Probezeit nach der Ausbildung vorhanden oder nicht?
Hallo,
wie ist das, wenn man nach der Ausbildung übernommen wird.. Hat man dann eine Probezeit oder nicht?
Im Arbeitsvertrag des Arbeitsverhältnisses nach der Ausbildung steht: "Es wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. Bisher geleistete Vorarbeitszeiten werden auf die Probezeit angerechnet."
Habe ich denn nun die drei Monate Probezeit oder was heisst dieser Satz genau?
Ich danke euch schon Mal für eure Hilfe.
1 Antwort
Nach der Ausbildung kann eine Probezeit vereinbart werden.
Das Ausbildungsverhältnis ist kein "reguläres" Arbeitsverhältnis, daher ist eine Probezeitvereinbarung zulässig.
Im Gegensatz zu neu eingestellten MA, die im Betrieb nicht nach der Ausbildung übernommen wurden, hat ein ehemaliger Azubi allerdings sofort den Kündigungsschutz (wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt).
Hier wird die Ausbildungszeit angerechnet, so dass der Kündigungsschutz nicht erst nach sechs Monaten greift.
Ich bin nun ausgelernt und habe meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich frage mich trotzdem, ob ich noch Probezeit habe, da es in dem Vertrag so formuliert worden ist, dass ich das nicht richtig verstehe. (siehe oben in Anführungszeichen)