Verspätete Übergabe wegen später Räumung: Hat der Käufer Anspruch auf die per Vertrag vereinbarte Strafzahlung ?
Es geht um einen Hauskauf und die dazugehörige Übergabe. Im Kaufvertrag wurde die Räumung als Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung eingegeben. Laut Vertrag soll auch die Übergabe vor dem 1. Oktober stattfinden ansonsten gerät der Verkäufer im Verzug und muss Strafzahlung leisten. Der Verkäufer wird das Haus erst am 30. September räumen. Die letzte KPVoraussetzung wird also erst an diesem Tag erfüllt. Am Tag danach werden wir (der Käufer) die Zahlung tätigen. Bis das Geld auf dem Konto des Verkäufers ist, wird mind. ein Tag vertreichen sodass eine Übergabe nach dem 1. Oktober möglich wird. (Der Verkäufer möchte ja nur die Übergabe machen nachdem er geprüft hat, dass das Geld bei ihm eingegangen ist) Hat der Käufer Anspruch auf die per Vertrag vereinbarte Strafzahlung ? (Hätte der Verkäufer die Bankfristen berücksichtigen müssen?)
3 Antworten
Laut Vertrag soll auch die Übergabe vor dem 1. Oktober stattfinden
wie lautet die vertragliche Formulierung - soll ???
Hinzu kommt übrigens noch, dass der 1. Okt. ein Sonntag ist - ergo kein Bankarbeitstag ist!!
Wird alles im notariellen Kaufvertrag festgelegt.....
du hast einen notar.. den du bezahlst, damit er dich berät.. also frage ihn.