Zwangsräumung: Wie lange kann sowas dauern?
Hallo,
wir wollen uns bald ein Haus kaufen. Im Vertrag ist vereinbart, daß die Zahlung des Preises erst nach erwiesener Räumung (Verkäufer wohnt noch dort) fällig wird und daß der Verkäufer zum Tag X das Objekt räumen muß. Weiterhin ist folgender Passus ("unter Punkt: Zwangsvollstreckungsunterwerfung") enthalten:
"Der Verkäufer unterwirft sich wegen der in dieser Urkunde eingegangenen Verpflichtung zur Räumung des Vertragsobjekts der sofortigen Zwangsvollstreckung. Die vollstreckbare Ausfertigung ist diesbezüglich nach Ablauf der Räumungsfrist ohne Nachweis zu erteilen."
Alles ansich gut. Nur befürchten wir, daß der Verkäufer nicht rechtzeitig raus sein wird, da trotz Zusage er innerhalb der kommenden Wochen ausziehen muß. Zudem hat er momentan "erschwerte Partnerfamiläre" Zustände was die Sache nicht gerade beschleunigt.
Ist diese "Zwangsvollstreckung" als Zwangsräumung zu verstehen ? Wie lange kann so eine Geschichte dauern?...Es ist ja ansich gut, daß Gerichte einem nicht sofort das Dach vom Kopf nehmen, aber leider hab ich von vielen Fällen gelesen, bei denen Käufer am Rande des Ruins (seelisch/finanziell) kommen weil Gerichte/Ämter erwiesenes Fehlverhalten zu lasch angehen.
Danke und VG
3 Antworten
?...Es ist ja ansich gut, daß Gerichte einem nicht sofort das Dach vom Kopf nehmen, aber leider hab ich von vielen Fällen gelesen, bei denen Käufer am Rande des Ruins (seelisch/finanziell) kommen weil Gerichte/Ämter erwiesenes Fehlverhalten zu lasch angehen.
Bei einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung brauchst Du kein Gericht. Das ist auch der Sinn einer solchen Vereinbarung, die immer notariell beurkundet sein muss.
Bei einer "normalen" Zwangsvollstreckung brauchst Du einen Titel vom Amtsgericht. Bei einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung ersetzt der beurkundete Kaufvertrag diesen Titel, so dass hier sofort ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.
Im Idealfall ist eine Zwangsvollstreckung also innerhalb einiger Wochen durchgeführt.
Sie haben mit der vollstreckbaren Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde sofort einen Rechtskräfigten Räumungstitel in Händen. Dies erspart Ihnen den langwierigen Weg über ein zu erstereitendes Gerichtsurteil.
Zieht der Verpflichtete nicht fristgerecht aus, können Sie den vollstreckbaren Titel der Verteilstelle für die Gerichtvollzieher beim zuständigen Amtsgericht übergeben. Der zuständige Gerichtsvollzieher nimmt dann die Zwangsräumung vor.
Prima Kaufvertrag! - Glückwunsch! -
Wenn er nicht ausziehen will, kann das Jahre dauern.
Das was Tim2k12 schreibt ist ja unsere Angst/Befürchtung. Wir hätten dann einen Titel - gut und was dann?. Was macht der Gerichtsvollzieher wenn die Person keine zukünftige Bleibe hat ?....einfach mit Gewalt auf die Straße zerren und stehen lassen?
Bis jemand auf aufgrund sowas in Zwangsgewahrsam kommt und nur dann ist man (auf blöd gesagt) wirklich raus....Somit bliebe uns nur eine Rückabwicklung, oder eine evtl. Never-Ending-Story . Hat jemand sowas mitgemacht ?
Möbelpacker räumen die Wohnung zwangswesie, leistet der Wohnungsninhaber Widerstand, wird er von der Polizei in Gewahrsam genommen. Die Personen werden in Asylunterkünfte der zuständigen Kommune eingewiesen.
Eine Zwangsräumung ist keine Juxveranrtaltung!
Was eine Rückabwicklung angeht, dürften Sie auf sämtlichen Kosten sitzen bleiben!
Seien Sie froh, dass Sie einen solch knackigen Kaufvertrag geschlossen haben!
Was macht der Gerichtsvollzieher wenn die Person keine zukünftige Bleibe hat ?....einfach mit Gewalt auf die Straße zerren und stehen lassen?
Genau so sieht es aus! Ob die Person eine neue Bleibe hat, interessiert den Gerichtsvollzieher gar nicht. Er fragt auch gar nicht danach. Weigert sich der Verkäufer, das Haus zu verlassen, wird er halt rausgetragen.
Nein, kann es nicht. Du hast offensichtlich übersehen, dass es eine notariell beurkundete Zwangsvollstreckungsunterwerfung gibt. Hier kann sofort eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher veranlasst werden. Es dauert demnach nicht Jahre, sondern lediglich ein paar Wochen.