Wohnungsgenossenschaft Freund einziehen?
Hallo
ich habe über einen Wohnberechtigungsschein bei einer Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung bekommen da ich noch in der Ausbildung bin und nicht so viel verdiene. Die Wohung ist ca 48m² groß. Also Wohnzimmer, Bad, Küche und kleines Schlafzimmer.
Ich würde gerne das mein Freund bei mir einzieht. Er verdient aber "ganz normal" und hat deswegen keinen Wohnberechtigungsschein. Geht das dann überhaupt, dass, er bei mir einzieht? Kann mir die Genossenschaft das verbieten?
Danke schon mal
2 Antworten
Im Grunde kann euch niemand verbieten zusammen zu ziehen Der WBS wird ja nur bei der Erstvermietung gefordert.
Es wäre nur möglich, dass die Genossenschaft die Wohnung als überbelegt ansieht. Aber das ist eigentlich bei einem jungen Paar nicht der Fall. Es gibt genug junge Leute, die beengter wohnen.
Wenn Ihr zusammenlebt, seid sieht eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn er verdient, hast Du keine Ansprüche mehr auf staatliche Zuschüsse, dann muß er Dich miternähren. Es kann sogar sein, dass der Wohnberechtigungsschein dann nicht mehr gilt.
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Dich, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Öffentlich = staatlich = mit Steuergeldern finanziert.
Zugrunde liegt eine Einkommensermittlung /-errechnung aller Haushaltsmitglieder. Zieht Dein Freund also mit ein, wird diese Errechnung vom Amt neu vorgenommen. Verdient Ihr beide zusammen dann mehr als für einen Wohnberechtigungsschein erlaubt, verlierst Du Deinen Wohnberechtigungsschein und damit auch die Berechtigung auf eine öffentlich geförderte Wohnung.
Natürlich müsstest Du den Einzug Deines Freundes sowohl dem Amt als auch der Wohnungsgesellschaft melden. Ein Verheimlichen gegenüber dem Amt wäre Leistungsmissbrauch - ein Betrugsdelikt, und damit strafbar. Die Wohnungsgesellschaft müsste es schon allein wegen den dann veränderten Betriebskosten wissen.
ich bekomme keine staatlichen Zuschüsse. ich mache ne Ausbildung und habe deswegen eine Wohnberechtigungsschein bekommen.