Verstößt Arbeitgeber gegen Jugendarbeitsschutzgesetz?
Mein Arbeitgeber hält sich sowieso nicht an die Regeln, Beispiele; ich bekomme erst Pause, wenn ich mindestens 6 Stunden arbeite, ich bekomme für Schulungen die 3 Stunden gehen un verlängert auf 6 Stunden verlängert wurde und bei 10 Stunden Fahrrt nur 4 Stunden berechnet, Ich arbeite am Tag 9 Stunden mit einer halben Stunde Pause, Ich arbeite an dem "Moonlightshopping" von 16 Uhr bis 24 Uhr und arbeite am verkaufsoffenen Sonntag. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Bin übrigens 16 Jahre alt. und jetzt auf meine Frage zurück; Wenn ich in die Schule gehe, bekomme ich einen halben Tag berechnet, sie fängt um viertel vor 8 an und es wird aber erst ab 9 berechnet, weil ich dann erst im Geschäft anfngen würde. und nach der Schule soll ich dann noch bis um 18:30 arbeiten. Ist das gesetzlich richtig, dass man erst von den Öffnungszeiten des geschäftes ausgeht? Und die ganzen anderen Verstöße, wo kann man sich dort melden?
8 Antworten
Geh mal zur Gewerkschaft oder zur Handwerkskammer und erkundige Dich dort ganz genau. Dann kannst Du Deinem Chef nämlich alles mit Paragraphen belegen. Du darfst gar nicht so lang arbeiten und musst mehr Pause haben. Bis 24 Uhr ist mit 16 Jahren noch nicht erlaubt. Dein Chef muss das Jugendschutzgesetz beachten. Sollte er es nicht kennen, dann leg es ihm einfach mal vor. Er wird sicher nicht begeistert sein!
Korrekt, das ist Aushangpflichtig bei min. einem minderjährigen Beschäftigten.
Das ist mir schon klar, trotzdem würde ich es ihm unter die Nase halten, damit er mal sieht, dass seine Angestellten nicht blöd sind.
Ich sagte ohne großes Palaber
Ja, Dein Arbeitgeber verstößt gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das musst Du bei der IHK melden. Und erzähle es Deinen Eltern.
Melde das mal ohne großes Palaber an die IHK. Es wird nicht lange dauern und das gewerbeaufsichtsamt wird sich damit beschäftigen.
Du kannst Dich mit dem Problem direkt an die Industrie- und Handelskammer wenden und Informationen sowie Beratung einholen.
Zum einen bei der IHK und zum anderen bei den Gewerbeaufsichtsämtern: http://www.nichtraucherschutz.de/publikationen/adressen/gewerbeaufsichts-ae-mternachbundesl-ae-ndern.html
Er muss ihm das Gesetz gar nicht vorlegen, der Arbeitgeber hat das auszuhängen.