Bezahlt eine Taxireinigung die Haftpflichtversicherung?

8 Antworten

Grundsätzlich ja, Haftung und Schadenhöhe müssen natürlich geprüft werden. Melde den Schaden umgehend deiner Versicherung.

Das sollte unter die Haftpflicht fallen, da dein Sohn ja wohl kaum vorsätzlich in das Taxi gereihert hat. Die Forderung halte ich für moderat.

Jein.

Die Reinigungskosten sind von deinem Sohn zu tragen. Der Verdienstausfall auch, aber nur, wenn die Taxifahrerin diesen Ausfall genau beziffern kann.

Über die Höhe lässt sich streiten, kann aber angemessen sein.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden nach § 823 BGB. Ist dein Sohn privathaftpflicht versichert wird der Schaden wohl bezahlt werden. Die Haftpflichtversicherung zahlt auch nur soviel sie zahlen muss. Ungerechtfertigte Forderungen (evtl. der Verdienstausfall) werden abgewehrt.

Weshalb hat sich dein Sohn übergeben?

Melde das sofort Deiner Versicherung direkt. Die bleiben sonst leistungsfrei, wenn das nicht rechtzeitig gemeldet wird.

Deine Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Schäden ab.

Wenn der Taxifahrer einen Betrunkenen mit nimmt, ist das zwar auch SEIN Risiko, aber er muss selbstverständlich NICHT die Reinigungskosten und den Verdienstausfall selbst tragen.

Die private Haftpflicht übernimmt diese Kosten nur, wenn das Erbrechen unvorhersehbar war.

Dass der Sohn sich vorher betrunken hat, zählt dazu nicht.