Darf die Deutsche Bahn die Pause einschränken?

6 Antworten

Hallo
Mein lieber Kolege hat recht, in der Regel gibt es keine normale pause als fdl aber das geht nur wen er regelmässig zugpausen von über 5 Minuten hat. Aber überarbeiten verdursten oder verhunger muss er nicht auch wen er keine "normale pause" hat.

Das ist mit den normalen Arbeitsschutzgesetz im Einklang.

Woher ist er den

Ich glaube kaum, dass das ein generelles Vorgehen der Bahn ist, sondern, dass sich hier einige wenige über das Arbeitszeitgesetz hinwegsetzen möchten. Wenn dabei auch ein Betriebsrat mitspielt, dann ist das für mich bedenklich. 

Besonders im Bereich Fahrdienst und Stellwerk sollte der Vorgesetzte penibel auf Pausen achten. Eine falsche Entscheidung kann fatale Folgen haben. Damit steht nicht nur dein Freund in der Schusslinie, sondern auch sein Vorgesetzter.

Es kann in diesem Bereich sogar noch schärfere Vorgaben geben. Fluglotsen haben sogar Pflichtpausen zu machen, damit die Konzentration nicht leidet.

Angoldface 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 23:26

Laut meinem Freund sei das aber scheinbar so bei ihm. Er sagt er habe laut ihm gegebenen Anweisungen nur am Wochenende 30 Minuten Pause pro Schicht.

Was kann er dagegen konkret nun tun?

Chauze  30.10.2017, 23:50
@Angoldface

Beschweren und die Pause einfordern - auch bei höheren Vorgesetzten. Wenn alles nichts hilft, dann muss er eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde machen. Dies kann in der Regel auch anonym erfolgen.

Chauze  30.10.2017, 23:57
@Angoldface

Übrigens: bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz oder die Arbeitszeitvorgaben ist nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der vorgesetzte persönlich mit seinem Privatvermögen haftbar. Es tut ihm also direkt weh.

Darf überhaupt nicht sein und klingt im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn auch nicht glaubwürdig.

Das Arbeitszeitgesetz(!) regelt die Pausenzeiten. Spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten Pause zu gewähren bei einer Arbeitszeit bis zu 9 Stunden. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 45 Minuten Pause gewährt werden. Die Pausenzeiten sind vor Arbeitsbeginn festzulegen!

Das Gesetz ist da etwas schwammig und "empfiehlt" Pausenzeiten von mindestens 15 Minuten.

Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber damit gemeint hat, dass die Pausen bei 6-9 Stunden Arbeitszeit entweder zweimal 15 Minuten dauern sollen oder einmalig 30 Minuten.

Nachzulesen im § 4 ArbZG.

Aber der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass 50 "Pausen" von weniger als 1 Minute keine Erhohlungspausen sein können. Da kann man weder bis zum Klo gehen, noch sein Brot auspacken.

Im Theater z.B. gilt die Regel: Eine einmal begonnene Pause ist - wenn sie betriebsbedingt unterbrochen wurde - im vollen Umfang erneut zu gewähren.

Angoldface 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 23:11

Bei meinem Freund ist das aber laut ihm so. Er hat nämlich erzählt was für ein Stressiger Tag und das er nicht einmal eine Pause zur Ruhe hat.

Was hat er für Möglichkeiten dagegen?

electrician  30.10.2017, 23:20
@Angoldface

Betriebsrat, Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht

verreisterNutzer  30.10.2017, 23:43
@Angoldface

... und / oder / bzw. sich vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 17 ArbZG schlau machen.

Selbst Tarifverträge der DB dürfen sich nicht verschlechternd gegenüber der Grundlagen des ArbZG für die Mitarbeiter auswirken.

Bedeutet : nach spätestens 6 Stunden täglicher Arbeitszeit ( ununterbrochen ) hätte er ein Anrecht auf mindestens 30 Minuten Erholungspause, wenn seine Schicht ( bezogen auf die reine Arbeitszeit ) an einem / regelmässigen Tagen die Zeitdauer von 6 Stunden ununterbrochen überschreitet, bzw. wenn die täglich vereinbarte Regel-Arbeitszeig mit > 6h pro Werktag vereinbart wurde.

Darüber kann sich auch "Die Bahn" nicht generell hinweg setzen, weil es gesetzliche Mindest-Bestimmungen sind. 

Unter gewissen Umständen KÖNNTE sich allerdings durchaus eine "Splitting-Regelung" treffen lassen, wo bei regelmässigen Arbeitszeiten > 6 Stunden ununterbrochen bis "netto" < / = 9 h am Tag die zustehenden 30 Minuten u.U. in 1 - 2 Blöcke unterteilt werden können. 

Grundlegend darf ein Tarifvertrag aber keine Verschlechterung gegenüber gesetzlichen Mindest-Standards bedeuten, sondern nur gleich, oder besser. 

verreisterNutzer  30.10.2017, 23:35

@Parhalia2

Alles so weit richtig - ich ergänze der Klarheit wegen zu Absatz 2):

Gemäß ArbZG besteht grundsätzlich nicht nur ein Anrecht, sondern dies ist ein MUSS. Der Arbeitgeber hat die vorgeschriebene Mindestpause zu gewähren und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Mitarbeiter auch genommen wird. 

Der Mitarbeiter seinerseits hat die Mindestpause zu nehmen.

Geschieht dies alles nicht, ist dies ein Verstoß gegen das ArbZG, wobei dieses Gesetz (gegen den Arbeitgeber) bei Nichteinhaltung sogar eine Straf- und Bußgeldbestimmung enthält.

==> Insbesondere in diesem Fall (DB) ist jedoch (ggf. durch Anfrage bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde) zu prüfen, ob der Arbeitsbereich einer Sonderregelung unterliegt.   

Angoldface 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 23:12

Und was für Möglichkeiten hat er dagegen wenn sich die Bahn darüber hinwegsetzt?

JayCeD  30.10.2017, 23:29
@Angoldface

Ich hab ein paar Jahre beruflich mit der Bahn zu tun gehabt. Und wenn es eine Sache gibt, die DIE BAHN garantiert nicht macht, dann ist es sich über das Arbeitszeitgesetz hinweg zu setzen. Das macht maximal der kleine Vorgesetzte von denen Freund. Die Bahn als Konzern garantiert nicht. Spätestens wenn er sich ein, zwei Stufen höher in der Befehlskette beschert, bekommen die Leute die das verzapfen haben eins aufs Dach.

Angoldface 
Beitragsersteller
 30.10.2017, 23:36
@JayCeD

Aussage von meinem Freund: "Wenn das nur die unteren wären wäre das schön. Sind aber leider auch die oberen."

JayCeD  30.10.2017, 23:47
@Angoldface

Fortlaufender Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist für den Arbeinehmer sogar ein Kündigungsgrund, den er beim Arbeitsamt angeben kann, um keine Sperre wegen Eigenkündigung zu bekommen. Das ist ein lokales Problem. Ich weiß aus Erfahrung, dass die Bahn normalerweise sehr peniebel ist, wenn es um Arbeits- und Pausenzeiten geht.

Dein Freund arbeited wirklich direkt bei der Deutschen Bahn? Und nicht bei einer externen Gesellschaft?

Wenn der örtliche Betriebsrat da mit macht, sollte sich dein Freund vielleicht einfach mal an den Gesamtbetriebsrat wenden. Oder eben an die Gewerkschaft.

Wen das  Wirklich da so abgeht muss er  vor Gericht den das verstößt nicht  nur gegen das Pausengesetz sondern auch   gegen die Gesetze  für Arbeitssicherheit den  nach 8 studne muss  er  pause machen

das darf  die bahn nicht den damit gefährdet sie auch  vorsätzlich die Passagiere!Im Verkehrswesen gibt es extrem strenge  regeln auch ein Lkw Fahrer darf nicht länger als  8 Stunden am Stück  fahren!

Entlassenen kann er auf normalen Wege nicht den die bahn macht sich mehrfach strafbar das dürfte zb auch die   zuständige Berufsgenossenschaft oder auch das Arbeitsgericht  interessieren oder Noch besser die  zuständig Gewerkschaft!

Im Grunde kann er sogar den zuständigen dafür anzeigen weil er ihn und andere  vorsätzlich gefährdet und wen was  passiert wird ihm alles  in die  Schuhe geschoben!Außerdem wen er keine pause machen darf  sind das Überstunden udn die sollte er mal einfordern mal sehen was die Geschäftsleitung dann sagt!

fischermann87  31.10.2017, 08:35

Hallo sorry aber in diesen Fall hast du nicht recht. die DB kümmert sich sehr gut um ihre Leute. die Pause setzt sich durch die zugpausen die mehr als 5 Minuten dauern zusammen in der Regel ist man wenn man das zusammen rechnet deutlich über die gesetzliche pause. gesetzlich ist alles OK und die DB zwingt niemanden bei uns zu arbeiten. LG

herakles3000  31.10.2017, 14:03
@fischermann87

Klar ist das  das nicht  für alle gemacht wird den dann  wird es  Streiks  geben aber wen das  so ist wie es beschrieben worden ist ist es nun mal nicht erlaubt! Und das  ist  als Einzelfall    auch ein Mobbing !Aber keiner hat gesagt das das bei allen dort gemacht wird!Und  so ein verhalten geht dan nicht von de DB selbst aus sondern von den direkten  Chef  bzw in dem Fall scheinbar sogar  von dem dortigen Betriebsrat!

Also wen es stimmt   ist das ein Fall  wo sie und ich  recht haben da das ein Einzelfall da ist und nicht  von der zb Geschäftsleitung der DB ausgeht! es gibt  immer wiedermal egal wo vorgesetzte die sich über Gesetze  hinwegsetzen auch zum Nachteil der Firma oder des angestellten! deswegen sollte sich  jemand der so behandelt wird nicht  mit den beiden Rum ärgern sonder sich an die Geschäftsleitung auch wenden!

fischermann87  01.11.2017, 13:02

Hey Leute ihr spricht hir von Mobing und Verstoß gegen das Gesetz obwohl keiner von euch Ahnung hat was ein fdl tut. das mit der bausenregelung besteht seid vielen vielen Jahren meint ihr nicht das die Behörden schon legst was getan hatten wen das nicht richtig währe? erst recht weil bei jeden Schaden akribisch von den Behörden ermittelt wird. wen er darauf kein Bock hat soll er gehn, aber ich finde es ne absolute Frechheit wie das ganze hir abgeht. ich habe auch hin und wieder stressige Tage ja aber der Freund soll mal überlegen wie viel er wirklich arbeiten muss das er sein Geld bekommt PS ein normaler Handwerker oder Mitarbeiter in der Produktion würden ihn für so ne aussage lünchen.