Versicherungsschaden? Haftpflicht

8 Antworten

hi omchen, wenn du nicht mit deinem sohn unter einem dach wohnst ist die veresicherung zur leistung verplichtet.

zwischen eltern und kindern besteht kein verwandchaftsverhältnis.

ps aber sie werden von dem schaden etwas abziehen neu für alt ,vg compaql

Ich denke der Schaden sollte von Deiner Privat-Haftpflicht getragen werden, auch wenn Schäden unter engen Verwandten natürlich immer einen "Beigeschmack" haben.

Ich würde den Schaden auf jeden Fall, ohne etwas wegzulassen und ohne etwas hinzuzudichten natürlich, der Haftpflicht melden. So eine kaputte Tapete ist doch gerade weil der Schaden Dich, falls die Versicherung nicht zahlt, kaum finanziell ruinieren wird, ein guter Test, ob Du nicht vielleicht die Versicherung wechseln solltest. ;-)

Meiner Frau ist vor einigen Jahren, damals waren wir noch nicht einmal verheiratet, eine Parfumflasche in das Waschbecken Ihrer Eltern gefallen und hat dieses zertrümmert. Unsere Haftpflicht hat diesen Schaden ohne "Murren" bezahlt.

Kontaktiere die Versicherung doch einfach mal. Aber ich denke da du den Schaden unabsichtlich bei einer anderen Person verursacht hast, sollte es ein Fall für die Versicherung sein .

compaq  26.04.2011, 17:05

das ist so nicht nötig keks

Da muss man das Kleingedruckte in der Police lesen. Oftmals sind bei Haftpflichtversicherungen Schäden, die man Familienangehörigen verursacht, nicht gedeckt. 

So du eine hast,ja das ist dann ein Fall für die Haftpflicht,dazu ist diese ja da,auch so Hausrat bei deinem Sohn,so vorhanden

compaq  26.04.2011, 17:04

 hausrat: feuer, leitungswasser, sturm und glasbruch- schaden und mÜhlsteine unter wasser gegen feuer,  sagt mein makler