Wie komme ich aus dem Vertrag raus?(Selbständiger Brötchen-Auslieferer)

10 Antworten

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Ich würde den Vertrag kündigen so wie es auch geschrieben steht. Er kann dich nicht zwingen noch so lange zu fahren bis ein neuer da ist das ist sein eigenes Problem halte dich an deine Frist von 8 Wochen. Solltest du dennoch nicht fahren kommen leider die 3 anderen in Kraft. Bezüglich deiner Rechnung kannst du diese dennoch Schreiben und abgeben diese muss er bezahlen du kannst eine Steuernummer nachhreichen. Genauere Information bekommst du aber über dein Finanzamt.

in deinem vertrag steht drin, wie du aus dem vertrag wieder heraus kommst. es reicht nicht, einfach anzurufen, wie du es gemacht hast. du mußt schriftlich kündigen und dann auch noch 8 wochen warten, bis du raus bist (zum monatsende).

ist in deinem vertrag auch die auch die arbeitszeit geregelt? die 2,5 stunden? wenn nicht, dann hast du einenf ehler gemacht. dann brauchst du mindestens einen zeugen für die 2,5 studnen regelung.

ich schätze, du wirst einen rechtsanwalt aufsuchen müssen.

du fährst mit eigenem auto und bist selbst für die tankfüllung zuständig? darauf hätte ich mich an deiner stelle gar nicht eingelassen. aus meiner sicht, hast du schlechte karten.

gartenfee  16.11.2009, 14:14

ich revidiere meine antwort hier erheblich. was ich geschrieben habe, gilt für arbeitnehmer! dies ist ein arbeitnehmervertrag, kein selbständigenvertrag. tut mir leid. nachdem ich die anderen antworten gelesen habe, denke ich auch: hier handelt es sich um scheinselbständigkeit. und da würde ich in jedem falle mal einen rechtsanwalt konsultieren.

wenn du auf gewerbeschein selbständig arbeitest kannst du aufhören zu arbeiten wann du willst. dein vertrag ist auch nicht rechtmäßig denn wenn du nur für diesen einen auftaggeber arbeitest bist du scheinselbständig. teile das deinem auftraggeber mit.

Danke für die vielen und svchnellen Antworten. Das mit der Scheinselbständigkeit werde ich ins Gespräch bringen und die schriftliche Kündigung sofort rausschicken. Ich hatte es bei der mündlichen belassen, weil der Vertragspartner mir versicherte, in ein paar Tagen Ersatz zu schaffen, was deutlich schneller als die vertragliche Kündigungsfrist schien. Zeugen für die 2,5 Stunden habe ich leider nicht - vertraglich ist nur die zu beliefernde Kundenzahl angegeben. Danke auch für die Tips mit der Rechnung - wenn das Geld schnell kommt, kann ich zumindest weiterfahren, wenn ich muss.

gartenfee  16.11.2009, 14:17

noch was kurz hinterher: sieh zu, daß du mithilfe eines rechtsanwaltes ohne größeren schaden da raus kommst und buche das als erfahrung ab. du hast einige fehler bei der vertragslegung gemacht.

ich würde dir empfehlen, bevor du weiter machst, einen grundlegenden kurs zur existenzgründung zu belegen. damit dir wenigstens die anfängerfehler nicht passieren.

sventheman 
Beitragsersteller
 16.11.2009, 14:44
@gartenfee

ja, kurse werde ich noch belegen. Bin ziemlich kurzfristig in die Selbständigkeit reingerutscht, da nur noch bis zu 4.11. eine Förderung vom Arbeitsamt möglich war. Der Vertrag gefiel mir von Anfang an nicht, ich wollte auch einige Dinge ändern - darauf hat sich der Vertragspartner aber nicht eingelassen(Standardvertrag) - und da ich das Geld dringen benötigte...tja Lehrgeld zahlen. Trotzdem werde ich wahrscheinlich weiterfahren - Anwalt kostet auch Geld und ob für mich ne gute Lösung dabei rauskommt ist fraglich.

gartenfee  16.11.2009, 15:16
@sventheman

würde ich nicht so amchen, der zeiht dich so nur noch mehr über den tisch. solange du noch zusätzlich geld bekommst vom arbeitsamt, bist du noch nicht über der existenzminimumsgrenze. solange hast du ein recht auf rechtsanwalt, mußt ihn bei ausreichender aussicht auf erfolg (und die hast du) nicht selbst bezahlen. beratungsschein vom gericht holen und dann anwalt suchen. lohnt sich sicher merh als weiter amchen. du hast jetzt schon etliche fehler gemacht. wenn du einfach so weiter machst, zahlst du nur noch mehr drauf. dein auftraggeber freut sich, daß er sonen dummen gefunden hat, der sich das gefallen läßt. würde ich nicht machen. du zahlst nur weiter drauf.

wie wäre es mit einer plötzlichen krankheit oder unfähigkeit, ein fahrzeug zu führen? ;)) ist denn im vertrag die art der arbeit festgehalten, also arbeitszeit ODER erfüllung eines auftrages (soundsoviel brötchen an soundsoviel kunden)? also dienstvertrag oder werksvertrag? sonst könntest du dich darauf beziehen. übrigens: 8 wochen zum monatsende, was heißt das denn?

sventheman 
Beitragsersteller
 16.11.2009, 15:04

es ist mir schon peinlich, aber da kriegt er mich mit der Ersatzfahrer-Klausel. Ich hatte auch gefragt, ob man die streichen kann, da ich keinen Ersatzfahrer stellen kann. Darauf meinte er es gibt einen "Springer, den man anrufen kann und wenn alle Stricke reissen fährt er selbst. Leider steht aber auch im Vertrag, dass keine mündliche Nebenabsprachen stattfinden. "Verhinderung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist verpflichtet einen Mitarbeiter bzw. Ersatzfahrer als Ansprechpartner für den Auftraggeber zu benennen, so dass die regelmäßige und rechtzeitige Belieferung der Kunden gewährleistet bleibt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die vollständige Anschrift und die Telefonnummer seines Ersatzfahrers bzw. seines Mitarbeiters mitteilen und ihn unverzüglich über Änderungen der Wohnanschriften bzw. Telefonnummern des Ersatzfahrers bzw. des zuständigen Mitarbeiters unterrichten."

gartenfee  16.11.2009, 15:13
@sventheman

mannomann, dein auftraggeber hat dich ganz schön rangekriegt. der ist ganz schön gewieft.