Strom der Sat Anlage läuft auf Mieter

5 Antworten

Der VM führt also eine mündliche Vereinbarung an, dass er euch wovon? 5 € für den Strom der SAT-Anlage erlässt?

Geht mit dem Mietvertrag und diesem Schreiben zum MIeterbund, tretet da ein (kostet halt Beitrag) und dann werden die die ensprechenden Schritte einleiten.

Der VM hat nach meiner Meinung schlechte Karten, da er diese "Vereinbarung" nicht beweisen kann. Ich rate auch nicht dazu den Strom abzustellen. Klärt das erstmal. Habt ihr zuviel bezahlt, dann wird man für die Erstattung eine Lösung finden.

alte weisheit mündliche vereinbarungen haben keine rechtskraft,es ist sache des vermieters für ordentlich verhältnisse zu sorgen.ich würde den abklemmen auch auf die gefahr das nichts geht.im haus ist bestimmt ein allgemeinzähler treppenhaus/heizung und über den müsste das laufen

abschalten koennt ihr jeder zeit es ist nicht richtig das ihr. den strom fuer die sat anlage zahlt und das mit dem kabel ist ja ein witz sowas loeft normal ueber algemein strom. das was die dir da schreiben ist ales fuer die tonne gehe mal zum miederbund da habeh die auch mal waszu lacheh LG

Kokosnuss2012 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 21:03

Danke für die schnelle Antwort Ja Mieterbund klingt gut. Wir wollten uns dort auch immer mal wieder anmelden. Jetzt könnt ich mir in den Popo beißen es nicht getan zu haben. Bekommt man bei denen jetzt auch ohne Mitgliedschaft Auskünfte bzw. Rat? Lg

Mündlich vereinbart hört sich schonmal nicht seriös an, den Strom kannst du natürlich abschalten wenn du in deiner Wohnung vielleicht auch mal eine neue Lampe oder Steckdose montieren willst. Du bist nicht verpflichtet deinen Stromanschluß für andere Mieter aufrecht zu erhalten. An deiner Stelle würde ich darauf bestehen, dass die Sat Anlage über Gemeinschaftsstrom wie Treppenhauslicht läuft. Von wegen Kosten für Verlegung neuer Leitungen , das ist nicht dein Bier. Wenn der mit dir mündlich etwas vereinbart haben will kann der das nicht beweisen, eine Erstattung von 5 Euro aber schon! Da musst du also aufpassen. Das müsste ja in vergangenen Nebenkostenabrechnungen nachvollziehbar sein.

Kokosnuss2012 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 20:41

Danke für die schnelle Antwort. Wir haben leider noch keine Nebenkostenabrechung vorliegen . Wir können daher auch nicht nachschauen ob die 5,00 Euro tatsächlich erstattet wurden oder nicht. Was wir aber 100% wissen ist das es eben keine Vereinbarung gab. Das hätten wir auch schriftlich festgehalten. Es ist halt seltsam das wir plötzlich ohne vorriege Probleme mit dem Vermieter, nun mit einem Anwalt gedroht bekommen. Wir werden den Strom erstmal nicht abschalten, schauen das wir endlich mal die Nebenkostenabrechung bekommen, und dann wie du schreibst darauf zu bestehen das der Strom der Sat Anlage über den Gemeinschaftsstrom läuft. Besser ist Besser, ich danke dir und wünsche noch einen schönen Abend:-)

Hochhausmichel  23.03.2013, 20:44
@Kokosnuss2012

Jau, und es könnte ja auch mal sein, dass ihr mal für Wochen nicht in der Wohnung seit (Urlaub usw.). Da kann dir ja niemand verbieten aus Sicherheitsgründen den Strom in deiner Wohnung abzuschalten.

nimm die erstattung der Satgebühr an. besser kannst du nicht fahren. gehen wir mal davon aus, dass der Satverteiler eine Leistungsaufnahme von 20 watt hat. das verursacht jährliche Stromkosten von ca. 50 € gegenüber den 60 die du sparst, hast du 10 gut gemacht. außerdem lebt es sich besser wenn man sich nicht mit jedem anbendelt...

lg, Anna