Wie/Was zahlt die Haftpflichtversicherung?
Hallo, gestern habe ich mein Handy auf ein Sofa gelegt und ein Bekannter hat sich dann dahin gesetzt und mein Handy ist mit dem Display voran runter gefallen.
Das Display ist Gott sei Dank nicht gebrochen aber die Hörmuschel funktioniert nicht mehr gut und mein Homebutten (Fingersensor vom Iphone 6) funktioniert nicht mehr gut...
Der Bekannte ist haftpflichtversichert...
Jetzt zu meinen Fragen:
Zahlt die Versicherung (Haftpflichtversicherung)?
Und wenn sie zahlen muss ich es dann reparieren oder krieg ich das geld auch so?
Sie untersuchen ja wieviel es kostet...
Ich möchte nämlich mein Iphone verkaufen und mit dem Geld ein neues kaufen.
9 Antworten
Dein bekannter ist in diesem Fall nicht haftpflichtig, folglich wird seine Haftpflicht Versicherung höchstwahrscheinlich keine Deckungszusage erteilen. Mehr sage ich nicht dazu, da alles weitere eine Anleitung zum Versicherungsbetrug wäre. Aber vielleicht hast Du Glück und seine Versicherung behandelt den Fall mit sehr großer Kulanz
Na, das sieht doch ganz nach Mauschelei aus. Ein Sofa hat wohl nicht die Fallhöhe das bei einem Smartphone etwas kaputt geht. Ich wäre da sehr vorsichtig, dass man dir nicht versuchten Versicherungsbetrug unterstellt.
Da wäre dein Freund raus, wer muss damit rechnen dass ausgerechnet ein Handy am Sofa rumliegt. Was du mit dem Teil anstellst ist einzig deine Sache.
Der Bekannte ist haftpflichtversichert...
Bei einer genauen Unfallschilderung wird die Haftpflicht die Entschädigung verweigern.
Nein - siehe meine Antwort hier an anderer Stelle.
Sich auf ein Sofa setzen soll fahrlässig sein!?? Wo lebt Ihr denn???
Wohl in einer Steh-Kneipe :o
Ein Gerät auf einer Sitzfläche abzulegen könnte als fahrlässig interpretiert werden. Fahrlässigkeit wird von den Versicherungen ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung (Haftpflichtversicherung)?
Nein.
Es liegt kein schuldhaftest Verhalten seitens des Schädigers vor. Dies wäre aber Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch.
Smartphones haben auf Sitzmöbeln nichts zu suchen. Wer seinen Hintern auf einen Stuhl oder dergleichen pflastern will muss sich nicht vorher vergewissern, dass dort kein Handy oder sonstiges liegt.
Man muß schon schauen, wo man sich hinsetzt.
Das war fahrlässiges Verhalten, da wird die Versicherung bezahlen.