Bei gemeinschaftlicher Genossenschaftswohnung ein Auszug einer Person nicht möglich?

5 Antworten

Sie könne nur ausziehen, wenn beide die Kündigung unterschreiben (macht er auch nicht) oder wenn die Scheidung komplett durch ist (nicht im Trennungsjahr!)

Das ist richtig wenn beide im Mietvertrag stehen.

Würde sie jetzt also einfach ausziehen, müsste sie weiterhin mit für die Miete aufkommen, das geht natürlich nicht. Irgendwie klingt das sehr dubios, kann das so richtig sein?

Ist aber so.

Nun möchte meine Schwester samt den Kindern aussziehen, da ihr Mann es nicht tun wird. Er weigert sich einfach.

Wenn Sie aus dem Vertrag raus will gibt es nur drei Möglichkeiten:

  • Beide kündigen gemeinsam

  • Man macht einen Mietaufhebungsvertrag wenn beide Mieter und der Vermieter damit einverstanden sind

  • Man klagt auf Zustimmung zur Kündigung, wenn der Partner nicht kündigen will

Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben sind auch beide Hauptmieter.

Auszuziehen kann ihr niemand untersagen. Nur kündigen kann sie allein nicht.

Irgendwie klingt das sehr dubios, kann das so richtig sein?

Ist nicht dubios, sondern Vertragsrecht. Danach müssen alle Personen einer Partei (hier die Partei Mieter) eine Willenserklärung (z. B. Kündigung) erklären (unterschreiben).

Wenn der Noch-Ehemann der Kündigung nicht zustimmt, bleibt ihr nur ihn auf Zustimmung zu verklagen oder abwarten wem die Wohnung bei der Scheidung zugesprochen wird.

Ansonsten wäre die Kündigung unwirksam und alle Personen bleiben weiterhin dem Vertragspartner (z. B. Vermieter) gegenüber verpflichtet.

Irgendwie klingt das sehr dubios, kann das so richtig sein?

das ist nicht dubios, sondern vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag kann man auch nur gemeinsam kündigen.

siehe auch hier:

http://www.rechtsanwaltdrach.de/service/mandinfo/09.05.htm

jiva87 
Beitragsersteller
 06.11.2012, 14:06

Und wenn sich der andere weigert hat man keine Chance?

jiva87 
Beitragsersteller
 06.11.2012, 14:09
@jiva87

Sofern im Zusammenhang mit dem Scheidungsantrag oder spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung ein Antrag auf Wohnungszuweisung von einem der Ehepartner gestellt wird

Heisst das wenn man die Scheidung eingereicht hat, hat man die möglichkeit vor gericht auf alleiniges wohnen zu klagen?

Nemisis2010  06.11.2012, 14:12
@jiva87

doch man allein sozusagen allein kündigen, aber dann muß der Andere und auch der Vermieter der Kündigung ausdrücklich (am besten schriftlich) zustimmen.

Ausziehen kann sie natürlich, aber sie haftet weiter gesamtschuldnerisch.

Ob der Vermieter allerdings mit dem Ehemann als alleiniger Mieter einverstanden ist, wage ich nach der Reaktion zu bezweifeln.

johnnymcmuff  06.11.2012, 14:13
@jiva87

Und wenn sich der andere weigert hat man keine Chance?

Doch auf Zustimmung zur Kündigung klagen.

Nemisis2010  06.11.2012, 14:14
@jiva87

ja, aber nicht klagen, sondern vor Gericht diesen Antrag stellen. Aber Deine Schwester will ja ausziehen und nicht in der Wohnung verbleiben, dann macht für sie der Antrag keinen Sinn.

Nemisis2010  06.11.2012, 14:16
@Nemisis2010

Zusatz: Auf Zustimmung kann z.B. beim Einverständnis des Vermieters auch geklagt werden.

Leider ist das so. Sie sollte das mit ihrem Scheidungsanwalt besprechen. Sicher gibt es die Möglichkeit, dass sie einfach auszieht und nichts mehr zahlt.

Wenn es keine komplizierte Vermögenssituation gibt und beide normal Geld verdienen, sollte sie ihrem Mann erklären, dass ihn eine einvernehmliche Scheidung, bei der die Partner alles fair unter sich klären wesentlich günstiger kommt, als ein Streit, wo jeder Teller und jeder Euro Unterhalt eingeklagt wird.

ja, kann durchaus so sein, wird vermutlich sogar so sein!