Wie erstelle ich einen Vertrag zur Regelung von Zahlungen innerhalb einer WG?

4 Antworten

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Vertrag über die anteilige Zahlung der Kosten der gemeinsam gemieteten Wohnung gemäß Mietvertrag vom ... in ... der ... Str ...

Es wird zwischen den Bewohnern folgendes vereinbart:

Bewohner A zahlt monatlich ... € für Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon/Internet und GEZ

Bewohner B ...

Bewohner C ...

Bewohner D ...

auf das Konto ...

Die Zahlung haben so zu erfolgen das zu den jeweiligen Fälligkeiten der Gesamtbetrag gezahlt/überwiesen werden kann.

Alle unterschreiben


Hinweis:

Dem Vermieter gegenüber haftet Ihr alle 4 gesamtschuldnerisch. Heißt es ist egal wer welchen Anteil evtl. nicht zahlt, im E-Fall kann sich der Vermieter an alle halten bzw. allen 4 kündigen.

Bei Verträgen mit dem Strom- und Telefonanbieter haftet der der den Vertrag abgeschlossen hat.

Pluton89 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 09:44

In all den Jahren in denen ich nun bei GF.net bin, hab ich selten ein solch gute Antwort gelesen. Riesen Dank dafür!
Und auch noch danke für den Hinweis. Das war uns zwar schon bewusst, aber es ist gut sowas nochmal vom Experten zu hören. Und die jenigen die das hier lesen und es nicht wussten, sind gewisser Maßen gewarnt :)

Damit wir bzw der Vemieter auch komplett abgesichert sind, musste jeder der Bewohner eine Elternbürgschaft über die gesamte Miethöhe vorlegen.

Bezüglich der Mietkaution, brauche ich dann nur noch eine Zeile einfügen oder? "Desweiteren verpflichtet sich Bewohner A, B... bis zum 1.10. seinen Anteil an der Mietkaution in Höhe von xx€ auf das Konto xx zu zahlen/überweisen" Wäre das so passend?

Pluton89 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 10:01
@Pluton89

Oh und es müsste wohl auch noch eine Zeile über die Aufteilung der Nebenkosten- und Stromabrechnung eingefügt werden:

"Jeder der Bewohner verpflichtet sich zudem, 25% jeder Nebenkostenabrechnung und 25% jeder Stromabrechnung zu zahlen. Im Falle einer Rückerstattung erhält jeder der Bewohner 25% des erhaltenen Gesamtbetrags." Kann ich das ebenfalls so einfügen?

DerHans  15.08.2015, 12:18
@Pluton89

Wichtig ist auch die Nachfolgeregelung. ihr werdet ja ganz sicher nicht alle gleichzeitig mit dem Studium fertig. Was ist wenn einer für 6 Monate ein Auslandssemester macht?

Pluton89 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 12:39
@DerHans

Im Fall von einem Auslandssemester muss die Person die Miete trotzdem weiter zahlen und kann auch nicht untervermieten. Das wissen alle und haben es auch bewusst mit dem Mietvertrag unterschrieben.

fragnet2010  18.08.2015, 19:24
@Pluton89

Apropos: Ihre Wohnung ist regelrecht grotesk übersichert. Wenn Sie Kaution für die Wohnung hinterlegt haben und dann auch noch Bürgen (und in Ihrem Falle sogar 4 Bürgen!) eingesetzt sind, dann ist das ja schon regelrecht absurd. Wieso sollten denn Sie durch die Bürgen abgesichert sein – das ist nur 5-fach der Vermieter: der sich an 4 Bürgen und auch noch an die Mietkaution halten kann! Irrwitz.

Rechtlich seid ihr eine Gesellschaft bürgerlichen rechts (GbR). Ihr haftet dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch. 

Im Moment seid ihr euch da sicher sehr einig. Was ihr vertraglich regeln müsst, ist: was passiert wenn einer der jetzigen Bewohner auszieht? Wer entscheidet über den Nachfolger. Auch der Vermieter hat dann ein Wort mit zu reden.

So ein Vertrag an sich ist relativ problemlos zu formulieren, wie @anitari gezeigt hat.

Das in meinen Augen wesentlichere Problem ist das, zu regeln, was passieren soll, wenn ein Mitbewohner die WG verlässt. Im Innenverhältnis kann man das auch noch recht easy klären, das Problem ist aber der Mietvertrag - der kann nur im Einverständnis mit dem Vermieter verändert werden.

Grundsätzlich kann keiner einfach aus dem Mietvertrag aussteigen, sondern der müsste von allen Mietern gekündigt werden (ohne Garantie, dass der Vermieter anschließend einen neuen Vertrag mit den Verbleibenden schließt). Der Aussteiger kann die gemeinsame Kündigung gerichtlich erzwingen, aber so weit will man es eher nicht kommen lassen. Solange der Mietvertrag unverändert bleibt, kann der Aussteiger auch dann noch zur Zahlung (der gesamten Miete) herangezogen werden, selbst wenn er schon vor Jahren ausgezogen ist.

Daher bin ich gegenüber dieser Art von WG-Mietvertrag grundsätzlich skeptisch. Bei einem kooperativen Vermieter geht das, aber weiß man vorher, wie der drauf ist (und in ein paar Jahren drauf sein wird)? Für den Vermieter ist diese Art der Vertragsgestaltung natürlich eine feine Sache - er hat gleich vier Leute, von denen er sich sein Geld holen kann.

formulier es doch einfach selbst. vorlagen für sowas wirst du spontan nicht finden.