Auto Käufer nimmt Nummernschilder mit?
Angenommen eine Person verkauft ihr Auto und Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Preis.
Nun hat der Käufer keine eigenen Nummernschilder dabei und möchte den Wagen aber sofort mit nehmen da er eine Weite anreise hatte.
Käufer und Verkäufer einigen sich darauf das der Käufer die angebrachten Kennzeichen mit nimmt aber im Vertrag wird vereinbart das der Wagen binnen 7 Werktagen vom Käufer abgemeldet wird.
Wer würde dafür gerade stehen müssen wenn beispielsweise ein Unfall mit dem Auto gebaut wird?
Und was passiert wenn der Käufer auf der Heimfahrt geblitzt wird?
Was wenn der Käufer den Wagen nicht in der vereinbarten Frist abmeldet?
8 Antworten
Wer würde dafür gerade stehen müssen wenn beispielsweise ein Unfall mit dem Auto gebaut wird?
Na erstmal die dann gültige Kfz Haftpflicht, also die des Verkäufers.
Und was passiert wenn der Käufer auf der Heimfahrt geblitzt wird?
Dann bekommt der aktuelle Halter, also der Verkäufer, die Post. Kann er natürlich an den Käufer weiterreichen.
Was wenn der Käufer den Wagen nicht in der vereinbarten Frist abmeldet?
Dann fährt er das Fahrzeug eben ohne Ummeldung weiter und der Verkäufer hat die Rennereien.
Fazit: Sowas macht man als Verkäufer nicht.
Nein, so einfach ist das nicht. Die Kasko geht schon mal garnicht über. Die Haftpflicht des Verkäufers muß den Schaden zahlen. Hat der Verkäufer einen gültigen Kaufvertrag, wird er jedoch nicht hochgestuft.
Was noch schlimmer ist, wenn der Käufer garnichts macht. Dann hat der Verkäufer keine Papiere, keine Nummernschilder, nichts. Er kann das Fahrzeug nicht abmelden und die KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Der bestehende Vertrag kann von der Versicherung nicht aufgehoben werden. KFZ Steuern laufen auch weiter.
Auch das ist wieder falsch.
"Mit dem Kaufvertrag, welcher immer Datum und Ort der Übergabe des Fahrzeugs enthalten sollte, gehen sowohl Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskopolice auf den Käufer über."
Frag einfach mal bei deiner Versicherung nach. Oder einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Und natürlich kannst du ein Fahrzeug abmelden. Zwangsanmeldung nennt sich der Spaß dann. Mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsbehörde, die informieren das Ordnungsamt, dieses legt das Fahrzeug still. KFZ-Steuern laufen dann natürlich nicht weiter. Und der Laufende Versicherungsvertrag setzt auch mit der Zwangsabmeldung aus, außerdem haben wir ja gerade festgestellt, dass du die Versicherung auf den Käufer übergegangen ist.
Soweit ich weiß ist es möglich über Deine Kfz Versicherung und einem roten Kennzeichen zur Überführung beim Landratsamt zu bekommen.
Auf diverse Verträge zum Autoverkaufvertrag würde ich verzichten. Das bildet im Ernstfall/Unfall nur Chaos und letzten Endes war das Auto dann nicht über Deine Kfz-Versicherung angemeldet.
Ruf Deine Kfz-Versicherung an und spreche das mit denen ab.
Alles Gute
Rote Nummerschilder bekommt man als Privatverkäufer nicht, die sind nur für Autohändler gedacht.
Am Sichersten ist es immer, wenn man dem Käufer den Kfz-Brief und die Zulassung übergibt, die Kennzeichen abschraubt, die Zulassungsmarken entfernt und ihn mit Papieren und Kennzeichen zur Zulassungsstelle schickt, um den Wagen umzumelden. Ein anständiger Käufer wird sich darauf einlassen.
Ich möchte es mal so beantworten.. In manchen Staaten ist eine deutsche Zulassung mit dem Wissen das sogar eine Versicherung dahinter steht mehr wert als das zu Verkaufende Fahrzeug.. Es gab auch hier Menschen die das trozdem gemacht haben und Monate sogar Jahre gebraucht haben um das Fahrzeug behördlich abgemeldet zu bekommen.
Von Anwaltskosten ev sogar Gerichtskosten will ich nicht reden..
So lange das Fahjrug auf den verkäufer zugelassen ist haftet dieser für alles was mit dem Fahrzeug passiert und für alle schäden die mit dem Fahrzeug verursacht werden.. kann auch sein das eine versicherung die zahlung verweigert dann haftet man mit dem Privatvermögen..
Diese Schwarzen Schaafe / auch Händler aus gewissen Ländern sind darauf ehr prädestiniert ( Bandenmäßiges Organuisiertes Verbrechen.. ) wissen genau was die machen und was die wollen.. Nämlich ein in D zugelassenes Fahrzeug.. das man Gewinnsteigernd mit der Zulassung weiterverkaufen kann..
Wer so blöd ist das zu tun nur weil ein Käufer einige hundert Euros mehr zahlen will als ein anderer ist selbst schuld und hats nicht anderst verdient.. Einfach wegen einiger euronen das risiko einzugehen darauf spelkulieren diese käufer schon im Vorfeld.. ich sage klar und deutluich das es mir völlig egal ist woher der akäufer kommt ob seine Ziege Husten hat oder seine geschwister nichts tzu Futtern haben.. Das ist seine Sache sein Problem und mir völlig gleichgültig muß es sein da es zu 99.5 % eh erlogen ist..
Das sind zum großen Teil erlogene Tausenfach erzählte Geschichten die darauf abziehlen einen maximalen Gewinn einzustreichen den der Gewinn beim exportverkauf liegt nunmal im Einkauf..
Rechtlich ist es wohl möglich sich vertraglich auf eine Ummeldung innerhalb drei tagen oder was auch immer zu einigen. Nur recht haben und das ersteiten müßen sind Zweierlei..
Du bist auch im Recht aber was hilft es wenn die Kiste dann schon in Polen oder der Ukraine steht und fährt .. Du und nur Du bist dafür haftbar,... andere geschichte der käufer braucht nur gewisse hochpreisige ersatzteile der stellt die karre in den wald und schlachtet aus ...
Über die Fahrgestellnummer wird der letzte bzw aktuelle Besitzer ermittelt und der haftet für die Beseitigung und die Umweltschäden. Da sind Preise bis zu Hundertausend euro keine seltenheit.. Häuffig nur Rohkarossen und ne Menge Müll aber dafür reicht der Kaufpreis bei weitem nicht.. aus das abzudecken.. So und jetzt beginnt der frqagesteller erst mal nachzudenken..
Wenns auch der umgekehrte fall ist.. Joachim
So lange das Fahjrug auf den verkäufer zugelassen ist haftet dieser für alles was mit dem Fahrzeug passiert und für alle schäden die mit dem Fahrzeug verursacht werden
Das ist von vorne bis hinten falsch. Wenn mein Fahrzeug gestohlen wird, bin ich auch nicht verantwortlich für den Unfall.
Außerdem hast du den Kaufvertrag, dann bist du immer fein raus. Nach Deutschem Recht kannst du dafür nicht belangt werden. Zwangsabmeldung ist auch relativ einfach möglich.
Die von dir angedeuteten Fälle werden das Problem haben, dass kein Kaufvertrag gemacht wurde. Ohne diesen hast du dann natürlich extreme Probleme.
Dirse Aussage ist halbrichtig wer recht hat ´bekommt in diesem unserem Lande leider nicht imm er sein Recht. Man muß sich das unter Umständen für Viel Geld und Nerven vor Gericht erstreiten,..
Das zum ersten .. Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird ist es eine andere Geschichte.
In diesem Fall wenn noch zugelassen erfolgt die Fahrt mit zustimmung des Verkäufers dem Versicherungsnehmer,.. Demnach haftet bzw reguliert erstmal die Versicherung des Halters Fremdschäden und der freiheitsrabatt ist weg...
erklär mir mal wie du eine Zwangsabmeldung durchziehen willst wenn keiner weis wo die Karre steht Fährt oder sich sonst bewegt.. Viel Spass bei der osteuropareise und beim Suchen.. da gibt es hier Fragesteller die klare Erfahrungen gemacht haben die anderst waren..
Selbst wenn Fahrzeug Standort und Meldeadresse bekannt sind dauert das erstmal richtig lange . wenn die Adresse noch Stimmt ... braucht es auch Anwalt Kosten und Zeitaufwendungen.. klar bekommt man recht aber wann ist immer die frage.. und Realtiv ist eben auch ein relativer begriff... Joachim
Genauso würde ich als Verkäufer handeln. Gibt auch die Möglichkeit als Käufer Zulassungsschilder zu erhalten die nur für einige Tage zugelassen sind. Der Käufer muss das seiner Versicherung melden...geht soweit ich weiß auch auf ein Zweitfahrzeug.
Ich würde auch niemals ein Auto verkaufen mit meinen zugelassenen Nummetnschildern über meine Kfz Versicherung.
Das alles würde im Ernstfall wie Unfall usw nur zu Zwistigkeiten führen...für die der Verkäufer als Halter des Fahrzeuges seinen Kopf rechtlich hinhalten darf.;)
Genauso würde ich als Verkäufer handeln. Gibt auch die Möglichkeit als Käufer Zulassungsschilder zu erhalten die nur für einige Tage zugelassen sind. Der Käufer muss das seiner Versicherung melden...geht soweit ich weiß auch auf ein Zweitfahrzeug.
Nein, ein Auto kann nur einmal zugelassen sein. Ist das Auto also noch beim Verkäufer angemeldet und du schaust dir das Auto an einem Freitag nachmittag an, müsste das Auto erst man Montag abgemeldet werden und auf dich angemeldet werden über KZK. Das kannst du dir aber auch gleich sparen, dann kannst du es gleich richtig anmelden.
Ich würde auch niemals ein Auto verkaufen mit meinen zugelassenen Nummetnschildern über meine Kfz Versicherung.
Bauernwahrheit. Ab der Sekunde des Verkaufes ist es nicht mehr deine Versicherung, sondern die vom Käufer. Die Versicherung geht mit über:
für die der Verkäufer als Halter des Fahrzeuges seinen Kopf rechtlich hinhalten darf
Nein. Rechtlich den Kopf hinhalten muss der Fahrzeugführer in der Sekunde beim Unfall.
Wenn dein Fahrzeug geklaut wird und der Dieb einen Unfall baut bist du ja nicht dran!
Das wäre ja ähnlich wie wenn auf deinem Grundstück jemand ermordet wurde und du dafür zur Rechenschaft gezogen wirst.
Hier liest du ganz viel Mist und Bauernwahrheit-oder es hat sich in den letzten Monaten irgendwas geändert, was ich nicht mitbekommen habe. Glaube ich aber kaum.
Was passiert bei einem Unfall?
Nichts schlimmes. Im Kaufvertrag werden Datum+Uhrzeit festgehalten. Ab diesem Moment geht die Versicherung auf den Käufer über. Haftpflicht und wenn vorhanden auch Kasko. Es ist dann so, als ob der Käufer die Versicherung hat. Baut er dann einen Unfall steigt er in der SF-Klasse.
Der Versicherung solltest du natürlich möglichst sofort nach unterzeichnen des Vertrages kurz Bescheid geben.
Klar, in so einem Fall ist dass dann ein wenig Stress-aber der Verkäufer wird dadurch KEINE Mehrkosten zu erwarten haben.
Geblitzt:
Das ist doch immer ein Problem, sobald ein fremder mit deinem Auto fährt.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt Einspruch einlegen, schreiben, dass Herr/Frau XYZ gefahren ist und das Fahrzeug an diese Person verkauft wurde. Fertig.
Wenn der Verkäufer das Fahrzeug nicht abmeldet?
Dann hast du ja sicherlich bereits eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt. Dann gehst du mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und erklärst die Situation.
Unterm Strich:
Ich kann nicht verstehen, warum sich hier alle so aufführen. Klar, du musst nach gesundem Menschenverstand entscheiden, wem du die Kennzeichen mitgibst. Ich war sehr dankbar, als mir der Verkäufer meines jetzigen Fahrbaren Untersatzes die Kennzeichen mitgegeben hat.
Ich hätte das Fahrzeug sonst erst nach 3-4 Wochen holen können und hätte wieder mehrere Hundert Kilometer fahren müssen (+die Bahnfahrt zurück, es wurde schon mit dem Auto wieder 3 Uhr Nachts). Der Verkäufer war so nett, hat mir fehlende Schlüssel und unterlagen nachgesendet, ich habe ihm ein Bild von den entwerteten Kennzeichen geschickt. So sind alle glücklich geworden.
Ob ich dem coolen Typen, der schon auf der Probefahrt die Sau rausgelassen hat, die Kennzeichen Mitgeben würde? Nein. Dem älteren vernünftigen Herr-sicherlich.
Risikoabwägung gehört dazu.
Ich denke nicht...das die Antworten hier zum Teil Mist sind.
Wozu gibt es Kfz Versicherungen?
Wozu gibt es Zweitnummernschilder zur Überführung eines Autos?
Genau weil es schwierig werden könnte im Ernstfall....und leider auch sehr teuer.
KZK gibt es für den Fall, dass das Auto schon abgemeldet ist. Ist ja auch öfter der Fall. Für KZK muss das Fahrzeug übrigens Abgemeldet sein! Du kannst kein Auto zwei mal zulassen. Wenn du also an einem Samstag ein Auto kaufst und KZK draufschrauben willst, hast du keine Chance.
KFZ-Versicherungen gibt es, weil sie Pflicht sind. Kein Fahrzeug in Deutschland darf unversichert fahren. Deshalb gibt es auch die obig genannte Regelung, dass beim Kauf die Versicherung mit auf den Käufer übergeht. Um genau den Ärger zu vermeiden:
Ja, im Ernstfall gibt es genau so Probleme wie wenn du einen Unfall baust. Mit einem richtigen Kaufvertrag, wo Datum und Uhrzeit festgehalten sind-kurz, hast du dich an alle Formell wichtigen Punkte gehalten, ist das kein großes Problem.
Zum richtigen Problem wird es in der Sekunde, wo du dich nicht an diese Punkte gehalten hast. Ohne Kaufvertrag gibt es in so einem Fall natürlich gigantische Probleme.
Auch ist wohl klar, dass man seine Kennzeichen nicht dem komischen Polen mitgibt, der mit dem verrosteten Auto-Transporter vor der Tür steht und dir klarmacht, dass er das Auto unbedingt mit Kennzeichen braucht.
Gesunder Menschenverstand ist auch hier angebracht. Denn ja, wenn jemand hier mit Vorsatz Mist bauen will, bist du durch den Kaufvertrag abgesichert. Aber es kann dann richtig viel Ärger geben, das ist klar. Verstand anschalten, immer.
Na erstmal die dann gültige Kfz Haftpflicht, also die des Verkäufers.
Falsch! Die Haftpflicht-genau so wie eine eventuelle Kaskoversicherung gehen mit dem Verkauf an den Käufer über! Aus diesem Grund ist es so wichtig, im Kaufvertrag Uhrzeit und Datum festzuhalten.
Alles, was mit dem Auto nach dem Datum passiert geht dann auf die SF-Klasse des Käufers!