Anhebung der Nutzungsgebühr, Genossenschaftswohnung, berechtigt?
Hallo,
habe ein Schreiben meiner Wohnungsgenossenschaft bekommen mit folgendem Einleitungssatz:
"Mit diesem Schreiben bitten wir Sie gemäß §558BGB um Zustimmung zu einer Anhebung der Grundnutzungsgebühr."
Im Folgenden erörtert die Genossenschaft die Gründe für die Anhebung (um 11 Euro).
Meine Frage: Was hat es mit der "Zustimmung" auf sich ? Frankierter Rückumschlag und vorgedrucktes Schreiben, dass ich dem Ganzen zustimme, liegt bei. Inwiefern MUSS ich dem Ganzen zustimmen, bzw. warum bitten sie um meine Zustimmung? Kann ich auch ablehnen und muss dann nicht zahlen?
4 Antworten
Die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Mieter laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 558) nicht verweigern.
Quelle
Verweigern (ablehnen) kannst Du die Mieterhöhung gemäß BGB § 558 nicht.
Aber Du kannst von Deinem Sonderkündigungrecht (was nicht fristlos bedeutet) gemäß BGB § 561 gebrauch machen.
Dann mußt Du die Mieterhöhung nicht zahlen.
Das ist eine Mieterhöhung und meines Wissens dürfen die Vermieter im Zeitraum von 3 Jahren 20 % erhöhen. Wenn die letzten Erhöhungen länger zurückliegen wirst Du zustimmen müssen.
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichet Eure Zustimmung einzuholen. Auch wenn Ihr zustimmen müsst....Blöd, aber ist so.
http://www.google.com/xhtml?q=Grundnutzungsgeb%c3%bchren&client=ms-opera_mb_no&channel=bh Guten Abend lese dir die Quellen durch und entscheide. Ich würde zustimmen Schönen Abend
Frag doch mal andere Mieter im Haus. Und für was soll die denn sein?
hehe gute idee...wenn hier nichts bei rumkommt ;) zur not könnte ich sogar zum telefonhörer greifen und die genossenschaft anrufen
die mieterhöhung bezieht sich auf die grundnutzungsgebühr...also den mietpreis pro quadratmeter...
warum dann überhaupt noch die zustimmung und nicht gleich ein "SO IST ES NUN" schreiben?