Rechtliche Lage Hauskauf
Ein Käufer kauft vom Verkäufer ein Haus. Notartermin, Finanzierung, usw. ist alles schon fertig gelaufen. Der Käufer hat auch einen Schlüssel zum Haus um mit der Renovierung zu beginnen. Auflassungsvormerkung wurde erstellt, Notar forderte Käufer auf den Kaufpreis zu überweisen. Bank hat das Geld überwiesen und Zahlung bestätigt. Zahlung liegt über eine Woche zurück und der Verkäufer ist nicht zu erreichen und nicht auffindbar. Es fehlt nun eigentlich nur die offizielle Schlüsselübergabe, da auch einige Schlüssel fehlen. Darf der Käufer schon vorab einziehen? Der Kaufpreis wurde ja bezahlt.....
5 Antworten
Durch das Bezahlen ist der Käufer (wenn notariell alles schon geregelt ist) der Eigentümer. Also kann der Käufer auch einziehen. Die Schlüsselübergabe sehe ich als nicht ganz so wichtig, weil ich persönlich die Schlösser austauschen würde. (Wer weiss wer das alles noch nen Schlüssel hat?)
Stimmt, mein Fehler, hab das grad nochmal nachgelesen:
Übergang von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr (wirtschaftlicher Übergang)
Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn er in das Grundbuch eingetragen wird. Oft soll der Käufer schon vor diesem Zeitpunkt das Grundstück wie ein Eigentümer benutzen dürfen (wirtschaftlicher Übergang). Ab dann stehen ihm alle Nutzungen und Erträge des Grundstücks – z.B. Mieteinnahmen – zu. Dafür muss er aber auch alle Kosten – z.B. Grundsteuern, Müll- und Abwassergebühren — tragen. Der Zeitpunkt wird im Kaufvertrag vereinbart: Meist muss der Käufer den Kaufpreis bezahlen, bevor er den Hausschlüssel erhält.
Also mal in den Vertrag schaun.
So..... in dem Vertrag steht, dass alle Schlüssel, Dokumente, sowie Rechte und Pflichten, mit Kaufpreiszahlung sofort an mich übergehen! Bezahlt ist.....
Ich bin nicht sicher, ob nicht die Grundbucheintragung ausschlag gebend ist. Wenn du hier keine Antwort bekommst, dann www.juraforum.de.
Bindend ist das Datum im Kaufvertrag an dem der Besitzübertrag bindend ist. Vorher hat der Vorbesitzer jederzeit das Recht das Objekt zu nutzen und in vollem Umfang zu betreten. Ist der Verkäufer nicht zu erreichen, kannst Du bis zum vertraglichen Termin zwar renovieren, aber die Schlösser nicht austauschen. Einziehen würde ich vorher noch nicht, da der Verkäufer auch noch das Recht hat dort zu "leben".
Gut.... dann bin ich wohl der Besitzer, da im Notarvertrag steht, dass der Besitz nach Zahlungsübergang an den Käufer übergeht!
Maßgeblich ist hier das Grundbuch.
Wer da drin steht, ist Eigentümer.
Demnach hat der Käufer noch kein Recht, daß Haus zu betreten
als ich ein Haus gekauft habe, ging das Geld auf das Konto des Notars und als es dort war, gab es erst die Schlüssel und Sonstiges. Ich denke mal du warst mit der Schlüsselübergabe etwas voreilig!
Wieso voreilig? Das Geld ist schon beim Verkäufer.... auf die Schlüsselübergabe wird ja gewartet...
Leider falsch, solange das Grundbuch nicht geändert wurde, ist das Eigentum an dem Haus noch nicht übergegangen