Hartz IV bei WG: Student und Arbeitsloser, allerdings beide Hauptmieter
Ich bin mit einem Freund vor kurzem in eine 3-Raum-Wohnung gezogen. Ich studiere und beziehe Bafög. Ihm wurde sein Job in der ersten Woche (also Probezeit) gekündigt; jetzt steht er da und muss Hartz IV beantragen. Wir sind weder verwandt noch verschwägert oder gar zusammen und teilen außer Waschmaschine, Herd und Kühlschrank nichts.
Frage: Wir haben KEINE separaten WG-Mietverträge; wir sind beide als Hauptmieter aufgelistet.
Zahlt das Amt ihm trotzdem die Hälfte der Miete? Oder müssen wir bei der Wohnungsgenossenschaft anberaumen, dass unser Mietvertrag umgeschrieben wird?
6 Antworten
Die Nummer mit der WG ist im Regelfall eine Schutzbehauptung. Entsprechend restriktiv wird das von den Jobcentern gehandhabt. Bis man die von einer WG überzeugt hat, muss man schon seeehr viel Überzeugungsarbeit leisten. Entspricht ja auch der normalen Lebenserfahrung, dass Männlein und Weiblein eher selten dauerhaft enthaltsam zusammen leben.
Um Deine Frage zu beantworten: Im ersten Jahr des Zusammenlebens spielt es keine Rolle, ob ihr eine WG seid oder ein Paar. Einkommen des jeweils anderen wird nicht angerechnet ( § 7 Abs. 3a SGB II ), da ihr keine Bedarfsgemeinschaft darstellt.
Ihr seid keine Partner, nur eine Bedarfsgemeinschaft. Das Amt müsste die Hälfte zahlen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine 3-Raumwohnung in deren Augen nicht zu groß für euch beide als WG ist. Da könnten sie einen Umzug verlangen.
Na da passts doch. Haben insgesamt 68,46 qm für 540€ warm.
Der ist auch in Planung. Es geht eben darum, dass wir noch Kaution und Miete für die Wohnung zahlen müssen. Sobald er dann die Hartz-VI-Zusage hat, ist der Umzug in eine kleinere Wohnung geplant. Aber genügt denen denn der Mietvertrag als Hauptmieter? Ich habe die Wohnungsgenossenschaft angeschrieben zwecks Umschreibung des Mietvertrages auf WG-Ebene. Aber wenn die sich querstellen, bin ich mir nicht sicher, was wir machen können.
Es kann sein, dass der Vermieter das nicht macht. Zwei Hauptmieter bedeutet: 2 Personen, die zur Verantwortung gezogen werden können.
Aber dass sich das Amt für die Art des Mietertums interessiert, ist mir neu. Hauptsache ihr habt eine Gesamtmiete und er gibt dann an, wieviel er davon monatlich übernimmt. Die Hälfte ist üblich und bei mir wurde da in Hartz IV Zeiten nie nachgefragt, ob ich evtl. doch nur 1/3 zahle.
Kurz, ihr braucht keine geteilten Verträge und den Stress macht sich ein Vermieter auch nicht (oder nur selten).
Somit ist das doch eine WG und somit wuppt jeder seinen hälftigen Anteil. Viel Glück und bedenke: Umzug nur nach Aufforderung durch das Jobcenter und Übernahme aller Kosten und Lasten.
Ihrer Meinung nach besteht folglich nicht die Notwendigkeit einer einzelnen Aufschlüsselung nach Wohnfläche und Mietanteil über zwei WG-Mietverträge?
Richtig, und dies wird die Genossenschaft auch nicht machen können. Es gibt ja auch keine zwei Abrechnungen für die BK und Wärmekosten. Wie sollen auch Küche, Bad und Flur aufgeteilt werden? In unseren Hütten kennen wir viele WG und alle mit einem Vertrag.
Das klingt für mich nach einer typischen WG mit zwei getrennten Haushalten. Solange ihr nicht im selben Bett schlaft, ist das kein Problem.
Der Nebenbewohner soll auf alle Fälle einer Tätigkeit nachgehen . Wer will findet in den Randgebieten bestimmt etwas . Dann gibt es null Probleme .
eine bedarfsgemeinschaft ist keine wg. eine wg ist eine wohngemeinschaft, wo die mitbewohner garnix miteinander zu tun haben. in einer bg stehen beide mitbewohner füreinander ein. bei einer wg hat jeder bewohner einen anspruch auf bis zu 50qm wohnfläche. sprich 100 qm für beide zusammen. bei einer bg sind es bis zu 60 qm für beide zusammen. das macht schon einen unterschied.