Sohn hat glas von der einganstür kaputt gemacht. Haftpflichtschaden?
So, das ist eigentlich total normal, das soetwas am Freitag,den 13. passieren muss.
Mein 6-Jähriger Sohn war gerade draussen auf dem spielplatz spielen. Dann hat er sich mit einem anderen Jungen gezofft. Daraufhin haben sie sich gegenseitig mit kleineren Steinen beschmissen (was ja nicht normal ist, aber halt passiert). Nun ist folgendes passiert. mein Sohn hat einen stein geschmissen, und dieser ist gegen die Scheibe eines Eingangs geflogen und hat die scheibe zerstört.
Jetzt würde ich gerne wissen, ist das ein Schaden, den ich der Haftpflicht melden kann oder wie sieht es da mit der rechtslage aus? ich weiß, eine Haftpflichtversicherung muss Schäden von kindern erst ab 7 jahren übernehmen (gesetzlich). Aber sind diese so kullant und übernehmen sowas, oder bleibt das bei den eltern haften??
für Ratschläge und Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!
7 Antworten
Den Schaden wird Deine Haftpflichtversicherung übernehmen, auch wenn kein deliktunfähiges Kind mitversichert wurde. Hier geht es um die Haftpflicht, die bei DIR liegt, weil DU Dein Kind nicht beaufsichtigt hast - was ja bei einem 6-Jährigen Kind eigentlich schon mal geht...aber Eltern haften halt für ihre Kinder, wenn sie was anstellen - deshalb ist es ja auch so wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn man Kinder hat.
Richtig. Eltern haften nicht, wenn sie dabei sind, wenn etwas passiert. Deshalb schrieb ich ja, dass eine sog. Verletzung der Aufsichtspflicht zugrunde liegen muss, damit die Haftplichtversicherung für die Eltern eintritt.
Nochmal zur Erklärung:
Eltern haften nicht, wenn sie dabei sind, wenn etwas passiert
...und die Kinder dann auch nicht, denn sie sind bis 7 deliktunfähig. Deshalb ist die Versicherung von deliktunfähigen Kindern prinzipiell reine Geldmacherei, da weder für die Eltern, noch für das Kind eine Haftpflicht besteht. Da aber der Geschädigte dann auf den Kosten des Schadens sitzen bleibt und dann z.B. unter Nachbarn auf Dauer schlechte Stimmung herrscht, bietet die Versicherung (natürlich gegen Aufpreis) die Möglichkeit, den Schaden zu begleichen, obwohl man es (rein rechtlich) nicht müsste.
Das hat mit Kulanz nichts zu tun. (Kulanz gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht).
Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig, somit also auch nicht haftbar zu machen.
Im Klartext heißt das, dass der Besitzer der Scheibe, Ihen als Entern nachweisen muss, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Da Sie einen 6-Jährigen nicht rund um die Uhr beaufsichtigen können, und müssen, ist dieser Nachweis eigentlich nicht zu führen.
Ihr Sohn ist also nicht haftbar DESHALB tritt Ihre Haftpflichtversicherung nicht ein. "KULANZ" gibt esin diesem Zusammenhang nur, wenn der Vermittler glaubt, einen neuen Vertrag abschließen zu können. In Wirklichkeit wäre das Versicherungsbetrug.
Kulanz gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht
Doch, Kulanz gibt es in der Praxis, und zwar tagtäglich.
Schau in Deinen Vertrag ob du Schäden für deliktunfähige Kinder mitversichert hast . Wenn nicht : Ein Versuch ist es Wert die Versicherung den Schaden regulieren zu lassen .
Versuchen.
Also habe gerade meinen Vertrag durchgeschaut. DELIKTUNFÄHIGE KINDER sind bei mir bis 100.00 Euro versichert! Kann ich den Schaden dann der Versicherung melden? es war ja nicht grob fahrlässig oder ähnliches. Es ist ein 6-jähriger Junge,da kann ja mal etwas passieren!
Wagspflichtige KLausel mit eingeschlossen ist, sieht die Sche anders aus. Das hat aber ebenfalls NICHTS mit Kulanz zu tuin.
Eltern haft eben NICHT immer für ihre Kinder. Anderslautende Schilder kann man getrost weg werfen.
Und Die Haftpflichtversicherung wird genau deswegen nicht eintreten.