Betriebsrat handelt nicht im Sinne mancher Arbeitnehmer!

7 Antworten

Du schreibst hier sehr emotional, ich kann das verstehen, dass man sich schnell hintergangen fühlt, jedoch, wenn du was erreichen möchtest, musst du sachlich und zielorientiert an die Sache rangehen. Deine Gefühle spielen zwar eine wichtige Rolle, aber derart emotional sollte das nicht sein.

Der BR darf die Chefs vor Gericht ziehen, dass ist in jeder größeren Firma normal und wird auch so gehandhabt. Zumindest wird es als Druckmittel genutzt und genau bei Gesetzesverstößen MUSS ein BR handeln, insbesondere wenn es um das Wohl der AN geht.

Der BR darf natürlich nicht Unterschiede zwischen verschiedenen Mitarbeitern machen, generell sind alle gleichzustellen, auch Azubis z.B. Mir kommt es gerade aber leider so vor, dass ihr das Thema noch nicht angesprochen habt oder, wenn überhaupt, es genauso emotional vorgestellt wurde, wie du hier schreibst und da würde ich als BR auch sagen "Hat hier jemand Mülleimer auf gesagt oder warum schreien sie hier rum?"

Schließt euch mal mit der IgM kurz, die Gewerkschaften sollten eigentlich mit dem BR zusammenarbeiten, in der Richtung ist also was am Argen.

Im Notfall kann man meines Wissens nach bei absoluter Mehrheit auch den BR abwählen...

Meike1986 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 14:22

Der Betrieb besteht aus 100 Arbeiter,also kein Großbetrieb. Gegen die Wahl konnten wir nichts tun, trotzallem das die Mehrheit dagegen wahr. Es wurde eine Listenwahl durchgeführt,... 4 Sitze gingen an die IGM Mitglieder und 3 Sitze an die nicht IGM Mitglieder. Seit Januar sind die nicht IGM Mitglieder zurückgetreten da sie diese Handhabung der anderen nicht akzeptieren konnten und für dieses vorhaben nicht unterschreiben wollten.

Was das ansprechen des BR betrifft ??!!!! ja wir haben de BR darauf angesprochen, aber es kommt keinerlei Antwort oder Stellungnahme von ihnen. Die ganzen Arbeitnehmer wissen nicht was sie vorhaben. Auch Informationen werden nicht weitergegeben.Unser BR handelt nach seinem Interesse, weil unsere Bedürfnisse die wir geäußert haben, wurden bis jetzt noch nicht behoben.

Die Urlaubsplanung wird bei uns so gehandhabt: Wir haben Urlaubszettel die wir ausfüllen müssen und einer deiner Kolleginnen muss unterschreiben....Wenn 6 Arbeiter in einer Abteilung sind dürfen 3 Urlaub haben. Also meiner Meinung nach, ist daran nichts zu beanstanden!!!! Ich kann mir nicht vorstellen das dass uns zu gunsten kommt, wenn die Geschäftsleitung unser Urlaub plant !!!

Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer,der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.(§ 23 Abs.:1 Satz:1 BetrVG)

Wird der Betriebsrat aufgelöst,so setzt das Arbeitgericht einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein.

Wie groß ist die Firma? Ist der BR freigestellt? Wenn ja - er wird nur für den AG arbeiten, da er sonst wieder "normal" arbeiten muss. Aber: Ihr habt ihn gewählt.

Meike1986 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 14:26

Natürlich ist der BR freigestellt wenn Sitzungen sind oder Schulungen....Gegen die Wahlen kannst du nichts tun, selbst wenn bei 100 Arbeitern 80 dagegen sind!!! Uns waren die Hände gebunden :(

Familiengerd  27.02.2013, 13:52

"Ist der BR freigestellt? Wenn ja - er wird nur für den AG arbeiten"

Was für ein Blödsinn ist das denn? Und man sollte auch nicht unbedingt von der eigenen Eisntellung auf andere schließen!

Warten bis zur nächsten BR Wahl.

Ihr seit 25 %, also alles andere als die Mehrheit.

Das ist Realität die arbeiten ehr für die Betriebe als für die Arbeiter.