Vertragspartner Genossenschaftswohnung?
N'Abend,
ich habe einen Bewerberfragebogen einer Wohnungsgenossenschaft ausgefüllt. In diesem wurde auch gefragt, wer mit einziehen würde und in welcher Stellung er zu mir steht. Dort habe ich meinen Partner eingetragen.
Nun wurde mir ein Nutzungsvertrag vorgelegt, in diesem bin nur ich und nicht mein Partner erwähnt. Die Genossenschaft meinte auf Nachfrage, dass sie nur eine Person in den Vertrag aufnehmen darf.
Lange rede kurzer Sinn: Mein Partner musste nirgends unterschreiben und existiert auf dem Papier nicht. Lediglich auf dem Formular, welche Namen ans Klingelschild sollen, taucht sein Name auf.
Eine Wohnungsgeberbescheinigung würde auch nur ich von der Genossenschaft erhalten. Ich müsste meinem Partner dann eine ausstellen.
Klingt für mich alles seltsam. Ist das bei Genossenschaftswohnungen standard? Mein Partner hätte dann ja keinen Nachweis darüber, dass er in der Wohnung lebt.
Klingt für mich, als wäre er mein Untermieter. Wird das automatisch von der Genossenschaft geduldet? Muss ja, ich habe ihn ja angegeben...
1 Antwort
Lediglich auf dem Formular, welche Namen ans Klingelschild sollen, taucht sein Name auf.
Wird das automatisch von der Genossenschaft geduldet?
Mit der "Genehmigung" seitens der Genossenschaft seinen Namen am Klingelschild anzubringen ist die Sache erledigt, nach dem Du schon im Antrag erklärt hast, dass Dein Freund mit einziehen will / wird.
Mein Partner hätte dann ja keinen Nachweis darüber, dass er in der Wohnung lebt.
Doch seine Meldebestätigung, die er nur mit einer Wohnungsgeberbescheinigung erlangt.
Mein Partner musste nirgends unterschreiben und existiert auf dem Papier nicht.
Im Falle dessen, dass Eure Beziehung in die Brüche geht ein elementarer Vorteil: Denn wäret ihr beide gemeinschaftlich Hauptmieter könntet Ihr die Wohnung rechtlich gesehen auch nur gemeinschaftlich kündigen, wenn die GS nicht bereit wäre mit einem von Euch alleine den Vertrag fortzusetzen.
Zur Absicherung Deines Freundes kannst Du mit ihm einen schriftlichen Untermietvertrag schließen. Dieser unterliegt den gleichen Kündigungsbedingungen wie Dein Hauptmietvertrag, solange er nicht nur in (D)eine fertig möblierte Wohnung mit einzieht.