Verstoßen die Vereinbarungen zum Familienrecht im Ampel-Koalitionsvertrag gegen das Grundgesetz?

4 Antworten

Wie das Grundgesetz auszulegen ist entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Ende dann. Meiner Meinung nach sehe ich da aber erstmal kein Problem. Das Grundgesetz sagt ja lediglich aus das die Ehe und Familie unter Schutz steht. Dort steht aber nicht definiert was alles zur Familie gehört und was nicht und es steht dort auch nicht drinne das es neben der Ehe auch noch andere Formen des Zusammenlebens geben darf. Der Schutz der Ehe wird dadurch ja nicht gemindert.

PIutonium 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 15:41

Das Grundgesetz sagt, daß die Ehe unter BESONDEREM Schutz steht. Wenn dieser besondere Schutz auf andere Formen des Zusammenlebens ausgeweitet wird, dann ist es kein besonderer Schutz mehr.

EyeQatcher  01.12.2021, 15:43
@PIutonium

Vor dem Gesetz sind aber auch alle gleich - oder hättest Du das gern anders?

Nemesis900  01.12.2021, 15:55
@PIutonium

Es wird auch nirgends gesagt das der Schutz der Ehe auf diese ausgeweitet werden soll sondern das dafür eigenes Rechtsinstitut geschaffen werden soll. Es wird auch nirgends gesagt das es der Ehe gleichgestellt werden soll. Somit würde der besondere Schutz unangetastet bleiben.

Wir Freie Demokraten wollen die Verantwortungsgemeinschaft neben der Ehe gesetzlich verankern. Dabei soll die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten innerhalb einer Verantwortungsgemeinschaft stufenweise variiert werden können. Zwei oder mehr volljährige Personen, die sich persönlich nahestehen, aber nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, sollen eine Verantwortungsgemeinschaft möglichst unbürokratisch gründen können. Die Belange der Kinder und das Namensrecht bleiben davon unberührt. Auch sollen keine Aufenthaltsberechtigungen oder eine Arbeitserlaubnis begründet werden. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung. Der Grundgedanke einer solchen Verantwortungsgemeinschaft ist größtmögliche Flexibilität bei maximaler Selbstbestimmung.

https://www.fdp.de/forderung/verantwortungsgemeinschaft-neben-der-ehe-gesetzlich-verankern

Um Vielehe geht es nicht.

Das ist nichtmal ein Ansatz von Verfassungswidrigkeit erkennbar. Alles was du aufgeführt hast sind lediglich "Gleichstellungen" die den egentlich schützenswerten Bereich nicht einschränken. Es ist im Grunde nicht mehr als "Die Ehe für Alle".

Ich kann weder erkennen, dass hier der besondere staatliche Schutz der Ehe gefährdet sein könnte, noch das die Pläne zur Legalisierung der Polygamie beitragen sollen.