Ab wann braucht man eine Krankmeldung bei einer Zeitarbeitsfirma?
Hallo, kann mir jemand sagen, ob man bei einer Zeitarbeitsfirma im Krankheitsfall schon ab dem 1. Tag der Krankheit eine Krankmeldung braucht...oder wie bei vielen anderen Firmen erst ab dem dritten Tag? In meinem Arbeitsvertrag steht der Satz aus dem ich nicht schlau werde" bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verflichtet, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Firma eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer einzureichen.
Danke.
7 Antworten
In den Arbeitsverträgen bei ZA-Unternehmen steht immer drin, dass man sich am ersten Tag bis spätestens 9.00 Uhr krank melden muss. Das macht ja auch Sinn, da sich das Unternehmen u.U. noch im Ersatz kümmern kann. Die Abgabe der Krankmeldung muss bis zum 3. Werktag beim Unternehmen sein. Ist in der Regel doch auch nicht anders, als in festen Unternehmen. Wenn ein Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheint, möchte ich als Chef so früh wie möglich wissen, was mit ihm ist. Meldet man sich nicht wenigstens telefonisch bis 9.00 Uhr am ersten Tag krank, hat das in der Regel eine Abmahnung zur Folge. Bei machen ZA-Firmen muss man auch beim Kunden selbst Bescheid geben.
"bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verflichtet, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Firma eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer einzureichen.''
- Das schließt ja nicht aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ab dem 1. Krankheitstag sein muss. Im Zweifelsfall ist die AU ab dem 1. Tag immer besser als eine spätere. In dem Satz gehts nur darum, wann sie spätestens eingereicht werden muss.
Spätestens am 3. Tag (vor Ablauf des dritten Kalendertages). Sonst stünde da auch eindreutig "am ersten Krankheitstag" oder so. Wie das bei Zeitarbeitsfirmen gehandhabt wird, weiß ich nicht, ist wahrscheinlich auch unterschiedlich. Also immer in den Vertrag gucken, das war richtig!
Ja, ist doch klar. Heute AU und dann muß Donnerstag die AU Bescheinigung dem AG vorliegen. Und außerdem hast du den AG unverzüglich über deine Arbeitsinfähigkeit zu informieren. Es reicht also nicht zum Arzt zu gehen und die Bescheinigung dem AG zu schicken.
Ja anrufen und sagen das du nicht kommst musst du schon, aber Krankmeldung abgeben musst du erst wenn du länger ausfällst.