Versicherungen im Altenheim noch notwendig

9 Antworten

Hallo,

grundsätzlich besteht kein ZWANG zum Abschluss einer oder beider genannten Versicherungen. Um nun entscheiden zu können, ob diese auch sinnvoll sind, sollte man einige positive als auch negative Aspekte beachten:

1.) Hausratversicherung

Manche Versicherer geben Mindest-Versicherungssummen vor, die nicht unterschritten werden können. Hat der Versicherte de facto aber nicht mehr den entsprechenden Versicherungswert in seinem noch vorhandenen Hausrat, zahlt er zwangsläufig bei einem solchen Versicherer unnötig Beitrag.

Aber Achtung bei Festlegung des Versicherungswerts: Grundlage ist in der Hausratversicherung i.a.R. der NEUWERT, nicht das, was die Sachen aktuell noch wert sind.

Von der Standard-Absicherung (Betrag xxx (meist zwischen 600 und 700 €)pro m²) kann in diesem Zusammenhang nur abgeraten werden, da diese Werte nicht auf die Situation in einem Altenheim, etc. ausgelegt sind.

Außerdem gilt es zu bedenken, dass die Hausrat gegen die Gefahren "Feuer", "Einbruchdiebstahl", "Leitungswasser" und "Sturm/Hagel" absichert. Während die Punkte 1, 3 und 4 noch mehr oder minder mit Gefahrensituationen in einem normalen Haushalt vergleichbar sind, macht "Einbruchdiebstahl" in der Standardvariante keinen großen Sinn mehr: die Zimmer der Bewohner stehen häufig offen. Wenn hier Diebstähle stattfinden, ist die Hausratversicherung leistungsfrei. (Vielleicht gibt es aber Versicherer, die diesen Baustein auch entsprechend erweitert haben...)

2.) Haftpflichtversicherung

Natürlich kann man einwenden, dass ein an Demenz schwer Erkrankter unter den Schutz von § 827 BGB fällt und für Schäden, die er in diesem Zustand anrichtet, nicht verantwortlich ist.

Aber zum einen ist Demenz eine Krankheit mit "guten" und mit "schlechten" Tagen, so dass der o.g. Paragraf nicht immer zutreffen mag.

Und zum anderen hat die PHV auch eine - in diesem Zusammenhang sehr wichtige - Abwehrfunktion. Stellt demnach jemand unberechtigte Forderungen an den Patienten, wehrt die PHV diese für ihn - zur Not auch vor Gericht - ab.

Last but not least gibt es mittlerweile auch Haftpflichtversicherer, die in ihrem Leistungsumfang die Zahlung von Schäden durch Demenzkranke auch dann ermöglichen, wenn eigentlich keine gesetzliche Grundlage zur Schadenersatzpflicht besteht...

Viele Grüße

Loroth

Deine Fragen kann man so pauschal nicht beantworten. Hier kommt es auch auf den Einzelfall an.

zur Hausrat kommt es darauf an, ob der Heiminsasse ein eigenes Zimmer/Wohnung hat und dieses auch verschließen kann.

zur Haftpflicht kommt es darauf an, ob er lt. BGB für Schäden überhaupt noch haftbar gemacht werden kann.

z.B. bei einem Pflegebedürftigen in Pflegestufe III würde ich dies bezweifeln.

Auf eine Hausratversicherung könnte man verzichten, wenn das mitgebrachte Inventar nur geringen Wert hat.

Eine Haftpflichtversicherung wäre aus meiner Sicht, sinnvoll. Auch ältere oder an Demenz erkrankte Menschen können immer noch Schäden anrichten. Deshalb sollte da eine Haftpflichtversicherung vorhandne sein.

Eine Haftpflicht ist notwendig und wird von vielen Einrichtungen ausdrücklich gefordert, so jedenfalls meine Erlebnisse. Und ob das Zimmer für 5 bis 10 EUR/Jahr abgesichert werden muß, entscheidet doch der Bewohner, oder?

MaggieSimpson91  24.04.2015, 16:14

Sehr geistreich, schleudermaxe...

schleudermaxe  24.04.2015, 16:36
@MaggieSimpson91

... ja die lieben Fragensteller, solche Fragen und dann kommen die mit so einer passenden Antwort nicht klar. Nur weil mein Nachbar keine Miete bezahlt, brauche ich das auch nicht, oder so? ... besser?

robe53  24.04.2015, 19:30
@MaggieSimpson91

Das ist die richtige Antwort auf den Kommentar von @jetztRentner.

Nur weil andere keine PHV haben heißt das noch lange nicht, dass ich - oder die Anderen - keine benötigen?

jetztRentner 
Beitragsersteller
 24.04.2015, 12:39

in diesem ALtenheim haben nur dei Hälte der Bewohner eine Haftpflichtversicherung

schleudermaxe  24.04.2015, 13:04
@jetztRentner

... in meiner Klasse hatten auch fast alle so ein Handy, und ich habe mein Abi ohne dieses Ding geschafft.

Eine Haftpflichtversicherung gebraucht jeder. Natürlich kann auch der Bewohner eines Altersheim noch Schäden verursachen. Im Zweifel tritt er auf die Straße, weil er schlecht sieht, ein Lanklaster weicht aus, fährt in ein Haus, explodiert und der gesamte Straßenzug ist eingeebnet. In dem Fall wäre eine versicherung für den siebenstelligen Schaden schon ganz nützlich...

jetztRentner 
Beitragsersteller
 24.04.2015, 12:26

Sie verlässt das Haus nur noch, wenn  ich alle paar Monate mit ihr zu einem ambulanten Arzttermin fahre.

Aber beim Mittagessen mit den Rollstuhl ungünstig ausparken, dass ein anderer Bewohner fällt, kann natürlich auch teuer werden.

Wobei nur die Hälfte der Bewohner dort eine Haftpflichtversicherung hat.

wedsawetrtzg  24.04.2015, 12:29
@jetztRentner

Das ist nicht besonders klug. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht teuer, Schäden sind aber schnell verursacht und können ruinös sein.

DerHans  24.04.2015, 17:46
@jetztRentner

Unfälle im Haus sind über die Heim-Haftpflicht gedeckt. Dabei wäre ja das Personal gefordert, dafür zu sorgen, dass es nicht zu solchen Unfällen kommt.