Habe ich als Mitbewohner bei einer Genossenschaft eine Kündigungsfrist?
Hallo,
ich ziehe demnächst mit meiner Freundin in eine Genossenschaftswohnung. Sie ist dort Mitglied und ich nicht, daher wird dieser Vertrag nur über sie laufen. In dem Vertrag musste ich lediglich als Mitbewohner eingetragen werden.
Sollte es irgendwann zu einer Trennung kommen (was ich nicht hoffe), kann sie mich dann jederzeit fristlos vor die Tür werfen?
Wie kann ich mich mit einer angemessenen Kündigungsfrist absichern? Mit einem Partnerschaftsvertrag und einer extra Klausel dafür? Oder bin ich schon abgesichert, weil ich dort als Mitbewohner eingetragen wurde?
MfG
7 Antworten
Mach nen Mietvertrag mit deiner Freundin ("Untermietvertrag"). Am besten schriftlich, muendlich wuerde aber auch ausreichen (im Streitfall aber moeglicherweise etwas komplizierter werden).
Es gibt auch Kündigungsfristen für mündliche Untermietverträge:
https://rechtecheck.de/kuendigung-untermietvertrag-fristen/
Du musst also nicht auf gepackten Koffern leben.^^
Du hast keine Kündigungsfrist, da du nicht im Mietvertrag stehst.
Hi, danke für die Antwort. Weißt du, wie ich mich in so einem Fall absichern kann, sodass ich nicht am nächsten Tag einfach rausgeschmissen werden kann?
Du hast in dem Fall keine Kündigungsfrist, da du kein Vertragspartner bist.
Um dich "abzusichern" könntest du versuchen zusammen mit deiner Freundin in den Mietvertrag eingetragen zu werden. So könnte sie dich nicht von jetzt auf gleich vor die Tür setzten, da du ein Recht auf die Nutzung der Whg hast. Wo man rechte hat, hat man aber auch pflichten ;) so kannst du bei Mietausfällen herangezogen werden ;)
Hi Olympz, das ist ja leider das Problem. Ich kann nicht in diesen Mietvertrag, da ich nicht Mitglied in der Genossenschaft bin.
Dann werde halt mitglied. Eine bessere Verzinsung bekommst du bei keiner Bank ;)
Auch das habe ich schon angefragt. Die nehmen leider keine neuen Mitglieder auf.
Von einem gemeinsamen Mietvertrag rate ich persönlich ab. Sollte es zu einer Trennung kommen hängst du in diesem Vertrag auf Gedeih und Verderb drin. Du kannst nicht einfach ausziehen. Eine Ehe ist leichter zu lösen als ein gemeinsamer Mietvertrag.
Aus dem Mietvertrag ergeben sich keine Rechte für dich. Und da du kein Vertragspartner bist, kannst du dir auch keine Rechte im Vertrag eintragen lassen. Somit könnte dich theoretisch deine Freundin kurzfristig vor die Tür setzen.
Du kannst aber eine schriftliche Vereinbarung mit deiner Freundin machen. Ich meine das nicht als Mietvertrag oder ähnliches. Dies müßte wiederum von der Genossenschaft genehmigt werden. Sondern ich meine nur eine Vereinbarung, dass du nach einer Trennung, eine bestimmte Zeit in Wochen oder Monaten haben musst, um etwas anderes zu finden und du so lange in der Wohnung bleiben darfst.
Eine solche Vereinbarung könnte man untereinander Mieter(in) und Mitbewohner(in) auch ohne Zustimmung des Vermieters insoweit treffen, als davon vertragliche Anrechte z.B. der Duldung und Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters grundsätzlich unberührt bleiben. Würde sie in diesem Fall fristlos gekündigt werden, oder es entstehen durch Streitigkeiten Differenzen zum allgemeinen Hausfrieden, wäre Eure Untervereinbarung stets vor den Rechten des Vermieters zurückzustellen.
Hier ist die Beweisbarkeit natürlich schwierig.