Verstößt die Betriebsvereinbarung gegen das Gesetz?
Hallo,
in der Firma in der ich beschäftigt bin soll ab dem 01.09 eine neue Betriebsvereinbarung gelten. Es gibt einen Punkt der mich zweifeln lässt. Jeder Bereich soll seine Pause nicht bezahlt bekommen was gesetzlich richtig ist allerdings sollen alle Bereiche indem Roboter eingesetzt werden überhaupt keine Pause bekommen trotz 8 Stunden täglicher Arbeit, die Begründung sei das die Anlagen ohne Halt arbeiten sollen und die Mitarbeiter ja Pause machen können wenn die Anlage läuft. Hauptproblem ist dabei aber, dass während die Anlage läuft man selbst die Teile nacharbeiten muss und man somit keine Pause machen kann. Verstößt dies nicht gegen das Arbeitszeitgesetz und was kann man gegen diese Vereinbarung machen? Der Betriebsrat dürfte hier keine Lösung bieten da dieser die Vereinbarung so unterschrieben hat.
4 Antworten
Diese "Betriebsvereinbarung" ist nichtig. Eine Betriebsvereinbarung kann nicht geltende Arbeitszeitgesetze außer Kraft setzen.
Setzt Euch umgehend mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung. Außerdem kann man diesen Gesetzesverstoß dem Gewerbeaufsichtsamt melden.
Macht ein Foto dieser BV oder eine Kopie und schickt es dem Gewerbeaufsichtsamt. Das geht auch anonym.
Die Pausen sind zwingend vorgeschrieben. Ich wundere mich über so einen Betriebsrat. Dieser hat den Namen nicht verdient und ist eine Schande für die Arbeitnehmervertreter die z.T. persönliche Schikanen/Schwierigkeiten in Kauf nehmen um ihre Kollegen zu vertreten und deren Rechte durchzusetzen.
Ich sehe hier einen schweren Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz und würde nach § 23 BetrVG gegen diesen Betriebsrat vorgehen (die Gewerkschaft kann hier helfen)
Bitte gerne, viel Erfolg
Ich würde mich freuen, wenn Du später mal schreibst, wie das ausgegangen ist.
Ihr habt doch die Anlagen bisher bestimmt nicht abgeschaltet, wenn ihr Pause gamacht habt
Wir durften bisher keine Pausen machen zumindest nicht offiziell daher sollte eine bessere Regelung getroffen werden, ist nur leider nicht der Fall
jedem Arbeitnehmer steht eine Pause zu; Ablösung ist das Zauberwort; er wird durch eine 2. Person ersetzt und nimmt seine ihm zustehende Pause wahr.
Und genau das will der Chef nicht haben daher frage ich ja was man dagegen machen kann
man macht seine Pause, der Roboter kann da weiterarbeiten. Wenn er wieder an seinen Platz geht, so kann er seine Arbeit fortsetzen. ER muss auch mal zum stillen Örtchen gehen können.
Ausschuss muss dann der Chef halt in Kauf nehmen
Alles richtig nur die meisten Roboter haben eine Zykluszeit von 10-12 Minuten und da wird es sehr schwer zum Aufenthaltsraum hin, Essen und Trinken und wieder zurück.
da muss nun der Arbeitnehmer agieren.
wenn ihr in pause geht macht pause und lasst den Roboter laufen. nach eurer pause fangt ihr mit eurer nacharbeit und fahrt die Geschwindigkeit des Roboters etwas zurück bis ihr die aufgestauten arbeit wieder aufgearbeitet habt.
sonst müsst ihr beim Betriebsrat reklamieren, die pausen stehen euch zu
Da sind wir beim nächsten Problem, wir haben selbst kein Zugriff auf die Geschwindigkeit der Roboter da diese nur mit einem speziellen programmierten Key verstellt werden kann. Wir sollen ja am besten an der Anlage bleiben und dort essen und trinken
ich würde den betreibsrat hinzuziehen damit er das nochmal sieht und nochmal schriftlich an ihn reklamieren. ich finde da muss eine sonderregelung getroffen werden
Das wird leider nur wenig bringen, der Betriebsrat ist leider sehr Arbeitgeberfreundlich und hat ja die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber so getroffen.
Habe die Betriebsvereinbarung eingescannt und der Gewerkschaft geschickt. Vielen Dank