Vormieterin verlegt Küche ins Wohnzimmer?
Ich habe mir letzten Freitag eine Wohnung angesehen. Ich kannte bereits eine Nachbarwohnung (die exakt gleich ist), die ich aber nicht bekommen habe. Diese Wohnung wurde mir jetzt reserviert und morgen soll ich die Genossenschaft anrufen. Nun kommt das Problem. Scheinbar hat ein Vormieter irgendwann die Küche ins Wohnzimmer verlegen lassen. Es ist eine kleine 1 1/2 Zimmer Wohnung und eigentlich gehört die Küche in einen kleinen länglichen Raum. Der größte Wohnraum der kleinen Wohnung wird damit fast unbrauchbar gemacht, da man nichts mehr stellen kann. Auf der einen Seite steht die Küche (die man nur etwas mit weniger Schränken reduzieren könnte, auf der einen Seite sind Fenster, auf der anderen zwei Türen (Flur und Dusche) und ansonsten noch eine Wand mit Tür ins Schlafzimmer (in diesem halben Raum befindet sich nebenan eigentlich der längliche Raum für die Küchenzeile) und dann ist vielleicht ein bis zwei Meter Platz frei.
Nun zum eigentlichen Problem:
Ich drückte deutlich meine Missmut gegenüber dieser Konstellation aus und fragte, ob man sie nicht wieder zurück verlegen kann. Daraufhin hat die Vormieterin mich stark verunsichert.
1. Behauptete sie, dass alle Anschlüsse bereits weg sind und zeigte mir dann das längliche Zimmer. Ein Anschluss war noch zu sehen, ansonsten war die Wand glatt. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vormieter die nicht einfach nur abgeklemmt und verputzt hat. Er hat doch wohl kaum alle Anschlüsse rausnehmen lassen?
2. Als zweites behauptete sie, dass die Genossenschaft dann wohl die Miete erhöhen würde, weil die Küche und Bad nie im Mietpreis pro Quadratmeter enthalten sind. Sie behauptete, dass das kleine Zimmer und die ursprüngliche Küche nebenan eben genau die 30 Quadratmeter sind, die man bezahlt. Ich habe dann mit Schritten die Zimmer angeschätzt und zusammengezählt und das sind nie in Leben 30qm!
Jetzt weiß ich nicht ganz, was ich tun soll. Die Küche im Wohnzimmer ist wirklich eine Katastrophe und man kann überhaupt nichts stellen. Auch fand ich all ihr Gerede sehr suspekt und es geht irgendwie nicht auf. Zudem die Nachbarswohnung genauso viel gekostet hat und da war alles "normal". Lügt sie mich an? Denn nach einiger Recherche könnte es auch sein, dass sie für eine Rückverlegung verantwortlich ist, da sie es so übernommen hat und es vllt deshalb so verschleiert? Kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Grundlage etwas aus und kann mir helfen? Das ist nämlich meine erste Wohnung und die ist wirklich (bis auf diese Sache) sehr toll!
6 Antworten
Die Frage, ob der Umbau der Küche in einen anderen Raum genehmigt war, solltest du der Verwaltung stellen. Und auch, ob du dann ggf. für den Rückbau verantwortlich wärst.
Ja, das hatten wir auch gedacht. Ich werde erst einmal fragen, ob das der Genossenschaft bekannt ist. Und dann, wie du sagst, am besten wer dafür verantwortlich ist oder ob ich es bin. Zweiteres hilft mir sehr, danke!
Setze dich mit dem Vermieter, in dem Fall die Genossenschaft, in Verbindung. Für die neue Küchenzeile im Wohnzimmer mussten theoretisch die Anschlüsse verlegt werden. Speziell für Wasser und Abwasser kann man das nicht so einfach machen. Die Rohre müssen im Boden / in der Wand verlegt sein, sowohl für den alten Standort als auch für den neuen. Derartig umfangreiche Umbauten kann kein Mieter einfach so durchführen.
Also entweder hat die Genossenschaft diese Umbauten genehmigt, dann wird die Wohnung in Zukunft so vermietet, oder der Mieter ist bei Auszug verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Wäre ja schlimm, wenn das genehmigt wäre, denn jetzt ist das absolut Banane so. Stimmt es, dass die Vermieter bei der Übergabe dabei sind? Denn wenn das ein Vormieter getan hat, dann können sie ja nur davon wissen. Und dann war es wahrscheinlich genehmigt...
Der Vormieter ist da eindeitig der falsche Ansprechpartner für dich. Ob und unter welchen umständen du die Küche verlegen darfst musst du mit dem Vermieter besprechen und nicht mit ihr.
so was muß der Vermieter ja genehmigen normalerweise ..... und wenn die Genehmigung vorliegt brauchst du mit dem Vormieter da nicht lang und breit drüber zu diskutieren das dir das nicht gefällt, das macht keinen Sinn ..... wende dich an den Vermieter, der sagt dir ob das alles so in Ordnung und genehmigt ist ...... und wenn alles in Ordnung ist und dir die Wohnung in dem vorhandenen Zustand nicht gefällt mußt du dir halt eine andere suchen .....
Ich kann nur sagen, dass die Aussage, dass Kü & Bad nicht in der NKM enthalten sind, kompletter Schwachsinn sind.
Ansonsten gilt: Wie besehen.