Vertraggstrafe bei Arbeitsvertrag?
Hi zusammen,
angenommen ich fange in einem Start-Up an - ist natürlich nicht sicher wie lange es diese Firma geben wird, da 90% der Start-Ups bereits nach einem Jahr wieder insolvent sind.
Nun war meine Überlegung in den Arbeitsvertrag eine Klausel reinzuverhandeln, dass wenn das Unternehmen meine Arbeitsleistung nicht mehr vergüten kann, eine Vertragsstrafe gezahlt werden muss.
Ist das so möglich oder würde die Forderung durch Insolvenz ebenfalls fallen gelassen?
Danke!
5 Antworten
Also grundsätzlich zu den Bedenken der anderen: Wenn der Arbeitgeber dich nimmt, dir aber dafür, dass er sich nicht bezahlen kann, noch eine Strafe zählt, dann musst du extrem gut sein, oder das wird nicht passieren.
Solche Verträge mit diesem Risiko geht ein Unternehmer nur ein, wenn er keine andere Wahl hat.
Andererseits, sollte er annehmen und unterschreiben, dann Insolvenz gehen, dann wird dein ausstehenden Gehalt und die Vertragsstrafe addiert und auf einen Stapel gelegt, auf dem nach Priorität geordnet, alle ausstehenden Zahlungen sind, die noch beglichen werden müssen.
Dann wird der Insolvenzverwalter schauen, was davon wirklich bezahlt werden muss, um den Betrieb möglicherweise zu retten. Also Lieferanten, Rohstoffe, Dienstleister usw. Danach erhälst du von dem, was ggf. übrig ist, noch einen Anteil, den du dir mit allen anderen in deiner Prioritätsklasse teilen darfst, ergo allen anderen Angestellten, die Geld kriegen.
Wenn für deine Vertragsstrafe nichts über bleibt, schade für dich. Deinen Job wird der Insolvenzverwalter aber mit Sicherheit auflösen, weil du mehr kosten verursacht, als andere Arbeiter.
kommt auf das Selbe heraus.
Kannst du machen, aber wenn das Unternehmen pleite ist, nützt dir dein Vertrag auch nichts mehr. Denn auch hier wird die restliche Lohnforderung für die verbleibende Laufzeit Teil der Insolvenzforderungen. Somit gelten dann wieder die Ausführungen von rikks.
Ist das so möglich
Ja im Rahmen der Vertragsfreiheit ist das möglich
würde die Forderung durch Insolvenz ebenfalls fallen gelassen
Ja auch die Vertragsstrafe ist dann Teil der Insolvenzforderung und wenn am Ende der Insolvenz nichts zu holen ist, bekommst du nichts.
Grundsätzlich wäre auch das möglich, wirst Du aber nicht erhalten.
In Verträgen mit "Normal-Angestellten" sind Vertragsstrafen, wenn, dann für den AN enthalten.
Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebers mit Vertragsstrafen zu vereinbaren ist sinnlos. Wo kein Geld - da keine Zahlung für irgendwas.
Wenn sie deinen Lohn nicht mehr zahlen können, woher soll dann das Geld für eine Vertragsstrafe kommen?
Mir ging es eher darum wenn das Unternehmen aufgegeben wird... Damit ich ein wenig das Risiko rausnehmen kann.
- glaube ich nicht das dir die Verhandlungen gelingen werden
- woher soll das Geld kommen wenn sie pleite sind !?
Wohl wahr.
Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einen Arbeitsvertrag mit einer Art Mindestvertragslaufzeit zu versehen? Sprich das Unternehmen müsste mich mindestens 2 Jahre beschäftigen und entsprechend bezahlen?