit ihrem Onkel nich verstanden haetten.Bei familiaeren Problemen mit dem Aufenthalt im Haushalt des Onkels haetten Sie den Wohnsitz und Studienort bereits direkt waehrend des vergangenen Aufenthalt zum Sommersemester wechseln können.
dies waeren meine argumente.
Ich habe die Hochschule angrufen und werde auch eine Zulassung für das Sommersemester verschoben bekommen.
sollte ich eine Remonstration machen oder diese Gründe direkt bei einem neuen Antrag vorzeigen?
"Das hier ist im Schreiben eine reine Schutzbehauptung die nicht richtig ist, ..."
Echt? Woher weißt Du das? Arbeitest Du im deutschen Generalkonsulat? Und in welchem Gesetz würde man den Beweis des Gegenteils finden?
Ich weiß, dass es immer mindestens einen Frageteller oder Antwortgeber gibt, bei dem das angeblich der Fall war und/oder es doch geklappt hat.
Aber liegt nicht jeder Fall anders? Und hat das Konsulat nicht abgelehnt, weil die Ausländerbehörde "die zwingend erforderliche Zustimmung" verweigert hat und nicht, weil sie es gerade wollten oder Dienstag war?