Wer muss die Beförderungskosten übernehmen, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde?
Hey,
bei einem Kauf: Wer muss, wenn im Vertrag keine Abmachung gemacht wurde, für die Beförderungskosten des Produktes aufkommen? Der Käufer oder der Verkäufer?
Danke =)
4 Antworten
Das kommt darauf an, wo die Übergabe vereinbart ist. Irgendetwas muss da geregelt werden. Das kann man nicht im "rechtslosen Raum" erledigen.
Na mal sehen: Wenn Du jetzt in irgendeinem Laden etwas kaufst, wer ist dann dafür verantwortlich, dass das Gekaufte zu Dir nach Hause kommt?
Aha! Und bist Du im oben geschilderten Fall Käufer oder Verkäufer?
Wer ist also dafür verantwortlich?
Naja, ich bin denn ja der Käufer und bin dafür verantwortlich, dass mein Produkt nach Hause kommt. Wenn mir es runterfällt oder so, muss ich dafür aufkommen...
Na siehst Du! ;-) Dann dürfte doch Deine Frage oben beantwortet sein. Oder nicht? ;-)
ja, das ist sie;) Danke!
Außer beim Verbrauchsgüterkauf gilt gesetzlich immer: Erfüllungsort für die Ware ist der Wohn-/Geschäftssitz des Verkäufers.
Beförderungskosten trägt der Käufer (§ 447 BGB).
Anderslautende vertragliche Regelungen sind möglich.
naja, ich selber:D